Änderung der Schwellenwerte für die Prüfungspflicht ab 1. Januar 2025: Auswirkungen auf Unternehmen und Finanzberichte

Ab dem 1. Januar 2025 ändern sich die Schwellenwerte für die Prüfungspflicht in der Unternehmensberichterstattung, was erhebliche Auswirkungen auf die Finanzberichte vieler Unternehmen haben kann. Laut den neuen gesetzlichen Änderungen können Unternehmen, deren jährlicher Nettoumsatz oder Anzahl der Beschäftigten die neuen Schwellenwerte für die Prüfungspflicht überschreiten, von der Prüfungspflicht befreit werden.

Unternehmen sind von der Prüfungspflicht befreit, wenn der durchschnittliche Nettojahresumsatz der letzten beiden Geschäftsjahre 600 Millionen Forint nicht übersteigt und die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten in den letzten beiden Jahren weniger als 50 Personen beträgt. Diese neuen Regelungen betreffen Finanzberichterstattung und haben Einfluss auf den Jahresabschluss von Unternehmen.

Für die Finanzberichte, die ab dem 1. Januar 2025 beginnen, müssen Unternehmen anhand der neuen Grenzwerte überprüfen, ob sie weiterhin der Prüfungspflicht unterliegen. Beispielsweise, wenn ein Unternehmen mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 einen Nettoumsatz von 400 Millionen Forint, 2023 von 450 Millionen Forint und 2024 von 500 Millionen Forint erzielt hat und in jedem dieser Jahre weniger als 50 Mitarbeiter beschäftigt hat, muss der Bericht zum 31. Dezember 2024 – gemäß dem derzeit gültigen Schwellenwert von 300 Millionen Forint – durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft werden. Der Bericht zum 31. Dezember 2025 hingegen wird aufgrund des erhöhten Schwellenwerts von 600 Millionen Forint nicht mehr der Prüfungspflicht unterliegen.

Falls Sie Fragen oder Anmerkungen zu den Änderungen haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.

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Dr. Katona Géza, LL.M. ügyvéd (Rechtsanwalt / attorney at law)

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