Die erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR) ist ein politischer Ansatz, der die Verantwortung für die Umweltfolgen von Produkten den Herstellern auferlegt. In der Europäischen Union (EU) ist EPR ein zentrales Element der Abfallbewirtschaftung und der Kreislaufwirtschaftspolitik. Es stellt sicher, dass Hersteller die finanzielle und operative Verantwortung für die Sammlung, das Recycling und die Entsorgung ihrer Produkte und Verpackungen übernehmen.
Im Rahmen ihrer umfassenderen Nachhaltigkeitsziele arbeitet die EU an der Stärkung der EPR-Vorschriften, insbesondere im Bereich Verpackungsabfälle. Jüngste Gesetzesentwürfe und aktualisierte Leitlinien konzentrieren sich auf die Harmonisierung der Verpackungsdatenanforderungen und die Festlegung der Materialien, einschließlich Getränkebehältern, die im Rahmen der EPR-Systeme gesammelt und gemeldet werden müssen.
Entwurf der EU-Gesetzgebung zur EPR
Die Europäische Kommission hat neue Gesetzesvorschläge zur Aktualisierung und Standardisierung der EPR-Anforderungen in den Mitgliedstaaten vorgelegt. Diese Änderungen stehen im Einklang mit den Zielen des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft und des Europäischen Grünen Deals. Die wichtigsten Punkte des Gesetzesentwurfs sind:
- Harmonisierung der EPR-Systeme: Der Vorschlag zielt darauf ab, einheitliche EPR-Regeln in der gesamten EU zu schaffen, um Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten zu beseitigen. Dies erleichtert multinationalen Unternehmen die Einhaltung der Vorschriften und verbessert die Effizienz der Abfallbewirtschaftung.
- Erweiterung des Geltungsbereichs für Verpackungsabfälle: Die Gesetzgebung enthält klarere Definitionen der von EPR erfassten Verpackungsmaterialien, einschließlich spezifischer Bestimmungen für Kunststoffe, Glas, Metall, papierbasierte Verpackungen und Verbundmaterialien.
- Finanzielle Beiträge basierend auf Umweltfolgen: Hersteller müssen finanziell zu Abfallbewirtschaftungssystemen beitragen, abhängig von der Recyclingfähigkeit und Nachhaltigkeit ihrer Verpackungen. Dies entspricht dem „Verursacherprinzip“.
- Verbesserte Datenerfassung und Berichterstattung: Die Gesetzgebung schreibt standardisierte Berichtsformate vor, um Transparenz und Rückverfolgbarkeit im Verpackungsabfallmanagement zu verbessern.
Aktualisierte Leitlinien zur Erfassung von Verpackungsdaten
Zur Unterstützung der Umsetzung von EPR hat die EU ihre Leitlinien zur Erfassung von Verpackungsdaten aktualisiert. Diese Aktualisierungen sollen die Genauigkeit und Konsistenz der von Herstellern eingereichten Daten verbessern. Die Hauptaspekte der überarbeiteten Leitlinien sind:
- Detaillierte Kategorisierung von Verpackungsmaterialien: Hersteller müssen Verpackungsmaterialien präziser klassifizieren und zwischen recycelbaren und nicht recycelbaren Komponenten unterscheiden.
- Pflicht zur Meldung von Verpackungsgewichten und -zusammensetzung: Unternehmen müssen das Gewicht, den Materialtyp und die Recyclingfähigkeit ihrer Verpackungen an nationale EPR-Behörden melden.
- Nutzung digitaler Berichtssysteme: Die Leitlinien empfehlen die Einführung digitaler Plattformen für die Datenübermittlung und -verfolgung, um die Einhaltung der Vorschriften zu erleichtern.
Sammlung und Verwaltung von Getränkebehältern
Getränkebehälter machen einen erheblichen Teil der Verpackungsabfälle aus. Der EU-Gesetzesentwurf betont die Notwendigkeit einer effektiven Sammlung und Wiederverwertung von Getränkeverpackungen und sieht folgende Maßnahmen vor:
- Verpflichtende Pfandrücknahmesysteme (Deposit Return Schemes, DRS): Die Mitgliedstaaten müssen Pfandsysteme für Kunststoff-, Aluminium- und Glasgetränkebehälter einführen oder ausbauen, um höhere Sammelquoten sicherzustellen.
- Materialbezogene Zielvorgaben: Die Gesetzgebung legt Mindest-Recyclingquoten für Getränkebehälter fest, um sicherzustellen, dass gesammelte Materialien wieder in den Produktionskreislauf integriert werden.
- Ökodesign-Anforderungen: Neue Vorschriften ermutigen Hersteller, Getränkeverpackungen recyclingfähiger zu gestalten und nachhaltigere Materialien zu verwenden.
Fazit
Der Entwurf der EU-Gesetzgebung und die aktualisierten Leitlinien zur erweiterten Herstellerverantwortung und zur Erfassung von Verpackungsdaten stellen einen bedeutenden Schritt hin zu einer Kreislaufwirtschaft dar. Durch die Standardisierung der EPR-Anforderungen, die Verbesserung der Datenerfassung und die effiziente Verwaltung von Getränkebehältern verstärkt die EU ihr Engagement zur Reduzierung von Verpackungsabfällen und zur Förderung nachhaltiger Geschäftspraktiken. Hersteller müssen sich über diese Entwicklungen informieren, um die Vorschriften einzuhalten und zu einer nachhaltigeren Zukunft beizutragen.
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Dr. Katona Géza, LL.M. ügyvéd (Rechtsanwalt / attorney at law)
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