Es ist in jedem Land in der EU spezifisch, wie Arbeitsverhältnisse rechtskonform beendet werden können. In Ungarn sind dafür die Regel des Arbeitsgesetzes aus dem Jahre 2012 maßgebend. Nach den neuen Regeln ist den Parteien erlaubt, auch für die Kündigungsbedingungen mehr spezifische Vereinbarungen zu treffen, was z.B. die Kündigungsriste oder die Höhe der Abfindung betrifft. Vereinbarungen in Gewerkschaftsvertrag oder betriebliche Vereinbarungen bez. Kündigung gehören in Ungarn weiterhin zur Ausnahme.
Im ersten Teil unserer Serie haben wir uns damit beschäftigt, wie die Beendigung/Kündigung eines Arbeitsverhältnisses abläuft und welche Arten der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gibt und in dem zweiten Teil gaben wir über die Leistungen zum Ende eines Arbeitsverhältnisses eine Übersicht.
Nun kommen wir in unserem dritten und somit letzten Teil dazu, mit welchen Folgen und Rechtsfolgen einer Kündigung gerechnet werden kann.
I. Wettbewerbsverbot
Der Arbeitnehmer darf während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses kein Verhalten an den Tag legen, mit dem er berechtigte wirtschaftliche Interessen seines Arbeitgebers gefährden würde.
Nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann der Arbeitnehmer diese Pflicht zur Interessenwahrung nur auf Grund einer gegen ein entsprechendes Entgelt abgeschlossenen Vereinbarung solchen Inhalts tragen.
Auf die obige Regelung basiert im ungarischen Arbeitsrecht das Institut des Wettbewerbverbots. Eine Wettbewerbsvereibarung kann höchtens für 3 Jahre abgeschlossen werden, üblich sind 1-2 Jahre. Es kann sein, dass im Arbeitsvertrag zuerst die maximale Läge vereinbart wird, der Arbeitgeber jedoch am Ende nur für eine kürzere Zeitdauer das Wettbewerbsverbot ins Anspruch nimmt – und zahlt.
Die Zahlung aufgrund des Wettbewerbsverbots hängt von Umständen ab, wie Länge der Zeitdauer, wie weit gefasst das Wettbewerbsverbot geographisch ist, und welche Beschäftigungen der Arbeitnehmer konkret nicht ausüben kann.
Länger Beschäftigte können auch viel mehr Informationen im Besitz haben, die nicht in die Welt getragen werden sollten und deswegen müssen die Tätigkeiten, welche er während der Gültigkeit der Vereinbarung nicht ausüben darf, breiter gefasst werden – je weniger für die Zeitdauer die Arbeitsmöglichkeiten der Beschäftigten sind, desto höher die Summe.
Eine richtungsweisende Betragsangabe enthält die ungarische Rechtsvorschrift mit 1/3 des Grundgehaltes pro Monat, es muss weiters als Grundprinzip angemessen sein. Einige Hinweise können der Praxis entnommen werden. Es gilt im Zweifel, die Summe nicht zu niedrig anzusetzen, obwohl sehr oft schon an den gesetzlichen Mindestvorgaben orientiert wird.
Wenn der Arbeitnehmer wegen des Wettbewerbsverbots praktisch gar keine Stelle finden kann, dann ist auch eine 100%tige vergütung gerechtfertigt. In leitenden Positionen kommen höhere Summen öfter vor.
- Rechtswidrige Kündigung
Gegen eine Kündigung des Arbeitgebers kann der Arbeitnehmer Klage einreichen.
- Fristen
Die Frist gegen einer rechtswidrigen Kündigung Klage einzureichen, beträgt 30 Tage ab Übernahme der Maßnahme (Kündigung) durch den Arbeitgeber. Sollte eine Klage verspätet eingereicht werden worden sein, kann eine begründete Einrede eingebracht werden – das Gericht entscheiden vom Fall zu Fall ob es akzeptiert wird.
- Rechtsfolgen
- Ordentlich Kündigung
Sollte die ordentliche Kündigung als rechtswidrig festgestellt werden, drohen den Arbeitgeber die folgenden Zahlungspflichten
1) ausgebliebenen Löhne bzw. Gehälter – bis zu einer Maximalsumme von 12 Monaten
Diese Deckelung wurde in das Gesetz eingeführt, weil früher die Prozesse mehrere Jahre gedauert haben – sogar die prozessierenden Arbeitnehmer die Prozesse absichtlich hinausgezögert haben – und für die ganze Dauer die ausgebliebenen Löhne zu zahlen waren, was eine unangemessene finanzielle Belastung, wenn nicht den Ruin des Arbeitgebers bedeutet haben.
Diese Tendenz stoppt die Regelung überaus erfolgreich.
Weiters muss dies Gesamtsumme mit dem Betrag gemindert werden
- was der Arbeitnehmer verdient hat oder in der gegebenen Situation wahrscheinlich hätte verdienen können,
D.h. kommt z.B. der Arbeitnehmer während des Prozesses in ein neues Beschäftigungsverhältnis, der erhaltene Lohn muss mitberücksichtigt werden, sodass mit dem die dem Prozess gewinnende Arbeitnehmer zuzusprechende Summe gemindert wird.
- die bei der Aufhebung des Arbeitsverhältnisses ausgezahlte Abfindung
- sonstigen Bezüge des Arbeitnehmers, z.B. Bezüge vom Staat für Arbeitnehmer
- entstandenen Schäden, z.B. wenn Krankenkassenleistungen mangels Arbeitsverhältnis nicht ausbezahlt werden
Auf Antrag des Arbeitnehmers und unter gegebenen – nachgewiesenen – Umständen wird das Arbeitsverhältnis vom Gericht wiederhergestellt, wenn z.B. die Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen die Forderung nach Gleichbehandlung verstoßen hat. Ein Antrag auf die Wiederherstellung eines Arbeitsverhältnisses wird jedoch so gut wie nie gestellt.
- Außerordentliche Kündigung
Bei Außerordentlicher Kündigung kommt hinzu, dass der Arbeitnehmer in die Lage versetzt werden muss, als ob ihm mit ordentlichen Kündigung gekündigt wäre, d.h. ihm wird der Lohn für die Kündigungszeit und falls berechtigt, auch die Abfindung nachträglich ausbezahlt.
III. Anfechtung einer einvernehmlichen Vereinbarung zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses
In Ungarn gelten spezielle Regeln für Anfechtung einer einvernehmlichen Vereinbarung zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses.
Um eine Klage einzureichen, braucht es zuerst vorbereitende Maßnahmen, was mit der Klärung der Kündigung zugrundeliegende Situation zusammenhängen kann.
Der Arbeitgeber ist zuerst verpflichtet, die Vereinbarung zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses direkt bei dem Arbeitgeber anzufechten.
Zur Anfechtungsgrund kann nur dienen, dass zum Zeitpunkt der Unterzeichnung Arbeitgeber bez. der Umstände im wesentlichen Irrtum, oder rechtswidrigen Drohung bzw. Täuschung ausgesetzt war.
Bei der Anfechtung einer Vereinbarung zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses kann dann die Klageschrift innerhalb von dreißig Tagen nach der Feststellung der Erfolglosigkeit der Anfechtung bei dem Arbeitgeber eingebracht werden.
Bleibt die Anfechtung bei dem Arbeitgeber aus und der Arbeitgeber sich mit der Klage direkt an den Arbeitgeber wendet, die Klage ist durch das Gericht ohne zu prüfen abzuweisen.
Bitte lesen Sie auch unsere vorherigen Teile der Serie, um ein Gesamtbild über das System der Auflösung von Arbeitsverhältnisse in Ungarn zu bekommen!