Einkommensteuer in Ungarn: Ein Strategischer Vorteil für Personen mit Steuerwohnsitz

Ungarn bietet ein äußerst attraktives Steuersystem für Personen, die einen Umzug in Betracht ziehen – mit einem einheitlichen Einkommensteuersatz von nur 15 %, einem der niedrigsten in der Europäischen Union. Dieses unkomplizierte System vereinfacht die Steuererklärung und minimiert steuerliche Belastungen – ein klarer Vorteil für Expatriates, Selbstständige und internationale Fachkräfte.


Ungarischer Steuerwohnsitz – Was bedeutet das?

Um von den steuerlichen Vorteilen Ungarns profitieren zu können, müssen natürliche Personen den Steuerwohnsitz in Ungarn begründen. Nach ungarischem Steuerrecht gilt eine Person als unbeschränkt steuerpflichtig (also mit Steuerwohnsitz in Ungarn), wenn:

  • sie über einen ständigen Wohnsitz in Ungarn verfügt,
  • sich ihr Lebensmittelpunkt (wirtschaftlich und persönlich) in Ungarn befindet, oder
  • sie sich im Kalenderjahr mindestens 183 Tage in Ungarn aufhält.

Sobald der Steuerwohnsitz begründet ist, unterliegt man der ungarischen Einkommensteuer und kann von diversen Steuervergünstigungen profitieren.


Steuervergünstigungen und Freibeträge in Ungarn

Ungarn bietet eine Vielzahl von steuerlichen Erleichterungen, insbesondere für Familien:

  • Familienfreibetrag: Dieser verringert die steuerpflichtige Bemessungsgrundlage entsprechend der Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder. Ab Juli 2025 gelten folgende Freibeträge pro Monat:
    • 100.000 HUF für ein Kind
    • 200.000 HUF für zwei Kinder
    • 330.000 HUF für drei oder mehr Kinder

Diese Beträge werden ab Januar 2026 nochmals erhöht.

  • Steuerbefreiung für Mütter: Mütter mit vier oder mehr Kindern sind vollständig von der Einkommensteuer befreit. Auch junge Mütter unter 25 sowie Paare in der ersten Ehe profitieren von steuerlichen Erleichterungen.

Vorteile des Steuerwohnsitzes in Ungarn

Ein Steuerwohnsitz in Ungarn bringt zahlreiche Vorteile mit sich:

  • Niedriger, einheitlicher Steuersatz: Der lineare Einkommensteuersatz von 15 % gilt für alle Einkünfte und macht die Steuererklärung einfach, transparent und kalkulierbar.
  • Familienfreundliches Steuersystem: Großzügige Familienfreibeträge und Steuerbefreiungen für kinderreiche Mütter verringern die Steuerlast erheblich.
  • Unternehmensfreundliches Umfeld: Der Körperschaftsteuersatz beträgt nur 9 % – der niedrigste in der EU –, was Ungarn für Unternehmer, Investoren und Selbstständige besonders attraktiv macht.
  • Doppelbesteuerungsabkommen: Ungarn hat mit über 80 Ländern bilaterale Abkommen abgeschlossen, um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden – ideal für international tätige Personen.

Wie erlangt man den Steuerwohnsitz in Ungarn?

Es gibt mehrere Möglichkeiten, um in Ungarn den Steuerwohnsitz zu begründen:

  • Golden Visa-Programm: Eine Investition von mindestens 250.000 EUR in ungarische Immobilienfonds berechtigt zur Aufenthaltsgenehmigung und damit zur Erlangung des Steuerwohnsitzes.
  • Anstellung in Ungarn: Wer eine feste Anstellung bei einem ungarischen Unternehmen annimmt, kann relativ einfach den Steuerwohnsitz begründen – vor allem bei langfristigem Aufenthalt.
  • Familiennachzug: Auch der Zuzug zu bereits in Ungarn ansässigen oder ungarischen Familienangehörigen erleichtert den Erwerb des Steuerwohnsitzes.

Warum sich ein Umzug nach Ungarn lohnt

Ungarn bietet nicht nur steuerliche Vorteile, sondern auch eine hohe Lebensqualität, ein reiches kulturelles Erbe und eine zentrale Lage in Europa. Die günstige Steuerpolitik in Kombination mit moderner Infrastruktur, stabiler Wirtschaft und niedrigen Lebenshaltungskosten macht das Land zu einem attraktiven Wohnsitz für internationale Privatpersonen, Familien und Unternehmer.


Wie wir Ihnen helfen können

Als erfahrene ungarische Kanzlei mit Spezialisierung auf Steuer- und Einwanderungsrecht bieten wir umfassende Dienstleistungen, um Ihren Umzug und Ihre steuerliche Ansiedlung in Ungarn so reibungslos wie möglich zu gestalten. Unsere Leistungen umfassen:

  • Individuelle Beratung: Wir prüfen Ihre persönlichen Voraussetzungen und Chancen auf Erlangung des ungarischen Steuerwohnsitzes.
  • Begleitung im Antragsverfahren: Wir unterstützen Sie bei der Beantragung von Aufenthaltsgenehmigungen – inklusive des Golden Visa-Programms.
  • Steuerliche Planung: Unsere Experten beraten Sie zur steuerlichen Optimierung unter Nutzung aller verfügbaren Freibeträge und Sonderregelungen.
  • Langfristige Betreuung: Auch nach dem Umzug stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, damit Sie Ihre steuerlichen Verpflichtungen in Ungarn rechtssicher erfüllen.

Kontaktieren Sie uns noch heute – wir begleiten Sie professionell auf dem Weg zur steuerlichen Ansiedlung in Ungarn und helfen Ihnen, alle Vorteile bestmöglich zu nutzen.


Diese Informationen stellen keine steuerliche Beratung im Einzelfall dar. Bitte kontaktieren Sie uns für eine individuelle Analyse Ihrer Situation.

Dr. Katona Géza, LL.M. ügyvéd (Rechtsanwalt / attorney at law)

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Dr. Katona Géza ügyvéd / Rechtsanwalt / lawyer (Dr. Katona Géza Ügyvédi Iroda / Rechtsanwaltskanzlei / Law Firm) 

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