Dieser Artikel beschreibt die Pflichten und Verantwortlichkeiten eines Geschäftsführers eines Unternehmens gemäß den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.
Aufgaben des Geschäftsführers
Der Geschäftsführer ist grundsätzlich die natürliche Person, die das wirtschaftliche Unternehmen leitet und dessen unabhängige und effiziente Arbeitsweise steuert. Der Geschäftsführer führt die Angelegenheiten des Unternehmens und leitet die Arbeit des Unternehmens im Rahmen der Gesetze und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlung. Allgemein vertritt der Geschäftsführer das Unternehmen gegenüber Dritten, vor Gerichten und anderen Behörden. Die Vertretungsbefugnis kann entweder allein oder gemeinsam sein. Diese Befugnis kann fallweise oder auf bestimmte Angelegenheiten beschränkt delegiert werden. In Bezug auf die Mitarbeiter des Unternehmens übt der Geschäftsführer im Wesentlichen die Arbeitgeberrechte aus.
Im Bereich der Unternehmensführung ist der Geschäftsführer dafür verantwortlich, das Gesellschafterregister, das Beschlussbuch zu führen und die ordnungsgemäße Führung der Geschäftsbücher des Unternehmens sicherzustellen.
Gemäß den gesetzlichen Fristen erstellt der Geschäftsführer die Bilanz und die Vermögensübersicht des Unternehmens und lässt diese genehmigen. Der Geschäftsführer ist auch verpflichtet, die ordnungsgemäße Einberufung, Vorbereitung und Protokollierung der Gesellschafterversammlung zu gewährleisten. Bei Änderungen der Unternehmensdaten im Handelsregister ist der Geschäftsführer dafür verantwortlich, dass diese Änderungen entsprechend eingetragen werden.
Verantwortlichkeiten eines Geschäftsführers
Der Geschäftsführer haftet für Schäden, die dem Unternehmen durch seine Geschäftsführeraktivitäten zugefügt werden. Unter bestimmten Bedingungen kann der Geschäftsführer auch für Schäden verantwortlich gemacht werden, die Dritten außerhalb des Unternehmens entstanden sind, während er in seiner Funktion als Geschäftsführer gehandelt hat. Diese Haftung kann sowohl aus deliktischen als auch aus vertraglichen Beziehungen resultieren.
Gemäß den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen gelten die Regelungen zur Haftung für Schäden, die durch eine Vertragsverletzung verursacht wurden, für die Verantwortung des Geschäftsführers für Schäden, die dem Unternehmen im Rahmen seiner Tätigkeit zugefügt werden. Der Geschäftsführer wird in der Regel auf Basis eines Mandatsvertrages und seltener auf Basis eines Arbeitsvertrages beschäftigt. Wenn der Geschäftsführer seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt und dadurch dem Unternehmen Schaden zufügt, ist er verpflichtet, den Schaden zu ersetzen.
Der Geschäftsführer kann sich von der Haftung befreien, wenn er nachweisen kann, dass er bei der Erfüllung seiner Aufgaben mit der gebotenen Sorgfalt gehandelt hat, wie dies in der gegebenen Situation zu erwarten war. Nach dem neuen Zivilgesetzbuch kann der Geschäftsführer nur dann von der Haftung für durch Vertragsbruch verursachte Schäden befreit werden, wenn er nachweist, dass der Vertragsbruch durch eine unvorhersehbare, außerhalb seines Kontrollbereichs liegende Umstände verursacht wurde, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbar waren und es nicht erwartet werden konnte, dass der Umstand vermieden oder der Schaden abgewendet werden konnte.
Mit der Genehmigung des Jahresabschlusses oder, wenn die Amtszeit des Geschäftsführers zwischen zwei Jahresabschlüssen endet, erkennt das Unternehmen durch die Erteilung einer Entlastung die ordnungsgemäße Erfüllung der Geschäftsführeraufgaben in diesem Zeitraum an.
Im Hinblick auf Ansprüche Dritter haftet grundsätzlich das Unternehmen für Schäden, die der Geschäftsführer in dieser Funktion verursacht. Der Geschäftsführer ist nur dann gesamtschuldnerisch mit dem Unternehmen für den verursachten Schaden haftbar, wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde. Daher kann der Geschäftsführer nicht direkt gegenüber Dritten für Schäden verantwortlich gemacht werden, die durch Fahrlässigkeit entstanden sind.
Dr. Katona Géza, LL.M. ügyvéd (Rechtsanwalt / attorney at law)
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