Immobilienrecht

Unsere Gruppe bietet umfassende Beratung zu allen im Rechtsbereich auftretenden Fragen.

Unsere Expertise in diesem Bereich des Wirtschaftslebens ermöglicht uns eine praxisorientierte, wirksame Beratung.

Unsere Immobilienberatungsleistungen umfassen folgende Bereiche:

Entwicklungspläne

Immobilien-Investmentfonds

Partnerschaften und hybride Strukturen

Akquisitionen und Veräußerungen, Konzernumstrukturierungen

Regelung des Verhältnisses zwischen Grundeigentümer und Pächter

Streitschlichtung

Erstellung und Prüfung von Kaufverträgen, Tauschverträgen, Schenkungsverträgen, Mietverträgen, Nutzungsverträgen, Wartungsverträgen, Rentenverträgen und anderen Dokumenten, die der Übertragung von Eigentumsrechten dienen, sowie Verträgen, die sonstige Rechte begründen

Erstellung von Verträgen im Zusammenhang mit der Begründung und Beendigung von Miteigentum

Erstellung und Gegenzeichnung von Sicherungsverträgen zur Belastung von Grundstücken

Überprüfung von Rechten und Fakten im Zusammenhang mit Immobilien

Grundbuchverwaltung

Grundstücksaufteilung, Grundstücksbildung und Immobilienumwidmung

Nutzungsänderung einer Immobilie

Besitz

Immobilienbezogene Abgaben- und Steuerberatung

Landschaftsbau

Sicherstellung des rechtlichen Rahmens für Investitionen

Mitwirkung bei der Erstellung von Regulierungsplänen

Eigentumsstreitigkeiten

Beratung zu Rechtsfragen rund um landwirtschaftliche Grundstücke

Bei Fragen und Problemen rund um das Immobilienrecht können Sie sich vertrauensvoll an unsere Kanzlei wenden. Darüber hinaus informieren und beraten wir Sie umfassend zu allgemeinen Fragen des Immobilienrechts:

Eigentumsrechte, Erwerbsrechte

Vererbungsregeln

Regeln für Geschenke

Immobilienerwerb durch Ausländer in Ungarn

Unterhalt und Rente, Erbvertrag

Besondere Regeln für landwirtschaftliche Flächen

Gemeinschaftseigentum

Vorkaufsrecht

Dienstbarkeiten

Vermietung von Immobilien

Gebühren

Nachbarschaftsrechte

Eheliche (partnerschaftliche) Aspekte des Immobilienbesitzes

Bankgeschäfte, Eigenheimdarlehen

Unsere Kanzlei steht unseren Mandanten für eine umfassende Rechtsberatung im Zusammenhang mit Immobilienprojekten sowie beim Verkauf und Kauf einzelner Immobilien, bei Belastungen und der Übertragung von Eigentum und sonstigen Teilrechten zur Verfügung.

Unser Schwerpunkt liegt dabei auf der vertraglichen Darstellung der Kreditstrukturen, die den Hintergrund für Immobilienkaufverträge bilden.

Wir klären die ungeklärten Eigentums- und Erbverhältnisse im Grundbuch.

Wir entwickeln die Bedingungen für Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit dem Kauf und der Pacht landwirtschaftlicher Flächen.

In unserem Büro ist das TakarNet-Netzwerk in Betrieb. TakarNet ist ein nationales Computernetzwerk des Grundbuchamts, das Online-Zugriff auf Grundbuchdaten bietet.

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