Kann ein Arbeitgeber eine verpflichtende COVID-19-Impfung anordnen?


Dies ist im aktuellen Rechtsrahmen nicht möglich.
Die Coronavirus-Impfung wirft wichtige arbeitsrechtliche Fragen auf. Eine Impfpflicht besteht in unserem Land derzeit nicht und der Arbeitgeber kann eine Impfung auch dann nicht vorschreiben, wenn sie einen beruflichen Bezug hat. Gleichzeitig ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, für eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung zu sorgen. Er muss dies jedoch mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln und innerhalb der gesetzlichen Grenzen tun.
Würde der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zu einer Impfung verpflichten oder würden dem Arbeitnehmer aus der Nichtimpfung Nachteile erwachsen, würde dies zudem Diskriminierungs- und Datenschutzbedenken aufwerfen. Die Impfung kann nicht für alle verpflichtend sein, da es Arbeitnehmer geben kann, die sich aufgrund ihrer persönlichen Situation nicht impfen lassen können, wie z. B. schwangere Frauen, Personen, die gegen bestimmte Bestandteile des Impfstoffs allergisch sind, oder Personen, die bereits zuvor dem Virus ausgesetzt waren, für die aber der angegebene Zeitpunkt für eine Impfung noch nicht abgelaufen ist. Es ist schwierig, anhand objektiver Kriterien zu entscheiden, wer eine Impfung verweigern darf und wer nicht.
Der Abschluss eines Arbeitsvertrages kann nicht vom Arbeitnehmerschutz abhängig gemacht werden und deshalb dürfen diesbezügliche Fragen auch nicht im Vorstellungsgespräch gestellt werden. Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist die Dokumentation des Impfstatus von Mitarbeitern problematisch, da es sich bei diesen Informationen um sensible personenbezogene Daten handelt, für deren Verarbeitung der Arbeitgeber keine Rechtsgrundlage hat.
Wie die Europäische Kommission beim EU-Gipfel zu diesem Thema am 22. Januar 2021 betonte, wird eine entsprechende Gesetzgebung dadurch erschwert, dass noch immer gewisse Unsicherheiten hinsichtlich der Anwendung und Wirksamkeit bestimmter Impfstoffe bestehen. So ist derzeit etwa nicht in allen Fällen klar, wie lange die Impfung schützt, ob sich bereits Geimpfte weiter anstecken können und inwiefern das Auftreten neuer Mutationen den Impfschutz beeinflusst. Die Klärung dieser Fragen ist eine wesentliche Voraussetzung für die Festlegung der notwendigen Regeln, wofür eine seriöse ärztliche Untersuchung und ausreichende Erfahrung erforderlich sind.

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