Wir finden eine Lösung
Wir helfen Ihnen nicht nur, die Rechtslage zu verstehen, sondern auch, Ihre persönlichen oder geschäftlichen Ziele zu erreichen. Mit unserem professionellen Ansatz und kreativem Denken bieten wir Ihnen stets eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Lösung. Komplizierte Angelegenheiten? Einzigartige Herausforderungen? Wir sind bereit zu helfen!
Lösungen für Sie, mit Kompetenz und Sorgfalt
Die Katona & Partner Rechtsanwwälte wurde 2005 als Spin-off einer renommierten österreichischen Rechtsanwaltskanzlei gegründet. Die erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen den Anwälten der Kanzlei begann im Jahr 2000.
Seit Herbst 2007 verfügt die Kanzlei auch über eine Niederlassung in Deutschland, seit 2019 in Hamburg. Somit stehen wir unseren Mandanten auch in unserem Hamburger Büro zur Verfügung.
Unser Büro ist eine Full-Service-Kanzlei. Mit derzeit vier juristischen Mitarbeitern bieten wir unseren Mandanten eine umfassende Rechtsberatung in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts.
Alle unsere Anwälte sprechen fließend Deutsch, Englisch und Ungarisch. Unsere Kanzlei ist Mitglied der Deutsch-Ungarischen Industrie- und Handelskammer. Der Gründer und Leiter der Kanzlei, Dr. Géza Katona wurde von der Rechtsanwaltskammer Hamburg als Europäischer Rechtsanwalt zugelassen.
Sektoren
Zu unseren Mandanten gehören große in- und ausländische, überwiegend deutschsprachige Unternehmen, vor allem aus dem Handels-, Industrie- und Dienstleistungssektor, sowie Banken und Versicherungsgesellschaften.
Wir arbeiten eng mit Steuerberatern, Investitionsberatern, HR-Fachleute, sowie Immobilienmaklern zusammen.
Baugewerbe, Immobilienentwicklung
Lösungen für die rechtlichen Herausforderungen von Immobilienprojekten.
Artikel und Nachrichten
Aktuelle Informationen und fachliche Kuriositäten
Willkommen in unserer Sektion von Nachrichten und Artikeln, in der Sie sich aus erster Hand über die wichtigsten rechtlichen, wirtschaftlichen und branchenspezifischen Neuigkeiten informieren können. Unsere Website soll Ihnen relevante und nützliche Inhalte bieten, die eng mit unseren Fachgebieten verbunden sind.
Ob Steuern, Finanzrecht, Verkehr oder Immobilienentwicklung – hier finden Sie aktuelle Nachrichten, Analysen und praktische Leitfäden, die Ihnen helfen, sich in dem dynamischen rechtlichen Umfeld zurechtzufinden. Entdecken Sie die neuesten Trends und rechtlichen Auswirkungen des digitalen Handels, des Gesellschaftsrechts oder auch von Insolvenzverfahren.
Unser Ziel ist es, Sie und Ihr Unternehmen mit glaubwürdigen, verständlichen und einfach zu nutzenden Informationen zu unterstützen, sei es für Ihre geschäftlichen Entscheidungen oder Ihre persönliche Orientierung. Besuchen Sie unsere Seite regelmäßig und bleiben Sie mit unseren von Experten ausgewählten Inhalten auf dem Laufenden!
Obwohl die Verordnung bereits 2023 in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber für KMU eine aufgeschobene Anwendungsfrist vorgesehen, die jedoch in Kürze abläuft. Das Wesentliche in Kürze – für KMU Ziel der EUDR Ziel der EUDR ist es, den Beitrag der Europäischen Union zur globalen
Die Änderung kann erhebliche praktische Auswirkungen auf Agrarunternehmen, Investoren, Grundeigentümer sowie Unternehmen, die landwirtschaftliche Flächen nutzen, haben. 1. Die wichtigste Änderung in Kürze Nach der Novelle gilt es nicht als Überlassung der Bodennutzung, wenn der Eigentümer von landwirtschaftlichen Flächendie Nutzung der Fläche im Rahmen eines
Die Novelle kann erhebliche praktische Auswirkungen auf landwirtschaftliche Betriebe, Investoren, Grundeigentümer sowie Unternehmen, die landwirtschaftliche Flächen nutzen, haben. 1. Die wesentliche Änderung in Kürze Nach den geänderten Vorschriften gilt es nicht mehr als unzulässige Überlassung der Bodennutzung, wenn der Eigentümer einer landwirtschaftlichen Flächedie Fläche im
Am 24. Dezember 2025 trat eine wesentliche Änderung des ungarischen Gesetzes über den Verkehr mit landwirtschaftlichen Flächen in Kraft, die den rechtlichen Rahmen der Bodennutzung und der landwirtschaftlichen Verpachtung grundlegend neu gestaltet. Während die Eigentumsvorschriften für landwirtschaftliche Flächen formal unverändert bleiben, führt die Gesetzesänderung zu
Die Neuregelung kann erhebliche praktische Auswirkungen auf Agrarunternehmen, Investoren, Grundeigentümer sowie landnutzende Gesellschaften haben. 1. Die wichtigste Änderung in Kürze Nach der Gesetzesänderung gilt es nicht mehr als unzulässige Überlassung der Bodennutzung, wenn der Eigentümer landwirtschaftlicher Flächen dieseim Rahmen eines Pachtvertrages einem anderen landwirtschaftlichen Erzeuger
Die Magyar Nemzeti Bank (MNB) hat am 31. Juli 2025 die Empfehlung Nr. 9/2025. (VII.31.) zur Übertragung notleidender Kreditverträge (NPLs) veröffentlicht. Obwohl es sich rechtlich nicht um eine verbindliche Vorschrift handelt, legt die Empfehlung jene aufsichtsrechtlichen Erwartungen und bewährten Praktiken fest, deren Einhaltung die MNB
Am 11. Juli 2025 hat die Europäische Kommission Änderungen an den Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) angenommen, die Übergangserleichterungen für große börsennotierte Unternehmen der ersten Welle vorsehen. Diese Entwicklung ist von besonderer Bedeutung, da diese Unternehmen nicht von der früheren „Stop-the-clock“-Maßnahme erfasst waren und daher von Anfang
Künstliche Intelligenz (KI) eröffnet in zahlreichen Branchen beispiellose Möglichkeiten für Innovation und Effizienz. Gleichzeitig bietet die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einen umfassenden Rechtsrahmen, der sicherstellt, dass KI verantwortungsvoll eingesetzt wird, die Rechte der Betroffenen respektiert und Vertrauen in neue Technologien gefördert wird. Angesichts der zunehmenden Verbreitung von
Im Sommer 2024 hat der ungarische Gesetzgeber das Grundbuchgesetz geändert und damit eine erhebliche Erleichterung für Eigentümer sogenannter Gartenparzellen (früher zártkerti ingatlanok) eingeführt. Während diese Grundstücke seit Langem eine Besonderheit des ungarischen Immobilienmarktes darstellen, führte ihr rechtlicher Status bisher häufig zu Problemen für Eigentümer und
Nach den weitreichenden Auswirkungen der DSGVO und der wachsenden Bedeutung von ESG ist ein neues europäisches Akronym in den Fokus gerückt: NIS 2. Die Richtlinie (EU) 2022/2555 („NIS 2-Richtlinie“) zielt darauf ab, die Cybersicherheitsanforderungen in der gesamten EU zu harmonisieren. Ungarn hat die Richtlinie bereits
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