Ungarns Nationalbank veröffentlicht neue Empfehlung zu NPL-Übertragungen

Am 31. Juli 2025 hat die Ungarische Nationalbank (MNB/NBH) die Empfehlung Nr. 9/2025 (VII.31.) zur Übertragung notleidender Kredite (Non-Performing Loans – NPLs) veröffentlicht. Auch wenn es sich nicht um eine verbindliche Rechtsnorm handelt, legt die Empfehlung die aufsichtsrechtlichen Erwartungen und bewährten Praktiken fest, die die MNB ab dem 1. August 2025 überwachen wird.

Diese Maßnahme steht in engem Zusammenhang mit dem Gesetz Nr. XII von 2025, mit dem die EU-NPL-Richtlinie (2021/2167) in ungarisches Recht umgesetzt wurde. Gemeinsam prägen diese Regelungen den neuen aufsichtsrechtlichen Rahmen für Kreditportfoliotransaktionen und stellen die Themen Governance, Transparenz, Käuferqualifikation und Schuldnerschutz in den Mittelpunkt.


Anwendungsbereich

Die Empfehlung gilt für:

  • Kreditinstitute und Finanzunternehmen (einschließlich ungarischer Zweigniederlassungen von Drittlandsbanken);
  • NPL-Käufer, die nach dem Gesetz XII von 2025 als Kreditdienstleister eingestuft sind;
  • NPL-Verträge, die sich mindestens 90 Tage im Zahlungsverzug befinden, sowie die damit verbundenen Gläubigerrechte.

Nicht erfasst sind nicht überfällige Forderungen, Kredite mit weniger als 90 Tagen Verzug oder Ansprüche außerhalb von Kreditverträgen.


Zentrale aufsichtsrechtliche Erwartungen

1. Governance und Trennung

Institute müssen Portfolios, die unter das neue Gesetz fallen, strikt von anderen Vermögenswerten trennen und bei Übertragungen erhöhte Sorgfalt walten lassen – insbesondere bei der Auswahl der Käufer. Mischpaket-Verkäufe sind nicht erwünscht.

2. Internes Regelwerk

Institute sollen ein dokumentiertes internes Regelwerk für NPL-Verkäufe einführen, das mindestens folgende Punkte abdeckt:

  • Leitprinzipien für die Übertragung;
  • detaillierte Abläufe und Zuständigkeiten (Recht, Compliance, AML, Risikomanagement, IT, Rechnungswesen);
  • Inhalte der Vorstandsunterlagen (z. B. Optionsanalysen, Auswirkungen auf Risikovorsorge);
  • Pflicht zur Bereitstellung ausreichender Informationen für Käufer (Wert, Sicherheiten, Rückführbarkeit);
  • Kriterien für die Käuferauswahl einschließlich Ausschlussgründen und Interessenkonfliktprüfungen;
  • Due-Diligence-Anforderungen, insbesondere Prüfung der Finanzierungsquellen.

3. Vertragliche Regelungen

Kaufverträge sollen unter anderem folgende Inhalte umfassen:

  • gesetzliche Pflichten des Käufers (Verbraucherschutz, Bankgeheimnis, Schuldnerkommunikation, Meldungen an das Kreditregister/KHR);
  • Meldepflichten des Käufers gegenüber der MNB;
  • laufende Meldepflichten des Verkäufers, soweit einschlägig;
  • Anwendung der EBA-/EU-Offenlegungsvorlagen für NPL-Portfolios.

4. Datensicherheit und IT-Kontrollen

Die MNB betrachtet es als bewährte Praxis, Daten über das ERA-System elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur zu übertragen. IT-Sicherheit und Cloud-Kontrollen müssen mit bisherigen aufsichtsrechtlichen Erwartungen übereinstimmen.

5. Interessenkonflikte

Vor Auswahl eines Käufers muss geprüft werden, ob Beziehungen zwischen Schuldnern, Bürgen oder Sicherheitengebern und dem Käufer bestehen (z. B. Eigentumsverflechtungen, politische Einflussnahme, frühere Beschäftigung). Bestehen Konflikte, darf keine Übertragung erfolgen.

6. Aufsichtliche Überwachung

Die MNB wird die Umsetzung durch ihr Aufsichtsarsenal überwachen. Institute können die Empfehlung in ihre internen Richtlinien aufnehmen, sollten aber auf Verweise verzichten, wenn nur Teile umgesetzt werden.


Praktische Handlungsempfehlungen

In den kommenden 60–90 Tagen sollten Marktteilnehmer:

  • in-scope NPLs identifizieren und trennen;
  • interne Richtlinien aktualisieren;
  • Checklisten für Käuferauswahl und Due Diligence entwickeln, inkl. Quellenprüfung;
  • Vertragsmuster anpassen, um die NBH-Anforderungen zu erfüllen;
  • IT-Systeme stärken für sichere ERA-kompatible Datenübertragung;
  • Mitarbeiter schulen (Recht, Compliance, AML, Workout/Recovery, IT-Sicherheit).

Bedeutung für den Markt

Die Empfehlung festigt die ungarische Umsetzung der EU-NPL-Richtlinie und prägt die Erwartungen an Transparenz, Datensicherheit und Käuferqualifikation im Sekundärmarkt für Kredite.

Für Kreditinstitute und Finanzunternehmen geht es nicht nur um aufsichtsrechtliche Konformität, sondern auch um Risikominimierung und Marktreputation. Frühe Anpassungen können:

  • regulatorische und operationelle Risiken senken;
  • Transaktionsabläufe beschleunigen;
  • die Glaubwürdigkeit gegenüber Aufsicht und Marktpartnern stärken.

Unsere Unterstützung

Die Katona & Partners Law Firm berät Banken, Finanzunternehmen und NPL-Investoren bei:

  • Gestaltung und Implementierung interner Richtlinien,
  • Strukturierung und Dokumentation von Portfoliotransaktionen,
  • Due-Diligence und Compliance-Prüfungen der Käufer,
  • Umsetzung aufsichtsrechtlicher Meldepflichten.

📩 Kontaktieren Sie uns, um Ihr Institut optimal auf das neue aufsichtsrechtliche Umfeld vorzubereiten.

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