Die Gesundheitsproduktsteuer ist – obwohl sie nicht nur salzige Produkte betrifft – ins öffentliche Bewusstsein Ungarns vor allem als Chips-Steuer getreten, als eine Art Steuer, die Lebensmittel betrifft, die per Gesetz als wesentlich ungesund oder weniger gesund gekennzeichnet sind.
1. Wann können Produkte unter die Chipsteuerpflicht fallen?
Bei salzigen Lebensmitteln gilt die Steuer für Produkte, die als salzige Knabbereien gelten und gebacken, extrudiert oder geröstet, aromatisiert und zum sofortigen Verzehr geeignet sind, hergestellt aus Getreide, Kartoffeln oder Ölsaaten, wenn der Salzgehalt 1 Gramm Salz übersteigt pro 100 Gramm, aber nur für vorverpackte Produkte.
Allerdings bezieht sich die zusammenfassende Bezeichnung Salzgebäck nicht auf die Handelsbezeichnung oder lebensmittelrechtliche Einreihung der Produkte, sondern – über die Steuer – ist hier die zollrechtliche Einreihung ausschlaggebend.
Das heißt, bei der Entscheidung, ob ein bestimmtes Produkt der Chipsteuerpflicht unterliegt, kommt es in erster Linie darauf an, ob es nach der zollrechtlichen Definition, die der – allgemeinen oder individuellen – Auslegung beigefügt ist, in die Kategorie der steuerpflichtigen Produkte fällt die Zolltarifnummern.
2. Wann muss Chips-Steuer bezahlt werden?
Die Pflicht zur Entrichtung der Chipsteuer besteht daher, wenn das Produkt a) zollrechtlich unter die Kategorie der steuerpflichtigen Produkte fällt b) sein Salzgehalt die festgelegte Höhe erreicht.
Die zollrechtliche Einreihung für Produkte, die aufgrund der Definition nicht eindeutig in eine der Kategorien fallen, kann anhand der Rezeptur oder anderer Rechtsauslegung oder Rücksprache mit den Zollbehörden entschieden werden – bei unklarer Einreihung ist für beides ein gründliches Verfahren wichtig der Steuerzahlungspflicht und zu deren Erfüllung.
3. Lebensmittelzusammensetzung – doppelte Qualität und die Chips-Steuer
Die Chipsteuer in dieser Form und unter diesen Bedingungen ist ein ungarisches Phänomen und ihr Zweck ist der Gesundheitsschutz aus präventiver Sicht.
Gleichzeitig sehen die 2022 in Kraft tretenden ungarischen Verbraucherschutzvorschriften auch vor, dass das gleiche Produkt in Ungarn nicht in einer anderen Qualität als in anderen Ländern der Europäischen Union, also als Produkt mit gleichem Namen und gleicher Aufmachung, vermarktet werden darf, d. h. dem Verbraucher den Eindruck einer Produktidentität zu vermitteln, darf nicht von geringerer Qualität sein als das, was in anderen Ländern der Union vermarktet wird.
Ein Verstoß gegen diese Bestimmung hat die Zahlung einer Verbraucherschutzstrafe zur Folge, und die Verbraucherschutz-„Skandale“ der letzten Jahre – wonach ausländische Hersteller Produkte von geringerer Qualität auf den Markt in Ungarn gebracht haben, wie z In Westeuropa wurden sie zum Leben erweckt.
Für viele Hersteller stellt sich die Frage, ob das Produkt gegen die Verordnungen verstößt, wenn es mit einem geringeren Salzgehalt vermarktet wird, um den hohen Salzgehalt zu reduzieren, der der Gesundheitsproduktsteuer unterliegt.
Die Antwort hängt auch von der individuellen Bewertung des Produktes ab, aber generell lässt sich sagen, dass die höhere Salzreduktion im Produkt allein zum Zwecke des Gesundheitsschutzes wahrscheinlich nicht dazu führt, dass die Qualität zwischen dem Produkt mit geringerer Salzgehalt und das Grundprodukt schafft eine doppelte Qualität, d.h. weniger Salz auf dem ungarischen Markt kann ein Produkt, das mit einem Salzgehalt vermarktet wird, die Verbraucher hinsichtlich der Qualität des Produkts irreführend.
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