In Vorbereitung der Firmengründung und im Anschluss hieran bieten wir unseren Kunden die folgenden Rechtsberatungsleistungen, um einen effektiven Geschäftsablauf zu gewährleisten:
- wir unterstützen unsere Kunden in ihrer Wahl der Rechtsform, die für ihre unternehmerische Tätigkeit die richtigste ist
- wir erstellen alle zur Gründung einer Firma notwendigen Dokumente (Antrag auf Firmennamenreservierung, Gründungsurkunden/Satzungen und Abänderungsurkunden, Unterschriftsmuster, Erklärungen usw.), sowie Erstellung und/oder Würdigung der Protokolle von Gesellschafterversammlungen und von gesellschaftsinternen Regulierungen
- Erstellung der Dokumente zur Zwecke des Beteiligungserwerbs oder des Erwerbs einer Aktie in der Gesellschaft
- Gründung von Zweigniederlassungen und Bestellung direkter inländischer Handelsvertreter von ausländischen Unternehmen
- Im Zusammenhang unserer obigen Leistungen übernehmen wir die Vertretung unserer Kunden im amtsgerichtlichen Handelsregisterverfahren.
Die Schritte der Gründung einer ungarischen GmbH (Firmengründung „Kft.“):
- Aufnahme der Angaben, z.B. Name der Firma, Firmensitz, Gesellschafter, Angaben des Geschäftsführers,
usw.
- Vorbereitung der Gründungsdokumente der Kft.:
Im Gesellschaftsvertrag sind die folgenden Punkte zu regeln:
- Firmenname und Sitz der Kft.
- Liste der Gesellschafter, Stammkapital der Kft. (Das Stammkapital einer Kft. darf nicht weniger als 3.000.000,- HUF betragen), Betragsmäßige Angabe der Stammeinlagen der Gesellschafter
- Angabe des vertretungsberechtigten Geschäftsführers der Kft., Art und Weise der Unterzeichnung des Vertretungsberechtigten
- Tätigkeitsbereiche, die die Gesellschaft im Handelsregister veröffentlichen möchte
- falls es vom Gesetz vorgesehen ist, die Bestellung und die Mitglieder des Aufsichtsrates und des Wirtschaftsprüfers der Kft.
- Unterzeichnung der Gründungsdokumente der Kft.
- Unterzeichnung der Gründungsdokumente der Kft.
- Einreichung der Gründungsdokumente der Kft. bei dem zuständigen Amtsgericht
- die Gründungsdokumente der Kft. müssen innerhalb vom 30 Tagen nach dem Tag der Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrages dem zuständigen Amtsgericht mittels elektronischer Datenübermittlung eingereicht werden
- im amtsgerichtlichen Verfahren besteht ein Vertretungszwang
- Eintragung der Kft. in das Handelsregister
- im vereinfachten Anmeldeverfahren entscheidet das Amtsgericht über die Eintragung innerhalb von einer Arbeitsstunde nach dem Zugang der des Antrages zur Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister.
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Wir stehen Ihnen in unseren Büros in Budapest und Hamburg gerne zur Verfügung.