Die fünf wichtigsten Fragen zur treuhänderische Vermögensverwaltung in Ungarn

Die treuhänderische Vermögensverwaltung in Ungarn (*bizalmi vagyonkezelés*) ist ein in Ungarn noch relativ neues Rechtsinstrument, das jedoch zunehmend an Bedeutung gewinnt. Unternehmer hören oft von den vielfältigen Vorteilen dieser Struktur – sei es im Hinblick auf Steueroptimierung, Vermögensschutz oder Nachlassplanung –, stellen sich aber zu Beginn meist dieselbe zentrale Frage: 

„Lohnt sich eine treuhänderische Vermögensverwaltung für mich?“

Eine allgemeingültige Antwort darauf gibt es nicht. Vielmehr sollte man sich vorab folgende fünf Schlüsselfragen stellen:

 1. Ist mein Vermögen groß genug für eine Treuhandstruktur?

Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass Treuhandvermögen nur für Superreiche relevant sei. Tatsächlich kann sich eine treuhänderische Vermögensverwaltung in Ungarn bereits ab einem Vermögen von mehreren hundert Millionen Forint lohnen – unabhängig davon, ob es sich um liquide Mittel oder illiquide Vermögenswerte wie Gesellschaftsanteile oder Aktien handelt.

Ob eine Treuhandlösung sinnvoll ist, hängt stark vom Zweck ab. Im Fall einer steuerlichen Gestaltung empfiehlt sich eine Kosten-Nutzen-Analyse, wenngleich nicht alle Vorteile dieser Struktur in Zahlen messbar sind.

 2. Welchem Zweck soll die Vermögensverwaltung dienen?

In acht von zehn Fällen denken Mandanten zuerst an Steuerersparnis – und das mit gutem Grund: Besonders bei Unternehmensverkäufen, Exit-Strategien oder der Veräußerung von niedrig bewerteten Wertpapieren lassen sich erhebliche Steuervorteile realisieren.

Gleichzeitig eignet sich die Struktur hervorragend als Alternative zum Testament: Der Vermögensgeber (*Settlor*) kann schon zu Lebzeiten festlegen, wer wann und wie viel Vermögen erhalten soll. Dies hat gleich drei Vorteile:

– die Erben kommen ohne langwierige Nachlassverfahren schneller an ihr Geld,

– der letzte Wille wird flexibler und effektiver umgesetzt,

– das Testament kann nicht angefochten werden.

Auch aus Vermögensschutzsicht bietet die Struktur viele Vorteile. Wer etwa vor Gründung eines neuen Unternehmens vorsorgt und Vermögenswerte in die Treuhand einbringt, schützt diese effektiv vor zukünftigen Gläubigern – sofern die Übertragung rechtzeitig erfolgt, also vor Entstehung etwaiger Ansprüche.

 3. Kann ich die Kontrolle über mein Vermögen abgeben?

Im Unterschied zu einem bloßen Geschäftsbesorgungsvertrag geht eine treuhänderische Vermögensverwaltung mit der Eigentumsübertragung an den Treuhänder einher. Der Treuhänder erlangt das rechtliche Eigentum und somit auch umfassende Verfügungsbefugnisse: Er darf das Vermögen verkaufen, belasten oder sogar verschenken – allerdings nur im Rahmen des Treuhandvertrags und stets im Interesse der Begünstigten.

Wichtig: Der Treuhänder übt nach Übertragung sämtliche Rechte aus, etwa das Stimmrecht bei Gesellschafterversammlungen – nicht mehr der Vermögensgeber selbst.

 4. Gibt es eine vertrauenswürdige Person für die Rolle des Treuhänders?

Viele Mandanten möchten ihr Vermögen nur einer absolut vertrauenswürdigen Person anvertrauen – z. B. einem Freund, Geschäftspartner oder Familienmitglied. Sollte eine solche Person nicht zur Verfügung stehen, gibt es zwei Alternativen:

– die Beauftragung eines professionellen Treuhänders (etwa einer spezialisierten Gesellschaft mit Zulassung durch die Ungarische Nationalbank), oder 

– die Möglichkeit, dass der Vermögensgeber selbst als Treuhänder fungiert – sofern neben ihm mindestens ein weiterer Begünstigter existiert. Dies wird vom Bürgerlichen Gesetzbuch ausdrücklich zugelassen.

 5. Welche Pläne habe ich für mein Vermögen in 5, 10 oder 30 Jahren?

Ein wesentliches Merkmal der ungarischen Treuhandstruktur ist ihre maximale Laufzeit von 50 Jahren. Zwar kann der Vertrag im Laufe der Zeit angepasst werden, doch sollte man bereits bei Gründung eine langfristige Strategie verfolgen – insbesondere für den Fall, dass eine spätere Änderung nicht mehr möglich sein sollte.

Der Vermögensgeber kann im Treuhandvertrag festlegen, welche kurz-, mittel- und langfristigen Ziele der Treuhänder verfolgen soll – einschließlich der Regelung der Unternehmensnachfolge oder anderer familiärer Anliegen im Rahmen einer vorausschauenden Nachlassplanung.

 Fazit

Die treuhänderische Vermögensverwaltung ist kein exklusives Instrument für Reiche, sondern ein flexibles, zukunftsweisendes Mittel zur Vermögensstrukturierung, insbesondere bei grenzüberschreitenden Vermögensstrukturen, Nachfolgefragen oder zur Absicherung von Familienvermögen.

Wenn Sie sich fragen, ob diese Struktur auch für Ihre persönliche oder unternehmerische Situation geeignet ist, unterstützen wir Sie gerne mit einer maßgeschneiderten rechtlichen Beratung.

📞 Kontakt:

Dr. Katona Géza, LL.M. ügyvéd (Rechtsanwalt / attorney at law)

___________________________________

Katona és Társai Ügyvédi Társulás 

(Katona & Partner Rechtsanwaltssozietät / Attorneys‘ Association) 

H-106 Budapest, Tündérfürt utca 4. 

Tel.: +36 1 225 25 30

Mobil: + 36 70 344 0388

Fax: +36 1 700 27 57

g.katona@katonalaw.com

www.katonalaw.com

Segítünk kérdései megválaszolásában!

Ha kérdése merült fel a cikkben olvasottakkal kapcsolatban, ügyvédi irodánk szakértői örömmel segítenek Önnek.
Lépjen velünk kapcsolatba még ma!