Die Verbreitung von Homeoffice beeinflusst neben vielen anderen Aspekten auch die von den Arbeitgebern übernommenen Arbeitswegkosten

Die derzeit geltende Regierungsverordnung zur Erstattung der Arbeitswegkosten ist nicht an die neuen Regelungen für Homeoffice angepasst, weshalb die Erstattung von Kosten, insbesondere die steuerfreie Erstattung, im Fall von Telearbeit schwer zu interpretieren ist.

Erstattung der Arbeitswegkosten
Die Erstattung der Arbeitswegkosten ist laut der entsprechenden Regierungsverordnung nur in bestimmten Fällen zulässig. Der Arbeitgeber erstattet die verschiedenen Arbeitswegkosten in unterschiedlichem Maße, wobei korrekt angegebene Erstattungen steuerfrei sind. Es gibt einen Unterschied zwischen dem täglichen Arbeitsweg und der Heimreise, der die Verpflichtung des Arbeitgebers bestimmt.

Einige wichtige Definitionen:

  • Täglicher Arbeitsweg: Die Fahrt vom Wohnort, der vom Arbeitsort entfernt liegt, oder zu Orten, die nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreicht werden können.
  • Heimreise: Reise vom Arbeitsort einmal pro Woche zum Wohnort.

Höhe der Erstattung:

  • Öffentliche Verkehrsmittel: Mindestens 86 % des Fahrkartenpreises, jedoch höchstens der volle Preis.
  • Eigener PKW: 15 Ft/km basierend auf der Entfernung zwischen Arbeitsplatz und Wohnort.

Es ist wichtig, dass eine Erstattung, die von der in der Verordnung festgelegten Höhe abweicht oder diese überschreitet, als zu versteuerndes Einkommen gilt.

Auswirkungen des Homeoffice auf die Kosten Erstattung
Die größte Frage im Falle von Homeoffice ist, was als Arbeitsort gilt. Da nach den gesetzlichen Bestimmungen eine Erstattung nur für den Arbeitsweg zwischen Arbeitsplatz und Wohnort gewährt werden kann, fällt Homeoffice nicht unter diese Kategorie. Die Verordnung zur Arbeitswegregelung wurde noch nicht an die neuen rechtlichen Vorschriften zum Homeoffice angepasst, weshalb die Erstattung von Kosten unklar ist.

Umgang mit der Erstattung in verschiedenen Arbeitsmodellen:

ArbeitsmodellNur im Homeoffice arbeitendTeilweise im Homeoffice, teilweise im Büro arbeitend
Täglicher Arbeitsweg außerhalb der Verwaltungsgrenze mit öffentlichen VerkehrsmittelnKeine Erstattung, da das Büro nicht der Arbeitsort ist.Erstattung möglich! – Im Fall einer Fahrt ins Büro kann die Erstattung gemäß den Regeln für Dienstreisen erfolgen, da der Arbeitsort hier das Zuhause des Mitarbeiters ist.
Täglicher Arbeitsweg mit eigenem Fahrzeug außerhalb der Verwaltungsgrenze oder zu einem nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbaren ArbeitsortKeine Erstattung, da das Büro nicht der Arbeitsort ist.Erstattung nach den allgemeinen Regeln für Tage, die im Büro gearbeitet werden.
HeimreiseWenn das Homeoffice der Wohnort des Mitarbeiters ist, ist eine Heimreise nicht anwendbar.Es kann jedoch sein, dass das „Homeoffice“ nicht der Wohnort des Mitarbeiters ist, sondern z. B. eine gemietete Wohnung. In diesem Fall kann gemäß den allgemeinen Regeln eine Erstattung gewährt werden. Auch hier gilt keine Anpassungspflicht nach der Verordnung.

Für Homeoffice gelten daher unterschiedliche Regelungen bezüglich der Kosten Erstattung, insbesondere wenn der Mitarbeiter ausschließlich von zu Hause arbeitet oder auch teilweise im Büro anwesend ist. In diesen Fällen helfen die Verordnung und die Anweisungen der Steuerbehörden bei der genauen Interpretation.

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Dr. Katona Géza, LL.M. ügyvéd (Rechtsanwalt / attorney at law)

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