Am 17. April 2025 trat die sogenannte „Stop-the-Clock“-Richtlinie der Europäischen Union in Kraft, die Unternehmen eine bedeutende Fristverlängerung zur Erfüllung ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattungspflichten gemäß der CSRD gewährt. Die neue Richtlinie verschiebt den Anwendungsbeginn der CSRD für die zweite und dritte Berichtswelle um zwei Jahre. Diese Regelung hat direkte Auswirkungen auf mittlere und große Unternehmen in Ungarn – insbesondere auf jene, die bislang eine Berichterstattung für 2025 oder 2026 vorgesehen hatten.
Was ist die CSRD und wen betrifft sie?
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist die neue Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie der EU, die die bisherige NFRD (Non-Financial Reporting Directive) ersetzt. Ziel der CSRD ist es, dass Unternehmen transparent und vergleichbar über Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte (ESG) berichten.
Die Richtlinie tritt stufenweise in Kraft:
- Erste Welle: Ab 2024 – Unternehmen, die bereits unter die NFRD fallen (große börsennotierte Unternehmen).
- Zweite Welle: Ab 2025 – Alle bilanzrechtlich großen Unternehmen.
- Dritte Welle: Ab 2026 – Alle börsennotierten kleinen und mittleren Unternehmen (ausgenommen Kleinstunternehmen).
Was beinhaltet die „Stop-the-Clock“-Richtlinie?
Ziel der „Stop-the-Clock“-Richtlinie ist es, den administrativen Aufwand für Unternehmen zu verringern und während der laufenden Verhandlungen über die Ausweitung des Anwendungsbereichs der CSRD Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Die wichtigsten Änderungen:
- Die ursprünglich für 2025 vorgesehene Berichtspflicht (zweite Welle) wird auf 2027 verschoben.
- Die für 2026 geplante Berichtspflicht (dritte Welle) wird auf 2028 verschoben.
- Die Regelung trat am 17. April 2025 in Kraft, und die Mitgliedstaaten müssen sie bis spätestens 31. Dezember 2025 in nationales Recht umsetzen.
Wie betrifft dies ungarische Unternehmen?
1. Zwei Jahre Vorbereitungszeit für Betroffene
Ungarische Unternehmen, die gemäß der CSRD ab 2025 oder 2026 berichtspflichtig geworden wären, erhalten zwei zusätzliche Jahre zur Vorbereitung. Dies ist besonders relevant für Unternehmen der zweiten Welle (bilanzrechtlich große Unternehmen) und der dritten Welle (börsennotierte KMU).
2. Planungssicherheit und Compliance
Die Verschiebung stärkt die Rechtssicherheit und ermöglicht es Unternehmen, ihre Systeme zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie Datenprozesse und externe Prüfmechanismen kosteneffizient und schrittweise zu implementieren.
3. Nationale Umsetzung erforderlich
In Ungarn ist die vollständige Umsetzung der CSRD noch im Gange. Aufgrund der neuen EU-Richtlinie muss der ungarische Gesetzgeber bis Ende 2025 die entsprechenden buchhalterischen und gesellschaftsrechtlichen Vorschriften an die neuen Fristen anpassen.
Worauf sollten Unternehmen jetzt achten?
- Nicht aufschieben: Die Fristverlängerung bedeutet nicht, dass keine Vorbereitungen erforderlich sind. Die Anforderungen der CSRD sind komplex und ressourcenintensiv.
- Weiterbildung nutzen: Kenntnisse über ESG-Vorgaben und Berichtsformate verschaffen Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil.
- Expertise einholen: Für die Entwicklung einer geeigneten Berichtsstruktur und die Vorbereitung auf externe Prüfungen ist die Zusammenarbeit von juristischen, buchhalterischen und ESG-Fachleuten notwendig.
Fazit
Die „Stop-the-Clock“-Richtlinie vom April 2025 bringt eine erhebliche Erleichterung für ungarische Unternehmen im Zusammenhang mit der CSRD. Die zweijährige Verschiebung ermöglicht eine gründliche Vorbereitung – dennoch sollten Unternehmen die Zeit aktiv nutzen. ESG-Berichte werden künftig ein unverzichtbarer Bestandteil unternehmerischer Transparenz sein und über die gesetzliche Pflicht hinaus auch von Investoren und dem Markt erwartet.
Haben Sie Fragen zur CSRD-Compliance oder zur ESG-Berichterstattung?
Kontaktieren Sie gerne unsere Kanzlei – unsere Expert:innen unterstützen Sie kompetent bei der strategischen Planung und rechtskonformen Umsetzung.
Dr. Katona Géza, LL.M. ügyvéd (Rechtsanwalt / attorney at law)
___________________________________

Katona és Társai Ügyvédi Társulás
(Katona & Partner Rechtsanwaltssozietät / Attorneys‘ Association)
H-1106 Budapest, Tündérfürt utca 4.
Tel.: +36 1 225 25 30
Mobil: + 36 70 344 0388
Fax: +36 1 700 27 57
CSRD-Verschiebung 2025: Wie betrifft die neue EU-„Stop-the-Clock“-Richtlinie ungarische Unternehmen?
Am 17. April 2025 trat die sogenannte „Stop-the-Clock“-Richtlinie der Europäischen Union in Kraft, die Unternehmen eine bedeutende Fristverlängerung zur Erfüllung ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattungspflichten gemäß der CSRD gewährt. Die neue Richtlinie verschiebt den Anwendungsbeginn der CSRD für die zweite und dritte Berichtswelle um zwei Jahre. Diese Regelung hat direkte Auswirkungen auf mittlere und große Unternehmen in Ungarn – insbesondere auf jene, die bislang eine Berichterstattung für 2025 oder 2026 vorgesehen hatten.
Was ist die CSRD und wen betrifft sie?
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist die neue Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie der EU, die die bisherige NFRD (Non-Financial Reporting Directive) ersetzt. Ziel der CSRD ist es, dass Unternehmen transparent und vergleichbar über Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte (ESG) berichten.
Die Richtlinie tritt stufenweise in Kraft:
- Erste Welle: Ab 2024 – Unternehmen, die bereits unter die NFRD fallen (große börsennotierte Unternehmen).
- Zweite Welle: Ab 2025 – Alle bilanzrechtlich großen Unternehmen.
- Dritte Welle: Ab 2026 – Alle börsennotierten kleinen und mittleren Unternehmen (ausgenommen Kleinstunternehmen).
Was beinhaltet die „Stop-the-Clock“-Richtlinie?
Ziel der „Stop-the-Clock“-Richtlinie ist es, den administrativen Aufwand für Unternehmen zu verringern und während der laufenden Verhandlungen über die Ausweitung des Anwendungsbereichs der CSRD Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Die wichtigsten Änderungen:
- Die ursprünglich für 2025 vorgesehene Berichtspflicht (zweite Welle) wird auf 2027 verschoben.
- Die für 2026 geplante Berichtspflicht (dritte Welle) wird auf 2028 verschoben.
- Die Regelung trat am 17. April 2025 in Kraft, und die Mitgliedstaaten müssen sie bis spätestens 31. Dezember 2025 in nationales Recht umsetzen.
Wie betrifft dies ungarische Unternehmen?
1. Zwei Jahre Vorbereitungszeit für Betroffene
Ungarische Unternehmen, die gemäß der CSRD ab 2025 oder 2026 berichtspflichtig geworden wären, erhalten zwei zusätzliche Jahre zur Vorbereitung. Dies ist besonders relevant für Unternehmen der zweiten Welle (bilanzrechtlich große Unternehmen) und der dritten Welle (börsennotierte KMU).
2. Planungssicherheit und Compliance
Die Verschiebung stärkt die Rechtssicherheit und ermöglicht es Unternehmen, ihre Systeme zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie Datenprozesse und externe Prüfmechanismen kosteneffizient und schrittweise zu implementieren.
3. Nationale Umsetzung erforderlich
In Ungarn ist die vollständige Umsetzung der CSRD noch im Gange. Aufgrund der neuen EU-Richtlinie muss der ungarische Gesetzgeber bis Ende 2025 die entsprechenden buchhalterischen und gesellschaftsrechtlichen Vorschriften an die neuen Fristen anpassen.
Worauf sollten Unternehmen jetzt achten?
- Nicht aufschieben: Die Fristverlängerung bedeutet nicht, dass keine Vorbereitungen erforderlich sind. Die Anforderungen der CSRD sind komplex und ressourcenintensiv.
- Weiterbildung nutzen: Kenntnisse über ESG-Vorgaben und Berichtsformate verschaffen Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil.
- Expertise einholen: Für die Entwicklung einer geeigneten Berichtsstruktur und die Vorbereitung auf externe Prüfungen ist die Zusammenarbeit von juristischen, buchhalterischen und ESG-Fachleuten notwendig.
Fazit
Die „Stop-the-Clock“-Richtlinie vom April 2025 bringt eine erhebliche Erleichterung für ungarische Unternehmen im Zusammenhang mit der CSRD. Die zweijährige Verschiebung ermöglicht eine gründliche Vorbereitung – dennoch sollten Unternehmen die Zeit aktiv nutzen. ESG-Berichte werden künftig ein unverzichtbarer Bestandteil unternehmerischer Transparenz sein und über die gesetzliche Pflicht hinaus auch von Investoren und dem Markt erwartet.
Haben Sie Fragen zur CSRD-Compliance oder zur ESG-Berichterstattung?
Kontaktieren Sie gerne unsere Kanzlei – unsere Expert:innen unterstützen Sie kompetent bei der strategischen Planung und rechtskonformen Umsetzung.
Dr. Katona Géza, LL.M. ügyvéd (Rechtsanwalt / attorney at law)
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