Aufgrund der Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Union kommt es ab dem 1. Januar 2022 zu drastischen Änderungen der nationalen Regelungen für Verbraucherkaufverträge, die alle Unternehmen betreffen, die in direkten oder indirekten „Beziehungen“ zu Verbrauchern stehen. Es lohnt sich, mit der Vorbereitung zu beginnen, und zwar nicht nur für die Verkäufer, die direkt mit den Verbrauchern Verträge abschließen, also die Händler in der Position des Einzelhändlers, sondern auch für die Hersteller, denn für sie treten ab dem 1. Januar nächsten Jahres neue Regelungen gemäß der Verordnung 373/2021 in Kraft. (VI.30.) Durch Regierungserlass.
Die Garantieerklärung – Ab Anfang nächsten Jahres müssen Hersteller, die eine Garantie auf die Haltbarkeit ihres Produkts geben – auch in der damit verbundenen Werbung – eine sogenannte dem Verbraucher eine Garantieerklärung mit vorgeschriebenem Inhalt und in klar verständlicher Sprache in ungarischer Sprache zur Verfügung zu stellen.
Unter „Haltbarkeit“ versteht das Gesetz die Fähigkeit eines Produkts, bei normaler Verwendung seine erforderlichen Funktionen und Leistungen beizubehalten.
Die Garantieerklärung des Herstellers muss den Namen und die Anschrift des Garantiepflichtigen enthalten, die von der Garantie erfassten Waren bezeichnen, das vom Verbraucher zu befolgende Verfahren zur Geltendmachung der Garantie und die Garantiebedingungen darlegen und den Verbraucher klar darüber informieren, dass seine Garantierechte durch diese gewerbliche (Hersteller-)Garantie nicht berührt werden.
Im nächsten Jahr nicht nur innerhalb von zwei Jahren nach der Markteinführung des Produkts durch den Hersteller, sondern auch innerhalb der derzeit bestehenden sog. Der Verbraucher kann sich mit einem Produktgarantieanspruch direkt an den Hersteller wenden. Wenn der Hersteller jedoch die Haltbarkeit seines Produkts für einen beliebigen Zeitraum garantiert, auch für einen kürzeren oder längeren Zeitraum als die Produktgarantiezeit, muss die Beweislast auch im Rahmen dieser kommerziellen Garantie berücksichtigt werden.
Der Unterschied ist enorm: Während der Verbraucher im Streitfall verpflichtet ist, einen Garantieanspruch gegenüber dem Hersteller zu beweisen, liegt die Beweislast bei mangelhafter Leistung während der Garantiezeit des Herstellers, wenn sich der Verbraucher zwecks Reparatur oder Austausch des Produkts an den Hersteller wendet.
Wann ist der Hersteller von der Herstellergarantie befreit? Wenn Sie nachweisen, dass die Ursache des Mangels nach der Lieferung aufgetreten ist, z. B. aufgrund unsachgemäßer Handhabung und Verwendung des Produkts durch den Verbraucher.
Ganz wichtig ist Klarheit: – Diese Handels- bzw. Herstellergarantie darf nicht mit der in Ungarn schon lange geltenden und üblichen sog. „Garantie“ verwechselt werden. auch nicht mit gesetzlicher Gewährleistung.
Letztere wird je nach Verkaufspreis des Gebrauchsgutes für einen Zeitraum von 1-2-3 Jahren dem verkaufenden Gewerbetreibenden bzw. bei Neubauwohnungen dem Gewerbetreibenden in Rechnung gestellt.
Die Situation der Unternehmen wird schwieriger – Das Terrain der Rechtsinstitutionen zum Qualitätsschutz wird für Unternehmen daher nicht einfacher: Neben der Zubehör- und Produktgarantie kann es – wie bisher – die vertragliche, also freiwillige und als Synonym hierfür die sog. Herstellergarantie, für die die neue Regelung ab dem 1. Januar 2022 ebenfalls die Ausstellung einer Herstellergarantieerklärung mit konkretem Inhalt vorschreibt, wobei dieses Dokument nicht mit der sogenannten „Herstellergarantie“ identisch ist, die dem Verbraucher im Falle einer obligatorischen Garantie vom Verkäufer ausgestellt werden muss. Garantiekarte.