Änderung des Gesetzes über den Verkehr mit landwirtschaftlichen Flächen, die am 24. Dezember 2025 in Kraft getreten ist und den rechtlichen Rahmen der Bodennutzung, insbesondere der landwirtschaftlichen Pachtverhältnisse, wesentlich neu gestaltet.

Die Änderung kann erhebliche praktische Auswirkungen auf Agrarunternehmen, Investoren, Grundeigentümer sowie Unternehmen, die landwirtschaftliche Flächen nutzen, haben.


1. Die wichtigste Änderung in Kürze

Nach der Novelle gilt es nicht als Überlassung der Bodennutzung, wenn der Eigentümer von landwirtschaftlichen Flächen
die Nutzung der Fläche im Rahmen eines landwirtschaftlichen Pachtvertrags an einen anderen landwirtschaftlichen Erzeuger überlässt,
unabhängig davon, ob der Pächter

• eine natürliche Person oder
• eine im ungarischen oder sogar ausländischen Eigentum stehende Gesellschaft ist.

Dies hebt die zuvor streng ausgelegte Verpflichtung zur Eigenbewirtschaftung faktisch auf und erweitert den zulässigen Rahmen rechtmäßiger Bodennutzungsmodelle erheblich.


2. Was bedeutet dies in der Praxis?

🔹 Für Agrarunternehmen

• Die Erweiterung der Flächennutzung durch Pacht wird erleichtert.
• Eine persönliche Bewirtschaftung durch den Grundeigentümer ist nicht mehr erforderlich.
• Die Flächen können im Eigentum von Investoren verbleiben, während die Bewirtschaftung durch professionelle Agrarunternehmen erfolgt.

🔹 Für Grundeigentümer und Investoren

• Landwirtschaftliche Flächen werden zu einem klassischen Investitionsobjekt ohne Bewirtschaftungspflicht.
• Die Novelle stärkt die Position des Grundeigentümers:
Er erhält maßgeblichen Einfluss auf die Auswahl des Pächters.

🔹 Für Pächter

• Zwar erhöht die Gesetzesänderung das Angebot an verfügbaren Flächen,
• zugleich kann sie jedoch Unsicherheiten bei der Verlängerung bestehender Pachtverhältnisse verursachen, da die Vetorechte des Eigentümers gestärkt wurden.


3. Weitere begleitende Änderung: das Vetorecht des Grundeigentümers

Die Gesetzesänderung hat die zuvor zwingende Anwendung der gesetzlichen Vorpachtrangfolge insoweit aufgehoben, als
der Grundeigentümer einen nach der Rangfolge höherstehenden Pächter ablehnen und den Vertragspartner freier auswählen kann.

Dies:

• erhöht die Vertragsfreiheit,
• führt jedoch zu einer Verringerung der Rechtssicherheit für Pächter.


4. Risiken und offene Fragen

• Beschleunigte Flächenkonzentration über indirekte Strukturen.
• Auftreten spekulativer Flächenerwerbe, insbesondere zu Investitionszwecken.
• Die künftigen EU-Agrarförderregelungen ab 2028 sowie eine mögliche Deckelung flächenbezogener Direktzahlungen
können sich auf Bodenwerte und Pachtpreise auswirken.
• Die örtlichen Bodenkomitees und das System der gesetzlichen Vorkaufsrechte bleiben formal bestehen, ihre praktische Bedeutung könnte jedoch abnehmen.


5. Worauf jetzt zu achten ist

✔ Überprüfung und Neugestaltung von Grundstückserwerbs- und Pachtverträgen
✔ Rechtliche und steuerliche Überprüfung bestehender Investitionsstrukturen
✔ Risikoanalyse laufender landwirtschaftlicher Pachtverhältnisse
✔ Für Agrarunternehmen: Optimierung der Betriebsstrukturen und der Bodennutzung


Sollten die Änderungen konkrete Investitions-, Vertrags- oder Strukturierungsfragen für Ihr Unternehmen aufwerfen,
steht Ihnen unsere Kanzlei gerne mit individueller rechtlicher Analyse und praxisnahen Lösungsvorschlägen zur Verfügung.

Kontakt:
Dr. Katona Géza, LL.M.
Rechtsanwalt / attorney at law


Katona és Társai Ügyvédi Társulás
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