Firmengründung Ungarn, Budapest

In Vorbereitung der Firmengründung und im Anschluss hieran bieten wir unseren Kunden die folgenden Rechtsberatungsleistungen, um einen effektiven Geschäftsablauf zu gewährleisten:

  • wir unterstützen unsere Kunden in ihrer Wahl der Rechtsform, die für ihre unternehmerische Tätigkeit die richtigste ist
  • wir erstellen alle zur Gründung einer Firma notwendigen Dokumente (Antrag auf Firmennamenreservierung, Gründungsurkunden/Satzungen und Abänderungsurkunden, Unterschriftsmuster, Erklärungen usw.), sowie Erstellung und/oder Würdigung der Protokolle von Gesellschafterversammlungen und von gesellschaftsinternen Regulierungen
  • Erstellung der Dokumente zur Zwecke des Beteiligungserwerbs oder des Erwerbs einer Aktie in der Gesellschaft
  • Gründung von Zweigniederlassungen und Bestellung direkter inländischer Handelsvertreter von ausländischen Unternehmen
  • Im Zusammenhang unserer obigen Leistungen übernehmen wir die Vertretung unserer Kunden im amtsgerichtlichen Handelsregisterverfahren.

Die Schritte der Gründung einer ungarischen GmbH (Firmengründung „Kft.“):

  1. Aufnahme der Angaben, z.B. Name der Firma, Firmensitz, Gesellschafter, Angaben des Geschäftsführers, usw.

  2. Vorbereitung der Gründungsdokumente der Kft.:

    Im Gesellschaftsvertrag sind die folgenden Punkte zu regeln:

    • Firmenname und Sitz der Kft.
    • Liste der Gesellschafter, Stammkapital der Kft. (Das Stammkapital einer Kft. darf nicht weniger als 3.000.000,- HUF betragen), Betragsmäßige Angabe der Stammeinlagen der Gesellschafter
    • Angabe des vertretungsberechtigten Geschäftsführers der Kft., Art und Weise der Unterzeichnung des Vertretungsberechtigten
    • Tätigkeitsbereiche, die die Gesellschaft im Handelsregister veröffentlichen möchte
    • falls es vom Gesetz vorgesehen ist, die Bestellung und die Mitglieder des Aufsichtsrates und des Wirtschaftsprüfers der Kft.
    • Unterzeichnung der Gründungsdokumente der Kft.

  3. Unterzeichnung der Gründungsdokumente der Kft.

  4. Einreichung der Gründungsdokumente der Kft. bei dem zuständigen Amtsgericht

    • die Gründungsdokumente der Kft. müssen innerhalb vom 30 Tagen nach dem Tag der Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrages dem zuständigen Amtsgericht mittels elektronischer Datenübermittlung eingereicht werden
    • im amtsgerichtlichen Verfahren besteht ein Vertretungszwang

  5. Eintragung der Kft. in das Handelsregister

    • im vereinfachten Anmeldeverfahren entscheidet das Amtsgericht über die Eintragung innerhalb von einer Arbeitsstunde nach dem Zugang der des Antrages zur Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister.
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Wir stehen Ihnen in unseren Büros in Budapest und Hamburg gerne zur Verfügung.