Mit unserer Expertise vermeiden Sie kartellrechtliche Risiken.
Wir bieten eine umfassende Beratung im Zusammenhang mit Fusionen und Übernahmen, von der Ausarbeitung der ersten Vertraulichkeitsvereinbarung über die rechtliche Due-Diligence-Prüfung bis hin zum endgültigen Vertragsabschluss, wie von unseren Mandanten gewünscht. Einer unserer Schwerpunkte sind Verfahren wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung. Ein weiterer Schwerpunkt ist die kartellrechtliche Durchsetzung von Verträgen, z. B. von Verträgen zur Bildung von Joint Ventures oder Bietergemeinschaften, Handels- oder Lizenzvereinbarungen.
Viele Verträge oder mündliche Vereinbarungen enthalten Klauseln, die gegen das Kartellrecht verstoßen. In Anbetracht der schwerwiegenden Sanktionen, die bei Verstößen gegen das Kartellrecht verhängt werden können, ist es für Unternehmen von größter Bedeutung, die Bedeutung des Kartellrechts zu beurteilen. Es liegt in der Verantwortung der Unternehmensleitung, dafür zu sorgen, dass die Geschäftstätigkeit im Einklang mit dem Kartellrecht steht.
Wir helfen unseren Mandanten dabei, indem wir u. a. folgende Dienstleistungen anbieten
• Kartellrechtliche Beratung
• Ausarbeitung und Prüfung von Verträgen
• Entwurf und Überprüfung von Vereinbarungen über Kartellabsprachen
• Vertretung in Kartellverfahren vor nationalen und internationalen Behörden und Gerichten auf allen Ebenen
• Durchsetzung von Ansprüchen gegen Wettbewerber und Abwehr von Ansprüchen durch Wettbewerber
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