Reduzieren Sie Risiken und rechtliche Komplikationen – wir helfen Ihnen, die richtigen Schritte zu unternehmen!
Unsere Kanzlei bietet rechtliche Vertretung und Beratung in Insolvenzangelegenheiten, von der Analyse der Risiken und potenziellen Verbindlichkeiten, die mit jeder Transaktion verbunden sind, vor dem Abschluss der Transaktion oder der Umsetzung des Projekts, bis hin zur Liquidation des insolventen Schuldnerunternehmens.
Die von uns angebotenen Dienstleistungen umfassen:
– Beratung von Unternehmen, die investieren wollen, oder von Unternehmen, die Vermögenswerte erwerben wollen
– Beratung und Vertretung von Gläubigern
– Beratung und Vertretung in Liquidations- und Konkursverfahren
– Beratung und Vertretung von Gläubigern
– Einrichtung und Eintragung eines Systems zur Sicherung von Forderungen
– Beratung bei der Abtretung von Forderungen
– Teilnahme am Gläubigerausschuss
– Überwachung der Tätigkeit der mit der Verwaltung des Vermögens beauftragten Person
– Prüfung der Rechtmäßigkeit der von der zur Vermögensverwaltung bestellten Person getroffenen Maßnahmen, Anfechtung dieser Maßnahmen
– Prüfung des Vorschlags für die Verteilung des Vermögens
– Unterstützung beim Abschluss eines Vergleichs mit den Gläubigern
– Anmeldung einer Forderung an den Treuhänder
– Außergerichtliches Verfahren zur Durchsetzung einer Forderung
o Überprüfung der Unternehmensdaten im Handelsregister
o Prüfung von Rechnungen, Versendung von Mahnschreiben zur Zahlung von Forderungen
– Vertretung in Gerichtsverfahren zur Vollstreckung einer Forderung
– Vertretung in einem Mahnverfahren
– Vertretung im Vollstreckungsverfahren
– Vertretung beim Abschluss einer Vergleichsvereinbarung
– Rechtsvertretung in damit verbundenen Verfahren
Im Zusammenhang mit der Beitreibung von Forderungen und der Durchsetzung von Gläubigerrechten sind wir beauftragt, zeitnahe, kostengünstige und effiziente Dienstleistungen im Rahmen der vorprozessualen Forderungsbeitreibung zu erbringen. Das Verfahren umfasst Verhandlungen, die Erstellung von Schuldanerkenntniserklärungen und Mahnungen.
Unsere Mitarbeiter verfügen über aktuelles Wissen und jahrelange Erfahrung in der Forderungsbeitreibung, einschließlich der Vertretung vor Behörden und Gerichten, der Begleitung des Falles durch die verschiedenen Gerichtsinstanzen, gegebenenfalls einschließlich Schiedsverfahren, und der Vertretung und Information während des Vollstreckungsverfahrens.
Unsere Kanzlei verschickt auch eine letzte Mahnung an den Schuldner. Bleibt die Mahnung erfolglos, leiten wir ein Mahnverfahren gegen den Schuldner ein. Wenn der Schuldner die Forderung nicht anerkennt und dem Mahnbescheid widerspricht, prüfen wir, ob es sich lohnt, das Verfahren fortzuführen.
Wenn der Zahlungsbefehl rechtskräftig wird, wird ein Vollstreckungsverfahren eingeleitet.
Ist keines der oben genannten Verfahren erfolgreich, kann ein Liquidationsverfahren eingeleitet werden.
Sie haben eine Forderung oder sogar einen vollstreckbaren Titel gegen ein ungarisches Unternehmen. Die Anwaltskanzlei Katona & Partner ist bereit, Sie bei der Eintreibung von Forderungen zu unterstützen. Durch unsere Niederlassung in Deutschland (Hamburg) stehen wir Ihnen mit unseren Inkassodienstleistungen grenzüberschreitend, auch vor Ort, zur Verfügung.
Phasen:
1. Prävention – Vertragsgestaltung – Forderungssicherung (Schuldanerkenntnis, Rückzahlungsvereinbarungen, Pfandverträge)
2. die Beratung bei der Ausarbeitung von Tilgungsvereinbarungen
3. die Zahlungsbedingungen
Je nach Bonität des Vertragspartners können neben der Zahlung bei Rechnungsstellung oder Lieferung folgende Zahlungsbedingungen vereinbart werden:
4. Formen der Sicherheit, die geleistet werden können, wenn eine Forderung durch einen Vertrag gesichert ist:
II. Zahlungsbescheide, letzter Zahlungsbescheid vor Eröffnung des Liquidationsverfahrens – Vollstreckung einer Forderung
Ziel des Mahnverfahrens und des streitigen Verfahrens zur Beitreibung einer Forderung ist letztlich die Erlangung eines sogenannten Vollstreckungstitels, um die in einem Vollstreckungsverfahren endgültig festgestellten Forderungen durchzusetzen.
Das Mahnverfahren ist oft einfacher, schneller und billiger und wird für unbestrittene Forderungen empfohlen.
In Ungarn ist es möglich, ein Liquidationsverfahren einzuleiten, wenn die unbestrittene Forderung mindestens 15 Tage überfällig ist. Der Schuldner kann die Eröffnung des Liquidationsverfahrens nur durch Zahlung abwenden.
III. Frühzeitige Überwachung und Warnsystem
Typische Anzeichen für eine drohende Insolvenz:
Katona és Társai Ügyvédi Társulás
H-1106 Budapest, Tündérfürt u. 4.
Tel: +36 1 225 25 30 Fax: +36 1 225 2539
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