Die Gründung von Unternehmen im Ausland bietet zahlreiche steuerrechtliche Vorteile und Herausforderungen. Im Folgenden stellen wir die Merkmale und Regelungen der einzelnen Länder vor, die Ihnen bei der besten Entscheidung helfen können, wenn Sie ein Unternehmen im Ausland gründen möchten.
Liechtenstein
Liechtenstein ist eines der beliebtesten Ziele für Unternehmen, die internationale Handelsaktivitäten betreiben. Im Land können verschiedene Unternehmensformen gewählt werden, wie zum Beispiel die Aktiengesellschaft (AG), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), sowie das Institut oder die Privatstiftung. Die wichtigsten rechtlichen Bestimmungen sind:
– Bei der Gründung einer GmbH oder Privatstiftung beträgt das Mindestkapital 30.000 Schweizer Franken.
– Bei der Gründung einer Aktiengesellschaft beträgt das Mindestkapital 50.000 Schweizer Franken.
– Die Körperschaftsteuer beträgt 12,5 %, jedoch muss mindestens 1.200 Schweizer Franken gezahlt werden, auch wenn keine steuerpflichtigen Einnahmen erzielt werden. Die Unternehmensgründung in Liechtenstein ist daher von Vorteil, wenn Sie internationale Handelsaktivitäten ausführen möchten.
Monaco
Monaco wird aufgrund der Abwesenheit der Einkommenssteuer und der niedrigen Körperschaftsteuer attraktiv. Es sollte jedoch beachtet werden, dass Monaco auf der OECD-Schwarzen Liste steht. Die Körperschaftsteuer kann bis zu 33,3 % steigen, wenn mehr als ein Viertel der Einnahmen aus dem internationalen Handel stammen. Um sich in dem kleinen Land niederzulassen, ist eine Genehmigung erforderlich, und Unternehmen müssen mit einer höheren Körperschaftsteuer rechnen, wenn ein erheblicher Teil ihrer Einnahmen aus dem Ausland stammt.
Zypern
Zypern gehört heute eher zu den Ländern mit vorteilhafter Besteuerung und weniger zu den Steuerparadiesen. Die Körperschaftsteuer beträgt 12,5 %, was nicht der günstigste Satz ist, aber gleichzeitig müssen Unternehmen jährlich eine Gebühr von 350 Euro an den Staat zahlen. Ein Vorteil des Landes ist, dass es keine Mindestkapitalanforderungen für die Unternehmensgründung gibt und die tatsächlichen Eigentümer nicht öffentlich bekannt gegeben werden müssen, was die Unternehmensgründung vereinfacht.
Gibraltar
Gibraltar bleibt ein beliebtes Ziel für internationale Unternehmen. Das Land bietet attraktive wirtschaftliche Möglichkeiten, wie zum Beispiel die Abwesenheit der Mehrwertsteuer (MwSt.) und die Steuerbefreiung von im Ausland gehaltenem Vermögen. Das Mindestkapital für die Unternehmensgründung beträgt nur 100 britische Pfund, obwohl Unternehmen in der Regel mit 2.000 Pfund gegründet werden. Die Gesellschaft kann von nur einem Mitglied gegründet werden, wobei das Mitglied sowohl eine juristische Person als auch eine natürliche Person sein kann, entweder mit inländischem oder ausländischem Wohnsitz. Das Unternehmen muss von mindestens einem ernannten Direktor geführt werden, was die Unternehmensgründung in Gibraltar vereinfacht.
Malta
Malta bleibt aufgrund des effektiven Steuersatzes von 5 % ein attraktives Ziel für Wirtschaftsakteure. Die Gesellschaftsformen auf Malta umfassen die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LLC), die Aktiengesellschaft (PLC) und die Handelsgesellschaft (Trading Company). Es gibt keine Mindestkapitalanforderungen für die Gründung eines Unternehmens, und in der Regel wird das Unternehmen mit einem Kapital von 1.500 Euro gegründet, wobei ein Fünftel davon bei der Gründung eingezahlt werden muss. Das Land bietet aufgrund des Rückvergütungssystems einen effektiven Steuersatz von nur 5 %, obwohl der Körperschaftsteuersatz 35 % beträgt.
Dr. Katona Géza, LL.M. ügyvéd (Rechtsanwalt / attorney at law)
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