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In unserem Blog finden Sie Fachartikel, praktische Ratschläge und aktuelle Nachrichten, die Ihnen helfen, sich in der Welt des Rechts und der Finanzen zurechtzufinden. Egal, ob es um Aktualisierungen im Steuerrecht, Fragen des Immobilienrechts oder aktuelle Wirtschaftsthemen geht, hier finden Sie die wichtigsten Informationen.
Ungarns Werbesteuer kehrt ab dem 1. Juli 2026 zurück – Eine effektive Belastung von 7,5 % auf Werbeeinnahmen
Die ungarische Werbesteuer, ursprünglich im Jahr 2014 mit einer progressiven Steuersatzstruktur eingeführt, hat nach Untersuchungen im Rahmen des EU-Beihilferechts und anschließenden gesetzlichen Änderungen mehrere Transformationen durchlaufen. Der aktuelle Rechtsrahmen ist im Vergleich zur ursprünglichen Regelung deutlich vereinfacht. Die progressiven Steuersätze wurden abgeschafft und durch einen einheitlichen Steuersatz von 7,5 %
Ungarns Werbesteuer wird ab dem 1. Juli 2026 wieder eingeführt – Wichtige Überlegungen für Marktteilnehmer
Ungarn führte sein Werbesteuersystem im Jahr 2014 ein, zunächst mit einer progressiven Steuersatzstruktur. Die Maßnahme geriet rasch unter die Prüfung der EU-Beihilfevorschriften, was im Laufe der Jahre zu mehreren gesetzlichen Änderungen führte. Im Zuge dieser Änderungen wurde das progressive Steuersystem abgeschafft, die Steuerfreigrenze gesenkt und schließlich ein einheitlicher Steuersatz von
KI-Training, Chatbot-Ausgaben und Urheberrecht: Ein anhängiges EuGH-Verfahren mit erheblichen Auswirkungen auf die Wirtschaft
EinleitungEin derzeit vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) anhängiges Vorabentscheidungsverfahren – eingeleitet durch ein ungarisches Gericht – wirft grundlegende Fragen hinsichtlich der Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte durch künstliche Intelligenz auf. Das Verfahren, das von einem ungarischen Verlag gegen Google angestrengt wurde, könnte den rechtlichen Rahmen für den Einsatz von
Abfindung in der ungarischen Rechtsprechung – ist das wirklich die beste Lösung?
Eine der häufigsten Fragen im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen betrifft auch in Ungarn die Höhe der Abfindung. Ob es sich um einen kollektiven Personalabbau oder um eine individuelle Kündigung handelt: Früher oder später müssen sich Arbeitgeber und die betroffenen Arbeitnehmer – sowie bei Einbindung eines Betriebsrats oder einer
Wenn der Preis nicht rechtswidrig ist – und dennoch überprüfbar bleibt
Wettbewerbsrechtliche Lehren aus der Untersuchung des ungarischen Speiseölmarkts Aufgrund regionaler Preisunterschiede auf dem ungarischen Speiseölmarkt leitete die ungarische Wettbewerbsbehörde (GVH) in fachlicher Zusammenarbeit mit der Ungarischen Nationalbank (MNB) eine beschleunigte Sektoruntersuchung ein. Im Fokus steht der Sonnenblumenölmarkt, auf dem die inländischen Preise dauerhaft und signifikant über dem regionalen Niveau liegen.
Einordnung einseitiger Verträge / Verpflichtungsübernahmen in die klassische Unterscheidung zwischen Konsensual- und Realkontrakten, unter besonderer Berücksichtigung der Dogmatik des ungarischen Zivilgesetzbuches (Ptk.)
1. Konsensual- und Realkontrakte im ungarischen Zivilrecht – der Grundrahmen Das ungarische Privatrecht teilt Verträge nach der Art ihres Zustandekommens traditionell in zwei große Gruppen ein: Konsensualverträge Realkontrakte Diese Unterscheidung knüpft primär an den Zeitpunkt des Vertragsschlusses an. 2. Wo ist der „einseitige Vertrag“ in diesem System einzuordnen? Der aus
Die Überarbeitung der Richtlinie über Europäische Betriebsräte – was bedeutet das für ungarische Unternehmen und Arbeitnehmer?
Am 27. Oktober 2025 wurde die überarbeitete Fassung der Richtlinie über Europäische Betriebsräte (EBR, engl. EWC) verabschiedet. Die Reform basiert auf dem Vorschlag der Europäischen Kommission vom Januar 2024 und zielt darauf ab, den sozialen Dialog in multinationalen Unternehmen zu stärken sowie die Informations- und Konsultationsrechte der Arbeitnehmer auf EU-Ebene
Grenzüberschreitende Gebäude und Nachbargrundstücksrechte nach ungarischem Recht – neue Chancen und rechtliche Herausforderungen
In seiner grundlegenden Entscheidung vom 19. Dezember 2025 (V ZR 15/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Zulässigkeit sogenannter Nachbarerbbaurechte, also von Erbbaurechten an Bauwerken, die sich über benachbarte Grundstücke erstrecken, bestätigt. Das Urteil hat die Rechtssicherheit für komplexe Immobilienentwicklungen in Deutschland, die mehrere Grundstücke umfassen, erheblich gestärkt. Dies wirft eine
Rechtliche Bewertung von Bauvorhaben auf benachbarten Grundstücken in Ungarn – neue Möglichkeiten und Risiken
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seiner Entscheidung vom 19. Dezember 2025 (V ZR 15/24) festgestellt, dass das sogenannte Nachbarerbbaurecht, also das Baurecht, das sich auf Gebäude erstreckt, die über angrenzende Grundstücke hinausgehen, zulässig und wirksam begründet werden kann. Die Entscheidung schafft erhebliche Rechtssicherheit in Deutschland für Immobilienentwicklungen, die mehrere Grundstücke
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