Steuervergünstigungen

Die für Mikro- und Kleinunternehmen verfügbaren Steuervergünstigungen:

Keine Innovationsabgabe zu zahlen
Mikro- und Kleinunternehmen müssen keine Innovationsabgabe zahlen (mittelständische Unternehmen hingegen müssen dies). Die Innovationsabgabe – zusammen mit der lokalen Gewerbesteuer – stellt für viele Unternehmen eine höhere Steuerlast dar als die Körperschaftsteuer.

Keine Transferpreisdokumentation erforderlich
Mikro- und Kleinunternehmen müssen keine Transferpreisdokumentation erstellen (mittelständische Unternehmen hingegen müssen dies). Dadurch können sie erhebliche Kosten einsparen.

Investitionssteuergrundlagenermäßigung verfügbar
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können eine Investitionssteuergrundlagenermäßigung in Anspruch nehmen, wenn sie zuvor noch nicht genutzte Immobilien (einschließlich Renovierungen, Erweiterungen, Umnutzungen oder Umbauten, die den Anschaffungswert der Immobilie erhöhen) oder zuvor noch nicht genutzte technische Ausrüstungen, Maschinen, Fahrzeuge sowie Software-Nutzungsrechte oder immaterielle Vermögenswerte erwerben. Dies bedeutet, dass die Investitionskosten zweimal von der Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage abgezogen werden können – einmal im Rahmen dieser Ermäßigung und ein weiteres Mal als Abschreibung. Diese Ermäßigung können jedoch nur KMU beanspruchen, deren Eigentümer ausschließlich Privatpersonen sind, und der Ermäßigungsbetrag darf den steuerpflichtigen Gewinn vor Steuern nicht überschreiten.

Steuervergünstigungen für materielle Vermögenswerte
KMU können auch Steuervorteile für den Erwerb oder die Herstellung von materiellen Vermögenswerten in Anspruch nehmen, wenn sie Kredite oder Finanzierungsleasing von Finanzinstituten für die Beschaffung oder Herstellung dieser Vermögenswerte in Anspruch nehmen. Das bedeutet, dass die Zinsen, die an die Bank gezahlt werden müssen, direkt von der zu zahlenden Körperschaftsteuer abgezogen werden können. Dadurch können Unternehmen materiellen Vermögenswert ohne Finanzierungsaufwand beschaffen oder herstellen. Es ist jedoch wichtig, dass der betreffende Vermögenswert für mindestens 4 Jahre in den Büchern bleibt, andernfalls muss die Steuerermäßigung zusammen mit Verzugszinsen zurückgezahlt werden. Wie bei den meisten Steuervergünstigungen kann auch diese den Körperschaftsteuerbetrag nur bis zu maximal 70% reduzieren.

Zusammenfassung
Für Mikro- und Kleinunternehmen stehen zahlreiche Steuervergünstigungen und vorteilhafte Möglichkeiten zur Verfügung, die ihnen helfen, die Körperschaftsteuer zu senken und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Eine dieser Vergünstigungen ist die Innovationsabgabe, die Mikro- und Kleinunternehmen nicht zahlen müssen. Diese Vergünstigung ist besonders wichtig, da die Innovationsabgabe zusammen mit der lokalen Gewerbesteuer eine hohe Steuerlast für Unternehmen darstellen kann, die in diesem Fall nicht auf Mikro- und Kleinunternehmen entfällt. Durch die Befreiung von der Innovationsabgabe können die Unternehmen mehr Ressourcen in ihre eigene Entwicklung und ihr Wachstum investieren. Außerdem sind Mikro- und Kleinunternehmen von der Pflicht zur Erstellung einer Transferpreisdokumentation befreit, was ihnen erhebliche administrative Ersparnisse ermöglicht, sodass sie sich stärker auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Eine der wichtigsten Steuervergünstigungen für Mikro- und Kleinunternehmen ist die Investitionssteuergrundlagenermäßigung, die es ihnen ermöglicht, erhebliche Investitionen zu tätigen, ohne dass die gesamte Steuerbemessungsgrundlage berücksichtigt werden muss. Im Rahmen dieser Ermäßigung können KMU ihre Investitionskosten sogar doppelt absetzen: einmal durch die Ermäßigung und ein weiteres Mal durch Abschreibungen. Die Kombination der Befreiung von der Innovationsabgabe und der Investitionssteuergrundlagenermäßigung verschafft KMU einen erheblichen Vorteil, sodass diese Unternehmen mehr Spielraum für ihre Entwicklung und die Nutzung neuer Marktchancen erhalten. Darüber hinaus können KMU Steuervorteile für materielle Vermögenswerte geltend machen, z. B. für Zinsen auf Kredite oder Finanzierungsleasing, die sie für den Erwerb oder die Herstellung dieser Vermögenswerte aufgenommen haben, was ebenfalls ihre Körperschaftsteuer reduziert.

Die Steuervergünstigungen für Mikro- und Kleinunternehmen und die Befreiung von der Transferpreisdokumentation gewinnen zunehmend an Bedeutung, da Kostenreduzierung und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit für KMU von entscheidender Bedeutung sind. Die Steuervorteile für materielle Vermögenswerte geben Unternehmen die Möglichkeit, notwendige Vermögenswerte leichter zu beschaffen oder herzustellen, während sie gleichzeitig ihre Körperschaftsteuer reduzieren. Durch die Befreiung von der Innovationsabgabe und die Investitionssteuergrundlagenermäßigung können Mikro- und Kleinunternehmen finanzielle Vorteile erzielen, die ihnen beim langfristigen Wachstum und der Nachhaltigkeit helfen.

Dr. Katona Géza, LL.M. ügyvéd (Rechtsanwalt / attorney at law)

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