Dieser Artikel ist der vierte einer siebenteiligen Serie, die wichtige Regeln der Unternehmensbesteuerung in Ungarn vorstellt. Später werden in der Reihe auch Themen wie die grenzüberschreitende Behandlung, die Bekämpfung der Steuervermeidung und Sanktionen bei Verstößen behandelt.
Investitionen in Sachwerte unterliegen folgender steuerlicher Behandlung:
- KMU-Investitionsrabatt:
Kleinstunternehmen und KMU können ihren Vorsteuergewinn unter folgenden Voraussetzungen mindern:
- der Investitionswert der immateriellen Vermögenswerte, die noch nicht im Rahmen der Geschäftstätigkeit genutzt werden,
- der Investitionswert der Sachanlagen, d. h. der technischen Ausrüstung, Maschinen und Fahrzeuge, die der Tätigkeit unmittelbar dienen und noch nicht in Betrieb genommen wurden,
- der Wert der Renovierung, Erweiterung, Zweckänderung oder Umgestaltung für das Steuerjahr, die den Wert der Immobilie erhöht,
- die Kosten für das Recht zur Nutzung neuer geistiger Eigentums- und Softwareprodukte, die im Steuerjahr als immaterielle Vermögenswerte registriert wurden,
- der Wert der vom Mieter am Mietobjekt durchgeführten und kapitalisierten Investitionen und Renovierungen.
- Investitionen in F&E-Aktivitäten
Nach ungarischem Steuerrecht können Unternehmen, die erhebliche Investitionen in bestimmte Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten (F&E) tätigen, eine Entwicklungssteuergutschrift von bis zu 80 Prozent erhalten. - Aktien
Für Lagerbestände gelten keine besonderen Steuer- oder Bewertungsregeln. Allerdings werden Lagerbestände sowohl für steuerliche als auch für buchhalterische Zwecke grundsätzlich mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten und Marktwert bewertet. Zur Ermittlung der Anschaffungs-/Herstellungskosten kann der Steuerpflichtige zwischen drei Methoden der Bestandsbewertung wählen: FIFO (First In, First Out), LIFO (Last In, First Out) und WAC (Weighted Average Cost). - Derivative Finanzinstrumente
Für Derivate wird kein besonderes Besteuerungssystem eingeführt. Finanzielle Gewinne und/oder Verluste, die aus der Bewertung derivativer Finanzinstrumente zum Jahresende zu ihrem beizulegenden Zeitwert gemäß allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen und den International Accounting Standards/International Financial Reporting Standards entstehen, werden grundsätzlich für Körperschaftsteuerzwecke berücksichtigt.
Dieser Artikel bietet eine allgemeine Einführung in die ungarischen Körperschaftsteuervorschriften und sollte nicht als spezifische Rechtsberatung betrachtet werden.