Unsere Kanzlei verfügt über jahrzehntelange Berufserfahrung und weitreichende Erfahrungen in allen Bereichen der Unternehmensführung. Durch unsere internationalen Verbindungen können wir sowohl ausländischen als auch inländischen Unternehmen, die in internationalen Konzernstrukturen, Mutter-Tochter-Strukturen, Holdingstrukturen, im Outsourcing oder mit anderen lokalen oder internationalen Geschäftsmodellen tätig sind, professionelle Rechtsberatung bieten.
Die gesellschaftsrechtliche Beratung unserer Mandanten umfasst sämtliche Fragestellungen des Kapital- und Personengesellschaftsrechts sowie des Konzernrechts und beinhaltet fundierte Kenntnisse in den folgenden Fallarten und Themengebieten:
Unternehmensgründung, Vertretung und Beratung vom Beginn der Verhandlungen bis zur Erstellung und Gegenzeichnung der Vertragsdokumente sowie Prüfung des Abschlusses und der Erfüllung der für die gewünschte Transaktion (z.B. Asset Deal) erforderlichen Voraussetzungen
Gestaltung von Gesellschafts- und Konsortialverträgen
Gründung einer anerkannten Unternehmensgruppe und weiterer Kooperationen, Vorbereitung eines Managementvertrages
Auflösung und Liquidation von Unternehmen
Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation von Gesellschafter- und Generalversammlungen, Anmeldung von Änderungen beim Firmengericht
Entwicklung von Managementverträgen
Persönliche Haftung von Gesellschaftern, Geschäftsführern, Vorständen und leitenden Angestellten
Unternehmenskäufe, Fusionen, Ausgliederungen, M&A-Transaktionen, Unternehmensumwandlungen sowie Vorverhandlungen, Letter of Engagement, Erstellung von Rahmenverträgen und Überprüfung des Werts des Zielunternehmens
Mitarbeiterbeteiligungsprogramme (z.B. MRP), andere Mitarbeiterbeteiligungsprogramme
Strukturierung der Akquisitionsfinanzierung, Durchführung der rechtlichen Due Diligence (allgemein rechtlich, steuerlich, finanziell)
Steuerliche Optimierung im Hinblick auf die jeweilige Transaktions- und Finanzierungsstruktur (z. B. steuerliche Optimierung der Akquisitionsfinanzierung, Verwendung thesaurierter Gewinne, Vermeidung oder Reduzierung von Transaktionskosten)
Unsere praktische Unterstützung im Bereich des Gesellschaftsrechts erstreckt sich auf die Erbringung zeitnaher, kostengünstiger und professioneller Dienstleistungen, wobei die Expertise unserer ausländischen Kooperationspartner und unserer ausländischen Rechtsanwälte vor Ort eine solide Basis für unsere Mandanten bildet.
Unsere Mitarbeiter verfügen über aktuelles Wissen und langjährige Erfahrung, um potentiellen Streitigkeiten zwischen den Beteiligten an Unternehmen – Gesellschaftern, Gläubigern, Geschäftsführern, Behörden – proaktiv vorzubeugen und die Rechte unserer Mandanten im Rahmen der Prozessführung, der außergerichtlichen Auseinandersetzung und in Schiedsverfahren bestmöglich durchzusetzen.
Wir legen Wert darauf, gegen Schritte, Entscheidungen und Maßnahmen vorzugehen, die unseren Mandanten potenziell oder tatsächlich schädigen, sowie Rechtsstreitigkeiten rasch und angemessen beizulegen. Unser Mandat umfasst die Vertretung vor Behörden und Gerichten, die Begleitung von Verfahren zwischen den verschiedenen Gerichtsebenen sowie die gerichtliche und Informationen und Nachbetreuung im Verfahren nach dem Einspruchsverfahren.