Bestimmung des Ursprungslandes

Bestimmung des Ursprungslandes von Waren:

1. Waren, die in einem Land hergestellt werden

Gemäß Artikel 60 Absatz 1 des Unionszollkodexes gelten Waren, die vollständig in einem einzigen Land oder Gebiet hergestellt oder produziert werden, als aus diesem Land oder Gebiet stammend. Diese Regel stellt sicher, dass der Ursprung der Waren klar und eindeutig festgelegt wird, was die Zollabwicklung und den Handelsprozess vereinfacht.

2. Waren, die in mehreren Ländern hergestellt und verarbeitet werden

Wenn Waren in mehreren Ländern produziert und verarbeitet werden, ist Artikel 60 Absatz 2 des Unionszollkodexes anzuwenden. Demnach stammt das Produkt aus dem Land, in dem die letzte wesentliche und wirtschaftlich begründete Verarbeitung durchgeführt wurde, die zu einem neuen Produkt führte. Die Regel besagt auch, dass nicht jede Art von Verarbeitung als wesentlich angesehen wird. So wird beispielsweise Verpackung oder Umbepackung nicht als eine Änderung des Ursprungslandes gewertet.

3. Nachweis des Ursprungs der Waren

Der Ursprungsnachweis ist ein unverzichtbares Dokument im internationalen Handel, das bestätigt, dass die Waren aus einem bestimmten Land stammen. Diese Bescheinigungen müssen im Rahmen der Zollabfertigung vorgelegt werden und können in den folgenden Formen vorliegen:

– Nicht-präferenzielle Ursprungsbescheinigung: Bestätigt, dass die Waren nicht für eine präferenzielle Behandlung berechtigt sind.

– Präferenzielle Ursprungsbescheinigung: Ermöglicht eine reduzierte oder null Zollgebühr, wenn die Waren aus einem Nicht-EU-Land stammen, mit dem die EU ein Präferenzabkommen geschlossen hat.

– Rechnungsdeklaration: Für kleinere Sendungen können Exporteure eine Rechnungsdeklaration ausstellen, um den Ursprung der Waren nachzuweisen.

4. Verpflichtende Ursprungsangaben (BOI)

Die Ursprungsangaben, die den Ursprung einer Ware festlegen, sind für die EU-Zollbehörden drei Jahre lang verbindlich. Waren, die nach der Ausstellung der BOI verzollt werden, müssen in allen Aspekten den im BOI beschriebenen Angaben entsprechen, und die Umstände, die den Ursprung bestimmen, müssen ebenfalls den im Entscheidungsdokument festgelegten Bedingungen entsprechen.

—Dr. Katona Géza, LL.M. ügyvéd (Rechtsanwalt / attorney at law)

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