Ungarn weitet verbraucherähnliche Schutzrechte für KMU im Zivilgesetzbuch aus

Ab dem 22. August 2025 führt das ungarische Zivilgesetzbuch neue Vorschriften zur mangelhaften Leistung ein, die die Verbraucherschutzregeln auf bestimmte Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ausdehnen. Die Änderung ist Teil des Gesetzes LXVII von 2025, das darauf abzielt, den fairen Wettbewerb zu stärken, den Missbrauch von Marktmacht zu verhindern und kleinere Unternehmen zu schützen, wenn sie außerhalb ihrer üblichen geschäftlichen Tätigkeit handeln.

Anwendungsbereich

Die wesentliche Änderung besteht darin, dass KMU, die außerhalb ihrer Kerngeschäftstätigkeit, ihres Berufs oder Gewerbes handeln, nun von den besonderen Schutzrechten profitieren, die bislang Verbrauchern vorbehalten waren. Dazu gehören:

  • Kleinstunternehmen: weniger als 10 Beschäftigte, Jahresumsatz oder Bilanzsumme ≤ 2 Mio. €
  • Kleinunternehmen: weniger als 50 Beschäftigte, Jahresumsatz oder Bilanzsumme ≤ 10 Mio. €
  • Mittlere Unternehmen: weniger als 250 Beschäftigte, Jahresumsatz ≤ 50 Mio. € oder Bilanzsumme ≤ 43 Mio. €

Unternehmen, an denen der Staat oder eine kommunale Gebietskörperschaft mit mindestens 25 % des Kapitals oder der Stimmrechte beteiligt ist, sind von diesen Bestimmungen ausgenommen.

Gesetzgeberische Begründung

Die gesetzgeberische Absicht besteht darin:

  • Den fairen wirtschaftlichen Wettbewerb gemäß der ungarischen Verfassung sicherzustellen
  • Schutz vor Missbrauch marktbeherrschender Stellungen zu gewährleisten
  • Die Rechte und die vertragliche Position von KMU zu stärken, insbesondere bei Verhandlungen mit größeren Unternehmen
  • Mehr Marktvorhersehbarkeit für kleinere Unternehmen zu schaffen

Durch die Ausweitung verbraucherähnlicher Schutzrechte auf KMU in diesen Konstellationen soll das Gesetz Wettbewerbsverzerrungen durch ungleiche Verhandlungsmacht verhindern und die wirtschaftliche Stabilität fördern.

Praktische Auswirkungen

Für viele ungarische KMU erleichtern die neuen Vorschriften die Durchsetzung von Ansprüchen aus mangelhafter Leistung. Beispiele:

  • Gewährleistungsansprüche genießen künftig verbraucherähnliche Schutzrechte, einschließlich möglicherweise längerer gesetzlicher Fristen
  • KMU erhalten eine stärkere vertragliche Position gegenüber größeren Partnern
  • Mehr Rechtssicherheit und Schutz können helfen, Streitigkeiten vorzubeugen und das Prozessrisiko zu verringern

Allerdings bleiben praktische Fragen offen:

  • Wie werden die Behörden bestimmen, ob ein Geschäft innerhalb oder außerhalb der üblichen Geschäftstätigkeit des Unternehmens liegt?
  • Welche steuerlichen Folgen ergeben sich aus Erklärungen, dass ein bestimmtes Geschäft außerhalb des Geschäftszwecks liegt?
  • Detaillierte Verfahrensregeln und spezifische KMU-Rechte werden in einer bevorstehenden Regierungsverordnung geregelt
  • Die praktische Anwendung wird in den kommenden Jahren von der Gerichts- und Behördenpraxis abhängen

Handlungsempfehlungen für KMU

KMU sollten folgende Schritte erwägen:

  • Überprüfung bestehender Verträge auf mögliche Auswirkungen
  • Einrichtung interner Prozesse zur Identifizierung von Geschäften außerhalb der Kerntätigkeit
  • Bewertung möglicher steuerlicher Implikationen im Zusammenhang mit solchen Geschäften
  • Vorbereitung auf die Durchsetzung von Ansprüchen unter den neuen verbraucherähnlichen Schutzrechten

Wie wir helfen können

Die Katona & Partners Law Firm unterstützt KMU bei:

  • Verständnis und Umsetzung der neuen Bestimmungen des Zivilgesetzbuches
  • Vertragsprüfung und Risikomanagement
  • Durchsetzung von Ansprüchen aus mangelhafter Leistung
  • Orientierung im sich wandelnden rechtlichen und regulatorischen Umfeld

📩 Kontaktieren Sie uns, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen diese erweiterten Schutzrechte voll ausschöpfen, seine vertraglichen Rechte stärken und seine geschäftlichen Interessen unter dem aktualisierten ungarischen Zivilgesetzbuch schützen kann.

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