Wir finden eine Lösung
Wir helfen Ihnen nicht nur, die Rechtslage zu verstehen, sondern auch, Ihre persönlichen oder geschäftlichen Ziele zu erreichen. Mit unserem professionellen Ansatz und kreativem Denken bieten wir Ihnen stets eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Lösung. Komplizierte Angelegenheiten? Einzigartige Herausforderungen? Wir sind bereit zu helfen!
Lösungen für Sie, mit Kompetenz und Sorgfalt
Die Katona & Partner Rechtsanwwälte wurde 2005 als Spin-off einer renommierten österreichischen Rechtsanwaltskanzlei gegründet. Die erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen den Anwälten der Kanzlei begann im Jahr 2000.
Seit Herbst 2007 verfügt die Kanzlei auch über eine Niederlassung in Deutschland, seit 2019 in Hamburg. Somit stehen wir unseren Mandanten auch in unserem Hamburger Büro zur Verfügung.
Unser Büro ist eine Full-Service-Kanzlei. Mit derzeit vier juristischen Mitarbeitern bieten wir unseren Mandanten eine umfassende Rechtsberatung in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts.
Alle unsere Anwälte sprechen fließend Deutsch, Englisch und Ungarisch. Unsere Kanzlei ist Mitglied der Deutsch-Ungarischen Industrie- und Handelskammer. Der Gründer und Leiter der Kanzlei, Dr. Géza Katona wurde von der Rechtsanwaltskammer Hamburg als Europäischer Rechtsanwalt zugelassen.
Sektoren
Zu unseren Mandanten gehören große in- und ausländische, überwiegend deutschsprachige Unternehmen, vor allem aus dem Handels-, Industrie- und Dienstleistungssektor, sowie Banken und Versicherungsgesellschaften.
Wir arbeiten eng mit Steuerberatern, Investitionsberatern, HR-Fachleute, sowie Immobilienmaklern zusammen.
Baugewerbe, Immobilienentwicklung
Lösungen für die rechtlichen Herausforderungen von Immobilienprojekten.
Artikel und Nachrichten
Aktuelle Informationen und fachliche Kuriositäten
Willkommen in unserer Sektion von Nachrichten und Artikeln, in der Sie sich aus erster Hand über die wichtigsten rechtlichen, wirtschaftlichen und branchenspezifischen Neuigkeiten informieren können. Unsere Website soll Ihnen relevante und nützliche Inhalte bieten, die eng mit unseren Fachgebieten verbunden sind.
Ob Steuern, Finanzrecht, Verkehr oder Immobilienentwicklung – hier finden Sie aktuelle Nachrichten, Analysen und praktische Leitfäden, die Ihnen helfen, sich in dem dynamischen rechtlichen Umfeld zurechtzufinden. Entdecken Sie die neuesten Trends und rechtlichen Auswirkungen des digitalen Handels, des Gesellschaftsrechts oder auch von Insolvenzverfahren.
Unser Ziel ist es, Sie und Ihr Unternehmen mit glaubwürdigen, verständlichen und einfach zu nutzenden Informationen zu unterstützen, sei es für Ihre geschäftlichen Entscheidungen oder Ihre persönliche Orientierung. Besuchen Sie unsere Seite regelmäßig und bleiben Sie mit unseren von Experten ausgewählten Inhalten auf dem Laufenden!
Die ungarische Werbesteuer, ursprünglich im Jahr 2014 mit einer progressiven Steuersatzstruktur eingeführt, hat nach Untersuchungen im Rahmen des EU-Beihilferechts und anschließenden gesetzlichen Änderungen mehrere Transformationen durchlaufen. Der aktuelle Rechtsrahmen ist im Vergleich zur ursprünglichen Regelung deutlich vereinfacht. Die progressiven Steuersätze wurden abgeschafft und durch einen
Ungarn führte sein Werbesteuersystem im Jahr 2014 ein, zunächst mit einer progressiven Steuersatzstruktur. Die Maßnahme geriet rasch unter die Prüfung der EU-Beihilfevorschriften, was im Laufe der Jahre zu mehreren gesetzlichen Änderungen führte. Im Zuge dieser Änderungen wurde das progressive Steuersystem abgeschafft, die Steuerfreigrenze gesenkt und
EinleitungEin derzeit vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) anhängiges Vorabentscheidungsverfahren – eingeleitet durch ein ungarisches Gericht – wirft grundlegende Fragen hinsichtlich der Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte durch künstliche Intelligenz auf. Das Verfahren, das von einem ungarischen Verlag gegen Google angestrengt wurde, könnte den rechtlichen
Eine der häufigsten Fragen im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen betrifft auch in Ungarn die Höhe der Abfindung. Ob es sich um einen kollektiven Personalabbau oder um eine individuelle Kündigung handelt: Früher oder später müssen sich Arbeitgeber und die betroffenen Arbeitnehmer – sowie bei
Wettbewerbsrechtliche Lehren aus der Untersuchung des ungarischen Speiseölmarkts Aufgrund regionaler Preisunterschiede auf dem ungarischen Speiseölmarkt leitete die ungarische Wettbewerbsbehörde (GVH) in fachlicher Zusammenarbeit mit der Ungarischen Nationalbank (MNB) eine beschleunigte Sektoruntersuchung ein. Im Fokus steht der Sonnenblumenölmarkt, auf dem die inländischen Preise dauerhaft und signifikant
1. Konsensual- und Realkontrakte im ungarischen Zivilrecht – der Grundrahmen Das ungarische Privatrecht teilt Verträge nach der Art ihres Zustandekommens traditionell in zwei große Gruppen ein: Konsensualverträge Realkontrakte Diese Unterscheidung knüpft primär an den Zeitpunkt des Vertragsschlusses an. 2. Wo ist der „einseitige Vertrag“ in
Am 27. Oktober 2025 wurde die überarbeitete Fassung der Richtlinie über Europäische Betriebsräte (EBR, engl. EWC) verabschiedet. Die Reform basiert auf dem Vorschlag der Europäischen Kommission vom Januar 2024 und zielt darauf ab, den sozialen Dialog in multinationalen Unternehmen zu stärken sowie die Informations- und
In seiner grundlegenden Entscheidung vom 19. Dezember 2025 (V ZR 15/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Zulässigkeit sogenannter Nachbarerbbaurechte, also von Erbbaurechten an Bauwerken, die sich über benachbarte Grundstücke erstrecken, bestätigt. Das Urteil hat die Rechtssicherheit für komplexe Immobilienentwicklungen in Deutschland, die mehrere Grundstücke umfassen,
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seiner Entscheidung vom 19. Dezember 2025 (V ZR 15/24) festgestellt, dass das sogenannte Nachbarerbbaurecht, also das Baurecht, das sich auf Gebäude erstreckt, die über angrenzende Grundstücke hinausgehen, zulässig und wirksam begründet werden kann. Die Entscheidung schafft erhebliche Rechtssicherheit in Deutschland
Die Leitlinien präzisieren, wann, unter welchen Voraussetzungen und nach welcher Methodik die Kommission die wettbewerbsverzerrenden Wirkungen von durch Drittstaaten gewährten Subventionen auf dem EU-Binnenmarkt – einschließlich des ungarischen Marktes – prüft. Warum ist dies für ungarische Tochtergesellschaften besonders wichtig? Die EU-FSR kann nicht nur auf
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