Einleitung
Ein derzeit vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) anhängiges Vorabentscheidungsverfahren – eingeleitet durch ein ungarisches Gericht – wirft grundlegende Fragen hinsichtlich der Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte durch künstliche Intelligenz auf. Das Verfahren, das von einem ungarischen Verlag gegen Google angestrengt wurde, könnte den rechtlichen Rahmen für den Einsatz von KI in geschäftlichen und Marketing-Kontexten innerhalb der EU erheblich verändern.
Sachverhalt
Der Kläger, ein ungarischer Nachrichtenverlag, macht geltend, dass seine Artikel ohne Zustimmung und ohne Vergütung verwendet wurden:
– zum Training des großen Sprachmodells (Gemini) von Google sowie
– in den Antworten des Gemini-Chatbots auf Nutzeranfragen.
Das nationale Gericht hat dem EuGH mehrere Fragen vorgelegt, die im Wesentlichen darauf abzielen zu klären, ob diese Nutzungen die Rechte des Verlags nach dem Unionsurheberrecht, insbesondere nach der DSM-Richtlinie, verletzen.
Zwei unterschiedliche Nutzungsformen: Training vs. Ausgabe
Der Fall unterscheidet zwischen zwei technisch und rechtlich unterschiedlichen Phasen:
Trainingsphase
Während des Trainings wird der Inhalt in Tokens und statistische Zusammenhänge umgewandelt, die die Modellparameter bilden. Google argumentiert, dass in diesem Prozess keine rechtlich relevante Vervielfältigung stattfindet.
Ausgabephase
Der Chatbot generiert Antworten probabilistisch. In der mündlichen Verhandlung wurde jedoch eingeräumt, dass die Ausgaben in bestimmten Fällen die ursprünglichen, geschützten Texte reproduzieren oder ihnen sehr nahekommen können.
Diese Unterscheidung ist zentral, gleichwohl hat die Europäische Kommission betont, dass die rechtliche Einordnung nicht allein von technischer Abstraktion abhängen darf.
Zentrale Rechtsfragen
Vervielfältigung und öffentliche Wiedergabe
Sofern KI-Ausgaben geschützte Inhalte – auch nur teilweise – reproduzieren, kann dies eine Urheberrechtsverletzung darstellen.
Ausnahme für Text- und Data-Mining (TDM)
Eine zentrale Frage ist, ob die TDM-Ausnahme auch auf kommerzielle KI-Systeme anwendbar ist.
– Eine restriktive Auslegung würde Lizenzierungen erfordern
– Eine weitergehende Auslegung würde KI-Entwickler begünstigen
Beweislast
Angesichts der Intransparenz von KI-Systemen stellt sich die Frage, ob die Diensteanbieter nachweisen müssen, dass keine rechtsverletzende Nutzung erfolgt ist.
Räumlicher Anwendungsbereich
Selbst wenn das Training außerhalb der EU erfolgt, kann Unionsrecht Anwendung finden, wenn die Ausgaben auf Nutzer in der EU abzielen.
Verlegerrechte vs. Zugang zu Informationen
Der Fall verdeutlicht die Spannung zwischen:
– dem Schutz von Urhebern und Verlagen sowie
– der Aufrechterhaltung eines offenen Zugangs zu Informationen und Innovation
Wettbewerbs- und Plattformabhängigkeit
Ein weiteres Problem besteht darin, dass Verlage möglicherweise indirekt gezwungen sind, der Nutzung ihrer Inhalte durch KI zuzustimmen, um ihre Sichtbarkeit in Suchmaschinen zu erhalten. Diese Abhängigkeit könnte Fragen im Hinblick auf den Digital Markets Act (DMA) und das EU-Wettbewerbsrecht aufwerfen.
Wirtschaftliche Auswirkungen
Eines der größten identifizierten Risiken ist der sogenannte „Traffic-Substitutionseffekt“:
Wenn Nutzer den wesentlichen Inhalt von Artikeln direkt über KI-Systeme erhalten, besuchen sie die ursprünglichen Webseiten möglicherweise nicht mehr, was die Geschäftsmodelle der Verlage untergräbt.
Dies könnte systemische Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit der Inhaltserstellung haben.
Regulatorischer Kontext
Das Ergebnis des Verfahrens steht im Zusammenhang mit weiteren EU-Rechtsakten, darunter:
– der AI Act
– der Digital Services Act (DSA)
– der Digital Markets Act (DMA)
Diese Regelwerke zeigen gemeinsam eine klare Entwicklung:
KI entwickelt sich zu einer regulierten wirtschaftlichen Tätigkeit und ist nicht mehr nur ein technologisches Werkzeug.
Praktische Implikationen für Unternehmen
Unternehmen, die KI im Marketing und in ihren operativen Prozessen einsetzen, sollten:
– KI-Governance-Strukturen implementieren
– urheberrechtliche und Compliance-Audits durchführen
– Verträge mit KI-Anbietern überprüfen
– menschliche Kontrolle über KI-generierte Inhalte sicherstellen
– Transparenz in der KI-gestützten Kommunikation gewährleisten
Fazit
Die anhängige Entscheidung des EuGH könnte einen wegweisenden Präzedenzfall für das Verhältnis zwischen KI und dem Recht des geistigen Eigentums in der EU schaffen.
Unabhängig vom Ausgang ist bereits jetzt ein Grundsatz klar:
Die Nutzung von KI entbindet nicht von rechtlicher Verantwortung.
Unternehmen, die KI einsetzen, müssen rechtliche Risiken proaktiv adressieren, andernfalls sind sie in einem sich schnell entwickelnden regulatorischen Umfeld zunehmenden Risiken ausgesetzt.
Dr. Katona Géza, LL.M., Rechtsanwalt (Attorney at Law)
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