Die Magyar Nemzeti Bank (MNB) hat am 31. Juli 2025 die Empfehlung Nr. 9/2025. (VII.31.) zur Übertragung notleidender Kreditverträge (NPLs) veröffentlicht. Obwohl es sich rechtlich nicht um eine verbindliche Vorschrift handelt, legt die Empfehlung jene aufsichtsrechtlichen Erwartungen und bewährten Praktiken fest, deren Einhaltung die MNB ab dem 1. August 2025 aktiv überwacht.
Diese Regulierung steht in engem Zusammenhang mit dem Gesetz Nr. XII von 2025, das die EU-NPL-Richtlinie (2021/2167) umgesetzt hat. Zusammen schaffen Gesetz und Empfehlung einen neuen Rahmen für den Verkauf von Kreditportfolios, mit besonderem Schwerpunkt auf Governance, Transparenz, Käufer-Eignung und Schuldnerschutz.
📌 Anwendungsbereich
Die Empfehlung gilt für:
- Kreditinstitute und Nicht-Banken-Kreditgeber (Institute im Anwendungsbereich des Hpt., einschließlich Zweigstellen aus Drittstaaten);
- NPL-Käufer, die nach dem Gesetz Nr. XII von 2025 als Kreditdienstleister eingestuft werden;
- NPL-Verträge mit mindestens 90 Tagen Zahlungsverzug sowie die damit verbundenen Gläubigerrechte.
Nicht erfasst sind Kredite mit weniger als 90 Tagen Zahlungsverzug sowie Forderungen, die nicht aus Kreditverträgen stammen.
⚖️ Wesentliche aufsichtsrechtliche Erwartungen
1. Governance und Trennung
- NPL-Portfolios müssen von anderen Vermögenswerten getrennt werden.
- Bei der Auswahl des Käufers ist erhöhte Sorgfalt erforderlich.
- Der Verkauf gemischter Portfolios (Forderungen innerhalb und außerhalb des Anwendungsbereichs) wird nicht empfohlen.
2. Interne Richtlinien
- Verpflichtend ist eine dokumentierte interne Richtlinie.
- Mindestinhalt: Grundsätze, detaillierte Arbeitsabläufe, rechtliche/compliance/AML/IT/buchhalterische Rollen, verpflichtende Inhalte von Vorstandsvorlagen, zu übergebende Datensätze, Kriterien für die Käufer-Eignung, Due-Diligence-Pflichten.
3. Vertragliche Bestimmungen
- Gesetzliche Pflichten des Käufers müssen festgeschrieben werden (z. B. Verbraucherschutz, Vertraulichkeit, KHR-Meldung).
- Berichtspflichten von Käufer und Verkäufer.
- Anwendung der EBA/EB-NPL-Disclosure-Templates.
4. Datensicherheit und IT-Kontrollen
- Empfehlung zur Nutzung des ERA-Elektroniksystems mit qualifizierter e-Signatur.
- Einhaltung der aufsichtsrechtlichen IT-Sicherheits- und Cloud-Vorgaben erforderlich.
5. Interessenkonfliktprüfung
- Interessenkonflikte zwischen Käufer und Schuldnern/Bürgen/Sicherheitengebern müssen ausgeschlossen werden.
- Bestehen Konflikte (z. B. Eigentumsverflechtung, politische Exponierung, frühere Arbeitsverhältnisse), darf die Transaktion nicht durchgeführt werden.
6. Aufsichtliche Überwachung
- Die MNB überwacht die Anwendung der Empfehlung aktiv.
- Teilweise Erfüllung ist nicht akzeptabel.
✅ Praktische Maßnahmen (innerhalb von 60–90 Tagen)
- Identifizierung und Trennung der betroffenen NPLs.
- Aktualisierung interner Richtlinien.
- Aufbau von Instrumenten zur Käufer-Due-Diligence und Eignungsprüfung.
- Anpassung von Vertragsmustern.
- Stärkung der IT-Systeme für ERA-kompatible Datenübermittlung.
- Interne Schulungen (Recht, Compliance, AML, IT-Sicherheit).
💡 Warum ist das wichtig?
Die neue Empfehlung bildet den Rahmen für die Umsetzung der EU-NPL-Richtlinie in Ungarn und stärkt Markttransparenz sowie Schuldnerschutz.
Durch Einhaltung:
- sinkt das Vollzugs- und Aufsichtsrisiko,
- verkürzen sich Transaktionszeiten,
- verbessern sich Markt-Reputation und aufsichtsrechtliches Vertrauen.
🤝 Wie können wir helfen?
Katona & Partner Rechtsanwaltssozietät unterstützt Mandanten bei:
- Entwicklung und Implementierung interner Richtlinien,
- Strukturierung und Dokumentation von Kreditportfolio-Transaktionen,
- Käufer-Due-Diligence und Compliance-Screening,
- Aufsichtskontakten und Erfüllung von Berichtspflichten.
📩 Kontaktieren Sie uns, wenn Sie erfahren möchten, wie sich Ihr Institut auf das neue aufsichtsrechtliche Umfeld vorbereiten kann.
Dr. Géza Katona, LL.M. Rechtsanwalt (attorney at law)
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