9 Prozent der Ungarn haben aufgrund der Pandemie ein Testament aufgesetzt, und 18 Prozent erwägen dies. Dies geht aus einer Online-Umfrage der Ungarischen Nationalen Notarkammer (MOKK) hervor, bei der mehr als dreitausend Antworten eingingen. Rund um das Thema Erbschaft gibt es viele Missverständnisse: So wussten drei Viertel der Befragten nicht, dass Partner ohne Testament nichts voneinander erben. 29 Prozent der Befragten planen, irgendwann vor ihrem Tod ein Testament zu verfassen, ein Viertel davon würde es selbst aufsetzen, die Mehrheit würde sich allerdings an einen Notar wenden, da sie dies für die sicherste Lösung halten.
Zeugen sind nicht immer notwendig. Zeugen sind für ein Testament nur dann erforderlich, wenn der Erblasser es nicht eigenhändig verfasst. Für ein von Ihnen selbst handschriftlich verfasstes Testament sind keine Zeugen erforderlich, ebenso wenig wie für ein notarielles Testament. Immer mehr Menschen (79 Prozent) ist jedoch bewusst, dass die Hinterlegung des Testaments bei einem Anwalt oder Notar zwar keine Pflicht ist, sich aber lohnt, da es so nicht verloren geht, sondern im Nachlassverfahren mit Sicherheit wiedergefunden wird. Die Tatsache, dass ein von einem Notar erstelltes oder bei einem Notar hinterlegtes Testament oder in manchen Fällen auch ein von einem Rechtsanwalt erstelltes Testament in das Nationale Testamentsregister eingetragen wird, bei dem der den Nachlass verhandelnde Notar immer die Daten anfordert.
Ein von einem Notar erstelltes öffentliches Testament hat eine stärkere Beweiskraft und ist daher schwerer anzufechten als ein privates Testament. Allerdings unterliegen 8 Prozent der Befragten der falschen Vorstellung, dass ein Testament nur angefochten werden könne, wenn kein Verlassenschaftsverfahren stattfinde.
Wer gesetzlicher Erbe wäre, hat trotz eines Ausschlusses durch den Erblasser Anspruch auf den Pflichtteil.
Partner sind keine gesetzlichen Erben voneinander
Das schwerwiegendste Missverständnis betrifft die Erbschaft zwischen Eheleuten. Etwa drei Viertel der Ungarn (68 Prozent) wissen nicht, dass Lebenspartner nicht die gesetzlichen Erben des jeweils anderen sind. Ein typischer Irrglaube in diesem Zusammenhang ist die Annahme, dass ein gemeinsames Kind oder ein längeres Zusammenleben über zehn bis fünfzehn Jahre einen Erbanspruch begründen würde. Tatsächlich können Lebenspartner nur dann nacheinander erben, wenn sie ein Testament zu Gunsten des jeweils anderen errichten.
Die Mehrheit bevorzugt die gesetzliche Erbfolge.
Aufgrund der Pandemie haben viele Menschen darüber nachgedacht, ein Testament zu erstellen. 9 Prozent der Befragten haben es bereits erledigt, während 18 Prozent darüber nachgedacht, es aber noch nicht erledigt haben. Die Mehrheit (61 Prozent) ist allerdings der Ansicht, dass ihre Erben in der gesetzlich vorgeschriebenen Reihenfolge erben sollten, wenn ihnen aufgrund der Pandemie etwas zustößt. 12 Prozent der Befragten sehen in der Pandemie keinen Risikofaktor und ziehen eine Verfügung deshalb erst gar nicht in Betracht.
Bei den Testamenten ist das Gesamtbild ähnlich, es zeigen sich aber Verbesserungen. 14 Prozent der Befragten verfügen bereits über ein Testament, 29 Prozent planen, eines zu erstellen, die Mehrheit der Befragten ist jedoch der Ansicht, kein Testament zu benötigen. 10 Prozent von ihnen tun dies, weil sie nur einen Erben oder gar kein Vermögen zu verteilen haben und 37 Prozent möchten, dass ihr Vermögen nach der gesetzlichen Erbfolge vererbt wird.
Der Umfrage zufolge würde die Mehrheit der Testamentswilligen (51 Prozent) einen Notar kontaktieren und ein öffentliches Testament aufsetzen lassen, ein Viertel würde sein Testament von einem Rechtsanwalt erstellen lassen und nur 24 Prozent der Befragten wären bereit, es selbst aufzusetzen.