Geschäftsführerhaftung – ein neues Zeitalter hat begonnen
Die Gesetzesänderungen im Jahr 2023 haben die Haftung von Geschäftsführern in Situationen drohender Zahlungsunfähigkeit erheblich neu geregelt. Ziel der Änderungen ist es, wirksamer gegen solche Unternehmensleiter vorzugehen, die die Interessen der Gläubiger außer Acht lassen. Aufgrund der verschärften Bestimmungen des ungarischen Insolvenzgesetzes (Csődtörvény) trägt der Geschäftsführer nicht mehr nur eine moralische, sondern unter Umständen auch eine finanzielle Verantwortung – sogar mit seinem Privatvermögen.
Was bedeutet der Schutz der Gläubigerinteressen?
Gemäß der Änderungen des Insolvenzgesetzes (Gesetz Nr. XLIX von 1991) ist der Geschäftsführer verpflichtet, bei drohender Zahlungsunfähigkeit nicht nur die Interessen der Gesellschaft, sondern auch jene der Gläubiger zu berücksichtigen. Das Gericht prüft, welche Maßnahmen der Geschäftsführer zur Abwendung der Zahlungsunfähigkeit getroffen hat. Wird ein pflichtwidriges Verhalten festgestellt, kann der Geschäftsführer persönlich haftbar gemacht werden.
Deutlich verlängerte Frist zur Durchsetzung der Haftung
Die bedeutendste Änderung betrifft die Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen. Bisher hatte man lediglich 90 Tage Zeit, um nach Feststellung der Pflichtverletzung durch das Gericht Klage zu erheben. Mit der Gesetzesänderung im Jahr 2023 wurde diese Frist auf bis zu fünf Jahre verlängert. Das erhöht die Chancen der Gläubiger erheblich, ihre Forderungen aus dem Privatvermögen des Geschäftsführers durchzusetzen.
Wer kann Klage gegen den Geschäftsführer erheben?
Neben dem Insolvenzverwalter ist nun auch jeder Gläubiger berechtigt, Klage gegen den Geschäftsführer zu erheben – sofern nachweisbar ist, dass dieser nicht im Sinne der Gläubigerinteressen gehandelt hat. Ziel der Klage ist es, dass der Geschäftsführer die Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschaft aus seinem Privatvermögen ersetzt.
Geschäftsführerhaftung in der Praxis
In der Praxis empfiehlt es sich für Geschäftsführer, bereits bei den ersten Anzeichen von Zahlungsschwierigkeiten rechtlichen Rat einzuholen und durch geeignete Dokumentation nachzuweisen, dass sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Interessen der Gläubiger berücksichtigt haben. Andernfalls müssen sie mit erheblichen persönlichen Risiken rechnen.
Fazit: Die Botschaft der Gesetzesänderung
Die neuen Haftungsregeln für Geschäftsführer senden eine klare Botschaft: In wirtschaftlich schwierigen Zeiten sind die Unternehmensleiter verpflichtet, verantwortungsvoll, transparent und unter Berücksichtigung der Gläubigerinteressen zu handeln. Die verlängerte Frist stellt dabei nicht nur eine Verschärfung dar, sondern auch eine Chance: Es bleibt mehr Zeit zur Aufdeckung und Sanktionierung von Pflichtverstößen.
Rechtsberatung und Regelwerk-Erstellung für Geschäftsführer
Die Kenntnis der Regelung der Geschäftsführerhaftung und die rechtssichere Unternehmensführung sind für jeden Geschäftsführer von entscheidender Bedeutung. Unsere Anwaltskanzlei – Katona és Társai Ügyvédi Társulás – bietet umfassende rechtliche Unterstützung in folgenden Bereichen:
- Rechtliche Risikoanalyse für Geschäftsführer und leitende Organe
- Erstellung und Überprüfung interner Regelwerke zur Insolvenzvermeidung
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- Rechtsberatung zu geschäftsführungsbezogenen Entscheidungen unter Berücksichtigung der Gläubigerinteressen
Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie sich als Geschäftsführer auf mögliche Haftungssituationen oder Verfahren vorbereiten möchten!
Dr. Katona Géza, LL.M. ügyvéd (Rechtsanwalt / attorney at law)
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