Forderungseintreibung in Ungarn, Budapest
Sie haben Forderungen oder gar Titel gegen ein ungarisches Unternehmen. Katona & Partner Rechtsanwälte stehen ihnen zur Seite. Mit unserer Zweigniederlassung in Deutschland (Nürnberg) stehen wir Ihnen auch grenzüberschreitend vor Ort zur Verfügung.
Phasen:
- Vorbeugung - Vertragsgestaltung - Forderungssicherung:
- Handelsregister
- Einwohnermeldeamt
- Beschaffung von Kreditinformationen
- Aus Gesprächen mit Schuldner selbst (mögliche Kunden) während der Vertragsanbahnung
- Internet
- Beratung bei den Ausgestaltung der Fälligkeitsvereinbarungen
- Beratung bei der Auswahl der optimalen Zahlungsbedingungen, wie z.B.
- Lastschrift/Bankeinzug.
- Vorkasse
- Vorschuss oder Abschlagszahlungen.
- Skonto als Zahlungsanreiz
- Zahlung per Nachnahme
- Akkreditiv
- Dokumenteninkasso
- Forderungssicherung in der Vertragsgestaltung
Mögliche Sicherungsformen:- Eigentumsvorbehalt
- Forderungsabtretung
- Sicherungsübereignung
- Bürgschaften
- Weitere Sicherungsmittel
- Hypothek
- Mobilienpfand
- Bankgarantie
II. Mahnwesen – Forderungsdurchsetzung
Außergerichtliche Forderungsbeitreibung durch anwaltliche Mahnungen.
1. Gerichtliche Forderungsbeitreibung Ziel dieses Weges ist es letztlich einen sog. Vollstreckungstitel zu erwerben, der als Voraussetzung für die Vollstreckung der Forderung gilt.
Bei unbestrittenen Forderungen ist das gerichtliche Mahnverfahren zu empfehlen. Es ist häufig einfacher, schneller, kostengünstiger.
Ungarnspezifisches Mittel Antrag zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bei unbestrittenen Forderungen mit einer Mindestüberfälligkeit von 15 Tagen.
III. Early monitoring and alarm system
Es ist auf die typische Anzeichen der bevorstehenden Insolvenz zu achten:
- Wechsel des Geschäftsführers
- Wechsel der Bankverbindung
- Statt üblicher Sofortzahlung nunmehr Ausnutzen langer Zahlungsziele
- „taktische“ Mängelrügen
- Entlassungen im Schuldnerbetrieb
- Verlegung des Geschäftssitzes
- Insbesondere bekannt werdende Pfändungen