Datenschutz und Social-Media -Plugins: Was jeder Webseiten-Nutzer wissen sollte

Datenschutz und Social: Auf immer mehr Webseiten begegnen uns Social-Media-Buttons, „Gefällt mir“- und „Teilen“-Funktionen sowie eingebettete Inhalte. Doch wissen wir eigentlich, welche personenbezogenen Daten dabei über uns gesammelt werden – oft sogar ohne unsere ausdrückliche Einwilligung?

Die aktuelle Stellungnahme der ungarischen Datenschutzbehörde (NAIH) bringt nun Klarheit. Schauen wir uns an, was das für Webseitenbesucher bedeutet!


Wer verarbeitet unsere personenbezogenen Daten über Social-Media-Plugins?

Die meisten Webseitenbetreiber integrieren sogenannte Social-Media-Plugins in ihre Seiten, die im Hintergrund – meist unbemerkt – personenbezogene Daten an soziale Netzwerke übermitteln. Dazu gehören beispielsweise der Facebook-Pixel oder ein Teilen-Button.

Nach Auffassung der NAIH gelten in solchen Fällen sowohl der Webseitenbetreiber als auch der jeweilige Social-Media-Dienst als gemeinsame Verantwortliche. Das bedeutet: Beide sind für die Datenerhebung verantwortlich – unabhängig davon, wer die Daten letztlich verarbeitet.


Wann ist eine Einwilligung erforderlich und wann ist sie gültig?

Im Einklang mit den Leitlinien des Europäischen Datenschutzausschusses (EDPB) hat die NAIH klargestellt: Für die Datenverarbeitung durch Social-Media-Plugins ist die Einwilligung der Nutzer zwingend erforderlich.

Dabei kommt es aber auf die richtige Umsetzung an:

  • Die Einwilligung ist nur dann wirksam, wenn eine echte Wahlmöglichkeit besteht.
  • Der Zugang zu den Inhalten der Webseite darf nicht von der Einwilligung abhängig gemacht werden.
  • Nutzer müssen die Möglichkeit haben, individuell über Cookies und Module zu entscheiden.

Wenn beispielsweise eine Webseite erst nach dem Klick auf „Cookies akzeptieren“ erscheint, liegt keine freiwillige Einwilligung vor.


 Was bedeutet das in der Praxis?

Als Nutzer haben wir das Recht:

  • Cookies zu Werbezwecken oder zur Nachverfolgung abzulehnen,
  • Webseiteninhalte auch ohne Einwilligung zur Datenverarbeitung aufzurufen,
  • eine klare, verständliche und transparente Datenschutzinformation zu verlangen.

Als Webseitenbetreiber sind folgende Schritte unerlässlich:

  1. ✅ Analyse, welche Daten auf der Webseite erhoben und weitergeleitet werden.
  2. 📑 Erstellung einer Datenschutzerklärung speziell zu Social-Media-Plugins.
  3. 👤 Implementierung eines wirksamen Einwilligungsmechanismus.
  4. 🤝 Prüfung der Datenschutzbedingungen der jeweiligen Plattformen.
  5. 📘 Beachtung der EDPB-Leitlinie Nr. 8/2020.

Weitere Informationen und rechtliche Beratung

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Dr. Katona Géza, LL.M. ügyvéd (Rechtsanwalt / attorney at law)

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