Obwohl die Verordnung bereits 2023 in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber für KMU eine aufgeschobene Anwendungsfrist vorgesehen, die jedoch in Kürze abläuft.
Das Wesentliche in Kürze – für KMU
- Die EUDR erfasst zahlreiche Rohstoffe und daraus hergestellte Erzeugnisse (z. B. Soja, Kakao, Kaffee, Holz, Kautschuk, Palmöl).
- Ab 2026 dürfen diese Produkte nur dann in der EU in Verkehr gebracht oder aus der EU ausgeführt werden, wenn sie aus entwaldungsfreien Gebieten stammen.
- Auch KMU unterliegen umfangreichen Dokumentations- und Rückverfolgbarkeitspflichten.
- Bei Nicht-Einhaltung drohen erhebliche Sanktionen (Einziehung von Waren, Verkehrsverbote, empfindliche Geldbußen).
- Die Vorbereitung ist zeitaufwendig, weshalb ein frühzeitiger Beginn dringend zu empfehlen ist.
Ziel der EUDR
Ziel der EUDR ist es, den Beitrag der Europäischen Union zur globalen Entwaldung und Waldschädigung deutlich zu reduzieren, insbesondere über importierte Produkte und Waren, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden.
Als bedeutender Verbrauchermarkt war die EU bislang mittelbar an diesen Prozessen beteiligt. Die neue Regelung stellt daher die Transparenz und Kontrollierbarkeit von Lieferketten in den Mittelpunkt.
Welche KMU sind betroffen?
Die EUDR gilt für sogenannte relevante Rohstoffe und deren Erzeugnisse, insbesondere:
- Rinder
- Kakao
- Kaffee
- Ölpalme
- Kautschuk
- Soja
- Holz
Die Betroffenheit ist nicht branchenabhängig. Unter den Anwendungsbereich der Verordnung können u. a. Händler, Hersteller, Importeure, Exporteure und Verarbeiter fallen – auch dann, wenn der relevante Rohstoff nur mittelbar im Endprodukt enthalten ist.
Was bedeutet Compliance in der Praxis?
KMU müssen ab 2026 unter anderem:
- ihre Lieferketten erfassen und analysieren,
- Lieferantenerklärungen sowie Geolokalisierungsdaten einholen,
- Risikoanalysen durchführen,
- eine Sorgfaltserklärung (Due-Diligence-Erklärung) im IT-System der EU abgeben,
- interne Prozesse und Verfahrensrichtlinien einführen.
Warum ist ein frühzeitiges Handeln sinnvoll?
Die Erfahrung zeigt, dass die EUDR-Compliance keine bloße administrative Formalität, sondern ein strategisches Lieferkettenprojekt darstellt, das Abstimmungen mit Lieferanten, Vertragsänderungen und interne Prozessanpassungen erfordert.
Trotz der Frist im Jahr 2026 ist eine Vorbereitung bereits im Jahr 2025 sinnvoll, insbesondere für KMU mit internationalen Lieferketten.
Gerne prüfen wir, ob Ihr Unternehmen betroffen ist und welche konkreten Schritte für eine EUDR-konforme Umsetzung erforderlich sind.
Kontakt:
Dr. Géza Katona, LL.M.
Rechtsanwalt (Attorney at law)
Katona und Partner Rechtsanwaltssozietät
(Katona & Partner Rechtsanwaltssozietät / Attorneys‘ Association)
H-106 Budapest, Tündérfürt utca 4.
Tel.: +36 1 225 25 30
Mobil: +36 70 344 0388
Fax: +36 1 700 27 57
g.katona@katonalaw.com
www.katonalaw.com