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In unserem Blog finden Sie Fachartikel, praktische Ratschläge und aktuelle Nachrichten, die Ihnen helfen, sich in der Welt des Rechts und der Finanzen zurechtzufinden. Egal, ob es um Aktualisierungen im Steuerrecht, Fragen des Immobilienrechts oder aktuelle Wirtschaftsthemen geht, hier finden Sie die wichtigsten Informationen.
Rechtliche Bewertung von Bauvorhaben auf benachbarten Grundstücken in Ungarn – neue Möglichkeiten und Risiken
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seiner Entscheidung vom 19. Dezember 2025 (V ZR 15/24) festgestellt, dass das sogenannte Nachbarerbbaurecht, also das Baurecht, das sich auf Gebäude erstreckt, die über angrenzende Grundstücke hinausgehen, zulässig und wirksam begründet werden kann. Die Entscheidung schafft erhebliche Rechtssicherheit in Deutschland für Immobilienentwicklungen, die mehrere Grundstücke
Endgültige Leitlinien zur Anwendung der Verordnung über drittstaatliche Subventionen(Regulation (EU) 2022/2560 – „EU FSR“)
Die Leitlinien präzisieren, wann, unter welchen Voraussetzungen und nach welcher Methodik die Kommission die wettbewerbsverzerrenden Wirkungen von durch Drittstaaten gewährten Subventionen auf dem EU-Binnenmarkt – einschließlich des ungarischen Marktes – prüft. Warum ist dies für ungarische Tochtergesellschaften besonders wichtig? Die EU-FSR kann nicht nur auf Muttergesellschaften außerhalb der EU, sondern
Die Europäische Kommission hat am 9. Januar 2026 ihre endgültigen Leitlinien zur Anwendung der Verordnung (EU) 2022/2560 über drittstaatliche Subventionen, die den Binnenmarkt verzerren (EU FSR), zusammen mit der zugehörigen Durchführungsverordnung, veröffentlicht.
Die aktualisierten Leitlinien präzisieren, ergänzen und verfeinern den Entwurf aus dem Jahr 2025 und enthalten detailliertere Vorgaben dazu, wann und wie die Kommission drittstaatliche Subventionen prüft. Warum dies für ungarische Tochtergesellschaften relevant ist Die EU-FSR gilt nicht nur für nicht-europäische Muttergesellschaften, sondern auch für deren ungarische Tochtergesellschaften, sofern: 👉 Wichtig:
Hiermit möchten wir Sie über die Anwendung der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten(EUDR – European Union Deforestation Regulation) informieren, die ab 2026 auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) verbindlich gilt.
Obwohl die Verordnung bereits 2023 in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber für KMU eine aufgeschobene Anwendungsfrist vorgesehen, die jedoch in Kürze abläuft. Das Wesentliche in Kürze – für KMU Ziel der EUDR Ziel der EUDR ist es, den Beitrag der Europäischen Union zur globalen Entwaldung und Waldschädigung deutlich zu
Änderung des Gesetzes über den Verkehr mit landwirtschaftlichen Flächen, die am 24. Dezember 2025 in Kraft getreten ist und den rechtlichen Rahmen der Bodennutzung, insbesondere der landwirtschaftlichen Pachtverhältnisse, wesentlich neu gestaltet.
Die Änderung kann erhebliche praktische Auswirkungen auf Agrarunternehmen, Investoren, Grundeigentümer sowie Unternehmen, die landwirtschaftliche Flächen nutzen, haben. 1. Die wichtigste Änderung in Kürze Nach der Novelle gilt es nicht als Überlassung der Bodennutzung, wenn der Eigentümer von landwirtschaftlichen Flächendie Nutzung der Fläche im Rahmen eines landwirtschaftlichen Pachtvertrags an einen anderen
Änderung des ungarischen Gesetzes über den Verkehr mit landwirtschaftlichen Flächen, die am 24. Dezember 2025 in Kraft getreten ist und den Rechtsrahmen der Nutzung von Acker- und Agrarflächen, insbesondere der landwirtschaftlichen Pachtverhältnisse, grundlegend neu gestaltet.
Die Novelle kann erhebliche praktische Auswirkungen auf landwirtschaftliche Betriebe, Investoren, Grundeigentümer sowie Unternehmen, die landwirtschaftliche Flächen nutzen, haben. 1. Die wesentliche Änderung in Kürze Nach den geänderten Vorschriften gilt es nicht mehr als unzulässige Überlassung der Bodennutzung, wenn der Eigentümer einer landwirtschaftlichen Flächedie Fläche im Rahmen eines Pacht- (Nießbrauchs-)vertrags an
Ungarn lockert die Regeln zur Nutzung landwirtschaftlicher Flächen: Ein struktureller Wandel bei Agrarpacht und Investitionen
Am 24. Dezember 2025 trat eine wesentliche Änderung des ungarischen Gesetzes über den Verkehr mit landwirtschaftlichen Flächen in Kraft, die den rechtlichen Rahmen der Bodennutzung und der landwirtschaftlichen Verpachtung grundlegend neu gestaltet. Während die Eigentumsvorschriften für landwirtschaftliche Flächen formal unverändert bleiben, führt die Gesetzesänderung zu einem Paradigmenwechsel in der Bodennutzung,
Änderung des Gesetzes über den Verkehr mit landwirtschaftlichen Flächen, die am 24. Dezember 2025 in Kraft getreten ist und die rechtlichen Rahmenbedingungen der Bodennutzung, insbesondere der Verpachtung, grundlegend verändert.
Die Neuregelung kann erhebliche praktische Auswirkungen auf Agrarunternehmen, Investoren, Grundeigentümer sowie landnutzende Gesellschaften haben. 1. Die wichtigste Änderung in Kürze Nach der Gesetzesänderung gilt es nicht mehr als unzulässige Überlassung der Bodennutzung, wenn der Eigentümer landwirtschaftlicher Flächen dieseim Rahmen eines Pachtvertrages einem anderen landwirtschaftlichen Erzeuger zur Nutzung überlässt,unabhängig davon, ob
Neue Empfehlung der MNB zur Übertragung notleidender Kredite (NPL) – 2025
Die Magyar Nemzeti Bank (MNB) hat am 31. Juli 2025 die Empfehlung Nr. 9/2025. (VII.31.) zur Übertragung notleidender Kreditverträge (NPLs) veröffentlicht. Obwohl es sich rechtlich nicht um eine verbindliche Vorschrift handelt, legt die Empfehlung jene aufsichtsrechtlichen Erwartungen und bewährten Praktiken fest, deren Einhaltung die MNB ab dem 1. August 2025
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