Mit der Treuhandverwaltung, einem in unserem Land neuen Rechtsinstitut, ranken sich zahlreiche Missverständnisse. Interessierte Unternehmer haben zwar meist gehört, dass diese Rechtsform zahlreiche Vorteile für sie mit sich bringt, doch die erste Frage, die sich die meisten stellen, lautet: „Lohnt sich die Treuhandverwaltung für mich?“ Eine sinnvolle Antwort hierauf können wir nur geben, wenn wir uns zunächst weitere Fragen stellen.
- Ist mein Vermögen groß genug? Eine der am weitesten verbreiteten Fehleinschätzungen über Trusts besteht darin, dass sie lediglich ein Werkzeug der Superreichen seien. Die Realität hingegen ist, dass Kunden bereits bei liquiden oder illiquiden Vermögenswerten von einigen Hundert Millionen Forint über eine treuhänderische Vermögensverwaltung nachdenken sollten. Unter illiquiden Vermögenswerten sind beispielsweise Anteile oder Aktien eines Unternehmens zu verstehen. Dieser Schwellenwert hängt vom genauen Zweck der Trust-Errichtung ab. Hervorzuheben ist, dass zwar eine Kosten-Nutzen-Analyse empfehlenswert ist (beispielsweise bei der Gründung einer Treuhandverwaltung aus steuerlichen Optimierungsgründen), der mit der Gründung verbundene Nutzen jedoch nicht in allen Fällen quantifizierbar ist.
- Zu welchem Zweck möchte ich eine Vermögensverwaltung gründen? In acht von zehn Fällen ist die Steuerplanung das Erste, was den Menschen in den Sinn kommt, wenn sie an Trusts denken. Zwar lassen sich auf diese Weise außerordentlich viele Steuern sparen. Steuervorteile können typischerweise bei einem Unternehmensverkauf (Vollaus- oder Teileinstieg) oder beispielsweise auch bei der Veräußerung günstig erworbener börsennotierter Anteile genutzt werden.
Viele Menschen nutzen diese Struktur auch als Alternative zu einem Testament. Der Erblasser kann bereits zu Lebzeiten bestimmen, wer, in welcher Höhe und nach welchem Zeitplan sein Vermögen erhält. Dies hat drei Vorteile: Die Erben können bereits vor Abschluss des unter Umständen Jahre dauernden Verlassenschaftsverfahrens auf das Geld zugreifen, die Durchsetzung des Testaments des Erblassers ist erfahrungsgemäß deutlich umfassender und flexibler möglich und eine Anfechtung des Testaments ist nicht zu befürchten.
Auch aus der Perspektive des Vermögensschutzes kann die Treuhandverwaltung enorme Vorteile bieten. Vor der Gründung einer Firma kann der Gründer vorsorglich einen Treuhandverwaltungsvertrag abschließen, in diesem Fall haben die Gläubiger der neuen Firma keinen Anspruch auf die zum verwalteten Vermögen gehörenden Vermögenswerte. Eine Abwendung der Zwangsvollstreckung ist nur möglich, wenn vor Entstehung der Ansprüche eine Zwangsverwaltung über das Vermögen erfolgt. - Kann ich die Kontrolle über mein Vermögen an Dritte übertragen?
Die Unterscheidung eines Treuhandverwaltungsvertrages gegenüber einem Mandatsvertrag liegt darin, dass auch das Eigentum an den im verwalteten Vermögen enthaltenen Vermögenswerten übertragen wird. Damit erhält der Treuhänder volle Verfügungsrechte und kann das Vermögen veräußern, belasten oder verschenken. Auch wenn dieses Eigentumsrecht Einschränkungen unterliegt – der Treuhänder muss das Vermögen gemäß den Bestimmungen des Treuhandvertrags zum Nutzen der Begünstigten verwalten und haftet hierfür auch –, werden die Rechte des Treugebers nach der Errichtung des Trusts durch den Treuhänder ausgeübt. Mit anderen Worten: Nachdem ein Unternehmen unter die Vermögensverwaltung gestellt wurde, ist der Vermögensverwalter an der Stimmabgabe auf der Hauptversammlung beteiligt. - Gibt es in meinem Umfeld eine Vertrauensperson, die die Treuhänderaufgaben übernehmen kann? Bei der Lektüre des oben Gesagten gelangt fast jeder zu dem Schluss, dass er sein Vermögen nur jemandem überlassen würde, dem er bedingungslos vertraut. Es empfiehlt sich unbedingt, eine Vertrauensperson, einen guten Freund, Geschäftspartner oder ein Familienmitglied des Treugebers als Treuhänder einzusetzen. Gibt es eine solche Person nicht, ist noch nicht alles verloren. Dann gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder einen zuverlässigen, geschäftsmäßigen Treuhänder – also ein Unternehmen, das mehrere Vermögenswerte gleichzeitig verwaltet und diese Tätigkeit mit Genehmigung der Ungarischen Nationalbank ausübt – oder das Bürgerliche Gesetzbuch verbietet den Fall nicht ausdrücklich, dass Treuhänder und Treugeber dieselbe Person sind, wenn es neben dem Treugeber noch einen weiteren Begünstigten gibt.
- Welche Pläne habe ich mit meinem Vermögen in den nächsten 5, 10 und 30 Jahren und wie beabsichtige ich, das Vermögen an meine designierten Nachfolger weiterzugeben? Eine Besonderheit der Treuhandverwaltung besteht darin, dass sie auf einen Zeitraum von maximal 50 Jahren angelegt werden kann. Obwohl der Vertrag im Laufe der Jahre frei geändert werden kann, lohnt es sich, bei Beginn der Treuhandverwaltung ein System zu schaffen, mit dem der Treugeber zufrieden ist, auch wenn er oder sie es in den folgenden Jahren nicht mehr ändern kann.
Der Treugeber hat im Vermögensverwaltungsvertrag die Möglichkeit, festzulegen, wie der Vermögensverwalter die mit der Vermögensverwaltung verbundenen kurz-, mittel- und langfristigen Pläne umsetzen soll und hat darüber hinaus die Möglichkeit, die Frage der Unternehmensnachfolge durch den Vermögensverwalter zu regeln.