Die Neuregelung kann erhebliche praktische Auswirkungen auf Agrarunternehmen, Investoren, Grundeigentümer sowie landnutzende Gesellschaften haben.
1. Die wichtigste Änderung in Kürze
Nach der Gesetzesänderung gilt es nicht mehr als unzulässige Überlassung der Bodennutzung, wenn der Eigentümer landwirtschaftlicher Flächen diese
im Rahmen eines Pachtvertrages einem anderen landwirtschaftlichen Erzeuger zur Nutzung überlässt,
unabhängig davon, ob der Pächter:
- eine natürliche Person oder
- eine in- oder ausländisch beherrschte juristische Person ist.
Damit wird die bisher streng ausgelegte Pflicht zur Eigenbewirtschaftung faktisch aufgehoben, und die rechtmäßigen Möglichkeiten der Bodennutzung werden erheblich erweitert.
2. Was bedeutet dies in der Praxis?
🔹 Für Agrarunternehmen
- Die Erweiterung der bewirtschafteten Flächen durch Pacht wird deutlich erleichtert.
- Es ist nicht mehr erforderlich, dass der Grundeigentümer die Flächen selbst bewirtschaftet.
- Es wird möglich, dass sich die Flächen im Eigentum von Investoren befinden, während die Bewirtschaftung von professionellen Agrarunternehmen übernommen wird.
🔹 Für Grundeigentümer und Investoren
- Landwirtschaftliche Flächen werden zu einem klassischen Anlageobjekt, ohne Verpflichtung zur eigenen Bewirtschaftung.
- Die Gesetzesänderung stärkt die Position des Eigentümers, da dieser maßgeblichen Einfluss darauf hat, wem er die Flächen verpachtet.
🔹 Für Pächter
- Die Neuregelung erhöht zwar das Angebot an verpachtbaren Flächen,
- kann jedoch Unsicherheiten bei der Verlängerung bestehender Pachtverhältnisse verursachen, da das Vetorecht des Eigentümers gestärkt wurde.
3. Weitere relevante Änderung: Vetorecht des Grundeigentümers
Die Gesetzesnovelle hat die bisherige verpflichtende Anwendung der Rangfolge der Vorpachtberechtigten dahingehend geändert, dass der Grundeigentümer nunmehr:
- einen vorrangig Berechtigten ablehnen und
- einen Vertragspartner freier auswählen kann.
Dies:
- erhöht die Vertragsfreiheit,
- reduziert jedoch die Rechtssicherheit der Pächter.
4. Risiken und offene Fragen
- Beschleunigte Flächenkonzentration über mittelbare Eigentums- und Nutzungsstrukturen,
- mögliche Zunahme spekulativer Landkäufe, insbesondere zu Anlagezwecken,
- Auswirkungen zukünftiger EU-Agrarförderregelungen ab 2028 sowie einer möglichen Deckelung der flächenbezogenen Direktzahlungen,
- formeller Fortbestand der lokalen Bodenkommissionen und des Vorkaufsrechts bei gleichzeitig abnehmender praktischer Bedeutung.
5. Handlungsempfehlungen
✔ Überprüfung und Neugestaltung von Kauf- und Pachtverträgen
✔ Rechtliche und steuerliche Überprüfung bestehender Investitionsstrukturen
✔ Risikoanalyse laufender Pachtverhältnisse
✔ Für Agrarunternehmen: Optimierung der Betriebsstruktur und der Flächennutzung
Sollte die Gesetzesänderung bei Ihnen konkrete Investitions-, Vertrags- oder Strukturierungsfragen aufwerfen,
stehen wir Ihnen gerne mit individueller rechtlicher Analyse und maßgeschneiderten Lösungsvorschlägen zur Verfügung.
Dr. Katona Géza, LL.M. ügyvéd (Rechtsanwalt / attorney at law)
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