Steuerlagerbewilligung für Alkohol in Deutschland

Steuerlagerbewilligung: Einrichtung und Anforderungen von Steuerlager für Unternehmen und Restaurants

Um für ein ungarisches Unternehmen ein Steuerlager für Alkohol in Deutschland einzurichten, ist eine Erlaubnis als Steuerlagerinhaber erforderlich. Steuerlager sind Orte, an denen verbrauchsteuerpflichtige Waren wie Alkohol unter Steueraussetzung hergestellt, be- oder verarbeitet, gelagert, empfangen oder versandt werden dürfen. Ein Steuerlager bietet somit die Möglichkeit, Alkohol unter Steueraussetzung zu lagern und zu verwalten.

Benötigt Ihr Mandant eine Steuerlagerbewilligung?

Ja, wenn Ihr Mandant plant, in Deutschland Alkohol unter Steueraussetzung zu lagern oder zu verarbeiten, ist eine entsprechende Erlaubnis notwendig. Diese Erlaubnis wird vom zuständigen Hauptzollamt erteilt. Eine Steuerlagerbewilligung stellt sicher, dass der Alkohol ordnungsgemäß unter Steueraussetzung geführt werden kann.

Verfahren und Dauer der Genehmigung

Der Prozess zur Erlangung einer Erlaubnis als Steuerlagerinhaber umfasst in der Regel:

  1. Antragstellung: Einreichung eines detaillierten Antrags beim zuständigen Hauptzollamt, der Informationen über das Unternehmen, die geplanten Tätigkeiten und die Räumlichkeiten des Steuerlagers enthält.
  2. Prüfung: Das Hauptzollamt überprüft die Angaben und bewertet, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Prüfung stellt sicher, dass alle Anforderungen für die Steuerlagerbewilligung eingehalten werden.
  3. Bescheid: Bei positiver Bewertung wird die Erlaubnis erteilt. Die Steuerlagerbewilligung erlaubt es, Alkohol unter Steueraussetzung zu lagern.

Die Dauer des gesamten Verfahrens kann variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen und der aktuellen Bearbeitungszeit des Hauptzollamts. Es ist empfehlenswert, frühzeitig Kontakt mit dem zuständigen Hauptzollamt aufzunehmen, um spezifische Informationen zum Verfahren und zur voraussichtlichen Bearbeitungsdauer zu erhalten.

Steuerlagerbewilligung für Restaurants

Ja, wenn du in deinem Restaurant selbst gebrannten Schnaps anbieten möchtest, brauchst du eine Erlaubnis zur Herstellung von Alkohol und möglicherweise eine Steuerlagerbewilligung, je nach Art der Lagerung und Verarbeitung. Eine Steuerlagerbewilligung kann erforderlich sein, wenn der Alkohol nicht direkt versteuert wird.

Die wichtigsten Punkte

  1. Brennrecht & Alkoholherstellung
    • In Deutschland ist das Brennen von Alkohol streng reguliert.
    • Du benötigst eine Brennerei-Erlaubnis vom zuständigen Hauptzollamt.
    • Kleinbrennereien können unter bestimmten Bedingungen zugelassen werden.
  2. Steuerrecht & Verbrauchssteuer
    • Alkohol unterliegt der Branntweinsteuer.
    • Normalerweise muss jeder selbst hergestellte Alkohol versteuert werden, es sei denn, du nutzt ein Steuerlager.
  3. Steuerlager – ja oder nein?
    • Falls du den Schnaps direkt nach der Herstellung versteuerst und ihn ohne Steueraussetzung in deinem Restaurant anbietest, brauchst du kein Steuerlager.
    • Falls du den Schnaps in größeren Mengen unbesteuert lagern oder verkaufen willst, könnte eine Steuerlagerbewilligung erforderlich sein.

Was solltest du tun?

  • Beim Hauptzollamt anfragen, ob eine Steuerlagerbewilligung nötig ist.
  • Falls du den Schnaps nur für den Eigenbedarf im Restaurant herstellst und direkt versteuerst, ist eine Steuerlagerbewilligung meist nicht nötig.
  • Falls du größere Mengen brennst oder verkaufen willst, könnte ein Steuerlager sinnvoll sein.

Empfehlung

Für eine zügige Abwicklung sollte Ihr Mandant alle erforderlichen Unterlagen vollständig und korrekt einreichen und gegebenenfalls Rücksprache mit dem Hauptzollamt halten, um spezifische Anforderungen zu klären. Die rechtzeitige Beantragung der Steuerlagerbewilligung kann Verzögerungen vermeiden und den Betriebsstart erleichtern.

Dr. Katona Géza, LL.M. ügyvéd (Rechtsanwalt / attorney at law)

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