Firmengründung in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE / UAE)
Marktteilnehmer suchen immer nach den optimalen wirtschaftlichen Bedingungen für ihre Aktivitäten.
Am günstigsten sind diese Bedingungen derzeit in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE / UAE), wozu gehören Abu Dhabi, Sharjah, Ras al Khaimah, Adjman, Fujairah, Umm al-Qaiwain und Dubai als die bedeutendste der Emirate.
Dies liegt vor allem an den finanziellen Bedingungen – umfassende Steuerbefreiung, niedrige Zölle, Anonymität und sichere Finanzen – aber auch an der günstigen administrativen Umgebung, die belegen, dass 90 % der Unternehmen in den UAE kleine und mittlere Unternehmen sind.
Deshalb wird es empfohlen, dort eine sog. FreeZone Firma zu gründen - aber im Wesentlichen "Offshore" -Unternehmen – zu gründen.
Unsere Kanzlei befasst sich mit der steuerrechtlichen Optimierung als einem ihrer Schwerpunkte und hat dieses Verfahren bereits selbst durchlaufen, sodass sie ihren Mandanten den Firmengründungsservice in den UAE als durchdachtes Geschäftsmodell anbietet.
Im Rahmen der Vermögensverwaltung übernehmen wir das uns anvertraute Vermögen und investieren das Vermögensgegenstände nach Rücksprache mit unseren Mandanten.
Bei der ersten Entscheidung hilft die folgende Übersicht – bei der Ausarbeitung der Details und der Umsetzung die kompetenten Fachanwälte unserer Kanzlei und unser erfahrenes Partner-Buchhaltungsbüro!
- Für welche Aktivitäten werden diese Unternehmen gegründet?
Diese Offshore-Unternehmen sind in den UAE in einem der meist spezialisierten Freihandels- und Investitionszonen tätig und üben ihre Aktivitäten außerhalb UAEs aus – d. h. sie haben keine wirtschaftliche Beziehung zu Kunden in den UAE.
Das Unternehmen eignet sich für Beteiligungen an Holdinggesellschaften oder für die Durchführung globaler Handelstätigkeit / wirtschaftlicher Aktivitäten (z. B. E-Commerce, Marketing) mit Hauptsitz in den UAE.
- Welche konkreten Vorteile genießen Unternehmen?
Diese Unternehmen genießen Vorteile, die die gesamte Tätigkeit umfassen und äußerst attraktiv sind:
- Körperschaftsteuerbefreiung
- Quellensteuerbefreiung
- Einkommenssteuerbefreiung - UAE und Ungarn haben ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
- Zoll beträgt nur 4 % und es gibt viele Zollbefreiungen
- Befreiung von der Erstellung eines Jahresberichts
- Befreiung von der Buchführungspflicht in einigen Freihandelszonen
- kein Informationsaustausch zwischen UAE und ausländischen Behörden
- keine Handelsbeschränkungen und Währungsbeschränkungen
- Eröffnung eines Bankkontos in den UAE
- UAE gilt nicht als Steueroase
- bei Investitionen in Wohnimmobilien können weit über dem europäischen Durchschnitt liegende Renditen erzielt werden
- Immobilieninvestitionen von Offshore-Gesellschaften können zinsgünstig finanziert werden
- Die lokale Währung ist an den USD gekoppelt, daher ist das Wechselkursrisiko ebenfalls gering
- angelegte Gelder sind sicher und können jederzeit zu 100% frei bewegt werden
- Ist eine Ansiedlung/persönliche Anwesenheit notwendig?
Die persönliche Einreise nach den UAE ist für die Gründung nicht erforderlich, nur für die Beantragung eines Visums und die Eröffnung eines Bankkontos.
Eine Niederlassung ist für den Betrieb der Gesellschaft auch nicht erforderlich (Geschäftsführung kann vom Ausland aus erfolgen), die Gesellschaft muss lediglich an ihrem Sitz ein Büro unterhalten.
Für den persönlichen Aufenthalt ist ein Visum erforderlich - für die Eröffnung eines Bankkontos ein sog. Investor Visum -, das über das Unternehmen beantragt werden kann und auch das Residenten-Status zusichert.
- Wie lange dauert die Gründung / Aufrechterhaltung eines Unternehmens und welche Kosten sind damit verbunden?
Die Registrierung des Unternehmens selbst ist schnell, es dauert nur 3-5 Tage.
Die Eröffnung eines Bankkontos hingegen ist zeitaufwändiger und erfordert Expertenwissen.
Die Kosten für die Gründung eines Unternehmens variieren und hängen stark vom Standort (Freezone), der Tätigkeit und der Unternehmensform und sind ab EUR 4.500 (inkl. Honorar), sowie unser Honorar der Bankkontoeröffnung nach gesonderter Vereinbarung.
Dazu kommen noch die sonstigen nötigen Kosten i.H.v. ca. EUR 2000 (Investorenvisa, UAE-Personalausweis (ID Card) und die dazu erforderliche medizinische Untersuchung).
Wenn Sie eine Firma gründen wollen und / oder Beratung benötigen, unter welchen Bedingungen sich eine Unternehmensgründung in den UAE für Ihre wirtschaftliche Tätigkeit lohnt, sprechen Sie uns an!
Unsere Erreichbarkeiten:
E-mail: central@katonalaw.com
Telefon: +36 1 225 25 30