Wie alle anderen Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen (z. B. Küchengeräte und -utensilien, Gefrierdosen, Fabrik- oder industrielle Lebensmittelproduktionsanlagen), unterliegen Verpackungen verschiedenen Vorschriften zum Schutz der Verbraucher.
1.) Allgemeiner regulatorischer Rahmen
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben dürfen Verpackungsmaterialien unter normalen und vorhersehbaren Verwendungsbedingungen keine Inhaltsstoffe in Mengen an Lebensmittel abgeben, die die menschliche Gesundheit gefährden, die Zusammensetzung der Lebensmittel in unzumutbarer Weise verändern oder deren Geruch und Geschmack beeinträchtigen können.
Die Verpackungsmaterialien heißen müssen nach der „guten Herstellungspraxis“ hergestellt werden, was bedeutet, dass die Materialien nach einem bestimmten Verfahren unter einem Qualitätssicherungs- und Kontrollsystem produziert werden müssen, sodass sie keine Gefahr für den Verbraucher darstellen.
2.) Sonderregeln
Für einzelne Werkstoffe gelten darüber hinaus spezifische Regelungen: Die Anforderungen an Kunststoffe sind in der europäischen Kunststoffverordnung geregelt. Es beinhaltet Vorgaben zu den Eigenschaften der Kunststoffe, eine Positivliste der erlaubten Inhaltsstoffe sowie Migrationsgrenzwerte.
Besondere Regelungen gelten außerdem für Verpackungen und andere Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen: recycelte Kunststoffe und Keramik oder aktive und intelligente Materialien und Gegenstände.
intelligente Materialien und Objekte. Für Mineralölbestandteile in Recyclingkarton und Druckfarben für Lebensmittelkontaktmaterialien werden schon seit Jahren Sonderregelungen erwartet.
Allerdings gibt es derzeit, abgesehen von den allgemeinen Sicherheitsanforderungen für Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, keine spezifischen Rechtsvorschriften für Klebstoffe, die in wiederverschließbaren Lebensmittelverpackungen verwendet werden.
3.) Zusätzliche Ressourcen
Um sicherzustellen, dass Hersteller die in der EU-Rahmenverordnung für Verpackungsmaterialien geforderten Gesundheits- und Sicherheitsstandards für diese Materialien einhalten können, können in Fällen, in denen es keine gemeinschaftlichen Standards gibt, auf Leitlinien und Empfehlungen zurückgegriffen werden. Diese spiegeln den aktuellen Stand der Wissenschaft und Technik wider. Hierzu zählen beispielsweise: Empfehlungen des Europäischen Direktorats für Arzneimittelqualität und Gesundheitsversorgung (EDQM) – einem Gremium des Europarats.