Firmengründung im Ausland

In diesem Artikel erläutern wir die steuerlichen Auswirkungen einer Unternehmensgründung in jedem europäischen Land.

Liechtenstein

In Liechtenstein stehen uns für die Ausübung internationaler Handelstätigkeiten mehrere Gesellschaftsformen zur Auswahl. Neben den „bekannten“ Formen wie der Aktiengesellschaft oder der Gesellschaft mit beschränkter Haftung können auch das Institut und die Privatstiftung als gesellschaftsrechtlicher Rahmen für unsere Wirtschaftstätigkeit dienen. Das Mindestgrundkapital beträgt bei der Gründung einer GmbH, Anstalt oder Privatstiftung 30‘000 Franken, bei einer Aktiengesellschaft 50‘000 Franken. Die Gewinnsteuer beträgt für Unternehmen 12,5 Prozent, mindestens jedoch 1.200 Schweizer Franken (bei fehlendem steuerbaren Einkommen).

Monaco

Die Attraktivität Monacos dürfte darin liegen, dass es dort keine Einkommensteuer und nur eine niedrige Körperschaftsteuer gibt. Gegen eine Firmengründung spricht allerdings, dass das Land auf der schwarzen Liste der OECD steht. Die Körperschaftsteuer könnte auf 33,3 % steigen, wenn mehr als ein Viertel der Einnahmen aus Außenhandelsaktivitäten stammt. Um sich in dem kleinen, abgeschlossenen Land niederzulassen, ist eine Genehmigung erforderlich.

Zypern

Heutzutage kann man Zypern eher „nur“ als Niedrigsteuerland bezeichnen denn als Steueroase. Der Körperschaftsteuersatz von 12,5 Prozent ist nicht der günstigste und zusätzlich müssen Unternehmen eine Gebühr von 350 Euro pro Jahr an die Staatskasse zahlen. Die Attraktivität dieser Form dürfte darin liegen, dass für die Gründung einer Gesellschaft kein Mindestzeichnungskapital erforderlich ist und die Identität des wirtschaftlichen Eigentümers nicht offengelegt wird.

Gibraltar

Gibraltar bietet bereits seit Jahrzehnten Offshore-Dienstleistungen an. Die wirtschaftliche Attraktivität für Unternehmen liegt im Fehlen der allgemeinen Umsatzsteuer bzw. in der Steuerfreiheit von aus dem Ausland stammendem Vermögen.
Das Mindestkapital zur Gründung einer Firma beträgt 100 Britische Pfund, typischerweise wird eine Firma mit 2.000 Pfund gegründet. Juristische Personen können mit einem Gesellschafter, also als Einpersonengesellschaft, gegründet werden, wobei die Gesellschafter der Gesellschaft juristische oder natürliche Personen – selbstverständlich mit Sitz im In- oder Ausland – sein können. Die Leitung der Gesellschaft muss durch mindestens einen bestellten Geschäftsführer erfolgen.

Malta

Die Rechtsformen von Unternehmen auf Malta sind die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die Aktiengesellschaft und die Handelsgesellschaft. Für die Gründung einer juristischen Person gibt es keine Mindestkapitalanforderung, eine Gesellschaft wird üblicherweise mit einem Betrag von 1.500 Euro gegründet; Ein Fünftel davon wird vom Gründer bei der Gründung bezahlt. Aufgrund der Steuerbelastung von 5 % ist Malta für Wirtschaftsakteure weiterhin ein äußerst attraktiver Standort. Dieser fällt aufgrund des maltesischen Rückerstattungssystems effektiv in Höhe von fünf Prozent zusätzlich zum effektiven Körperschaftsteuersatz von 35 Prozent an.

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