Die Novelle kann erhebliche praktische Auswirkungen auf landwirtschaftliche Betriebe, Investoren, Grundeigentümer sowie Unternehmen, die landwirtschaftliche Flächen nutzen, haben.
1. Die wesentliche Änderung in Kürze
Nach den geänderten Vorschriften gilt es nicht mehr als unzulässige Überlassung der Bodennutzung, wenn der Eigentümer einer landwirtschaftlichen Fläche
die Fläche im Rahmen eines Pacht- (Nießbrauchs-)vertrags an einen anderen landwirtschaftlichen Erzeuger überlässt,
unabhängig davon, ob der Pächter
• eine natürliche Person ist oder
• eine Gesellschaft, die sich im Eigentum oder unter der Kontrolle ungarischer oder ausländischer Gesellschafter befindet.
Diese Änderung lockert die bislang streng ausgelegte Verpflichtung zur Eigenbewirtschaftung erheblich und erweitert den zulässigen Rahmen rechtmäßiger Nutzungsmodelle von landwirtschaftlichen Flächen deutlich.
2. Was bedeutet dies in der Praxis?
🔹 Für landwirtschaftliche Betriebe
• Die Erweiterung der bewirtschafteten Flächen durch Pacht wird deutlich erleichtert.
• Eine persönliche Bewirtschaftung durch den Eigentümer ist nicht mehr erforderlich.
• Flächen können im Eigentum von Investoren verbleiben, während die Bewirtschaftung durch professionelle landwirtschaftliche Unternehmen erfolgt.
🔹 Für Grundeigentümer und Investoren
• Landwirtschaftliche Flächen werden zu einem klassischen Investitionsobjekt, ohne Verpflichtung zur Eigenbewirtschaftung.
• Die Novelle stärkt die Position des Grundeigentümers, insbesondere durch maßgeblichen Einfluss auf die Auswahl des Pächters.
🔹 Für Pächter
• Zwar erhöht die Neuregelung das Angebot an pachtbaren Flächen,
• zugleich kann sie jedoch Unsicherheiten hinsichtlich der Verlängerung bestehender Pachtverträge schaffen, da die Vetorechte des Grundeigentümers gestärkt wurden.
3. Begleitende Änderung: Stärkung der Vetorechte des Grundeigentümers
Die Gesetzesänderung hat das bislang zwingende Prioritätensystem der gesetzlichen Vorpachtrechte modifiziert und ermöglicht es dem Grundeigentümer nunmehr,
• einen Pächter mit höherem gesetzlichem Rang abzulehnen und
• den Vertragspartner frei auszuwählen.
Diese Entwicklung
• stärkt die Vertragsfreiheit,
• geht jedoch mit einer Verringerung der Rechtssicherheit für Pächter einher.
4. Risiken und offene Fragen
• Beschleunigte Flächenkonzentration durch indirekte Eigentums- und Pachtstrukturen,
• mögliche Zunahme spekulativer Flächenerwerbe, insbesondere zu Investitionszwecken,
• Auswirkungen der künftigen EU-Agrarförderregelungen ab 2028 – einschließlich einer möglichen Deckelung flächenbezogener Direktzahlungen – auf Bodenpreise und Pachtentgelte,
• formeller Fortbestand, jedoch möglicherweise abnehmende praktische Bedeutung der örtlichen Bodenkomitees sowie der gesetzlichen Vorkaufsrechte.
5. Zentrale Handlungsempfehlungen für die Zukunft
✔ Überprüfung und Neustrukturierung von Flächenerwerbs- und Pachtverträgen
✔ Rechtliche und steuerliche Analyse bestehender Investitionsstrukturen
✔ Risikobewertung laufender landwirtschaftlicher Pachtverhältnisse
✔ Für landwirtschaftliche Betriebe: Optimierung der Betriebs- und Flächennutzungsstrukturen
Sollten die Gesetzesänderungen konkrete Investitions-, Vertrags- oder Strukturierungsfragen für Ihr Unternehmen aufwerfen,
steht Ihnen unsere Kanzlei gerne mit maßgeschneiderter rechtlicher Analyse und praxisorientierten Lösungen zur Verfügung.
Kontakt:
Dr. Katona Géza, LL.M.
Rechtsanwalt / attorney at law
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