Kettenlieferungen im Dropshipping – Teil Eins: Die EU-Mehrwertsteuervorschriften verstehen

1. Einleitung: Was ist Dropshipping?
Dropshipping ist ein zunehmend beliebtes E-Commerce-Modell, bei dem der Online-Händler weder Lagerbestände unterhält noch den Versand selbst abwickelt. Stattdessen werden Kundenbestellungen an einen Drittanbieter weitergeleitet, der die Waren direkt an den Endverbraucher versendet.

Trotz seiner Effizienz bringt das Dropshipping-Modell komplexe umsatzsteuerliche (Mehrwertsteuer-) Fragestellungen mit sich, insbesondere bei grenzüberschreitenden Transaktionen innerhalb der EU. Eine der größten Herausforderungen liegt in der korrekten umsatzsteuerlichen Behandlung von Kettenlieferungen und der Bestimmung des Leistungsorts.

2. Rechtliche Struktur einer typischen EU-Dropshipping-Kettenlieferung

Beispielszenario:
Ein deutscher Online-Händler (D) kauft Produkte von einem polnischen Hersteller und verkauft diese an Privatkunden in verschiedenen EU-Staaten.

Beteiligte Parteien:
Obwohl drei Parteien beteiligt sind, handelt es sich hierbei nicht um ein Dreiecksgeschäft i.S.d. § 25b UStG, da der Endkunde kein Unternehmer ist. Stattdessen liegt eine Kettenlieferung nach EU-Mehrwertsteuerrecht vor.

3. Was ist eine Kettenlieferung im EU-Mehrwertsteuerrecht?
Eine Kettenlieferung liegt vor, wenn:

  • drei oder mehr Parteien nacheinander dieselben Waren verkaufen,
  • aber nur eine einzige physische Warenbewegung erfolgt – vom ersten Lieferanten bis zum letzten Erwerber,
  • jeder Verkauf einzeln durch eine Rechnung dokumentiert wird.

Nur einer der Umsätze innerhalb der Kette kann als innergemeinschaftliche Lieferung steuerfrei gem. Art. 138 der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie behandelt werden.

4. Wie wird der Lieferort bei Kettenlieferungen bestimmt?

4.1 Allgemeine Regel nach dem Mehrwertsteuerrecht
Nach § 3 Abs. 6 UStG und Art. 36a der Mehrwertsteuerrichtlinie gilt:

  • Der Lieferort liegt dort, wo die Warenbewegung beginnt.
  • Diese Regelung gilt nur für die „bewegte Lieferung“ – also für den Umsatz, der die Warenbewegung veranlasst.

4.2 Bestimmung der bewegten Lieferung
Die bewegte Lieferung ist der „aktive“ Umsatz in der Kette, der die Warenversendung auslöst.

Versendet der polnische Lieferant die Ware direkt an den Endverbraucher, gilt:

  • Die erste Lieferung (Polen → Deutschland) ist die bewegte Lieferung.
  • Diese kann mit 0 % USt. (steuerfrei) erfolgen, wenn alle Voraussetzungen der innergemeinschaftlichen Lieferung erfüllt sind (gültige USt-ID, Nachweis des Transports etc.).

5. Umsatzsteuerliche Behandlung der nicht bewegten („ruhenden“) Lieferungen

5.1 Umsätze vor der bewegten Lieferung
5.2 Umsätze nach der bewegten Lieferung

Der deutsche Wiederverkäufer (D) muss daher entweder:

  • sich im Bestimmungsland für USt. registrieren, oder
  • das OSS-Verfahren (One-Stop-Shop) zur Erklärung der lokalen Umsatzsteuer nutzen.

6. Umsatzsteuersätze und -pflichten im EU-Dropshipping

7. Übersichtstabelle: Umsatzsteuerliche Behandlung bei Dropshipping-Kettenlieferungen

Wichtige Erkenntnisse für Online-Händler:

  • Kettenlieferungen sind im grenzüberschreitenden EU-Dropshipping häufig, erfordern jedoch eine exakte umsatzsteuerliche Zuordnung.
  • Die korrekte Bestimmung der bewegten Lieferung ist entscheidend für die Steuerbefreiung.
  • Dropshipper mit Sitz in Deutschland (und anderen Ländern) müssen entweder die OSS-Registrierung vornehmen oder sich in jedem Bestimmungsland steuerlich registrieren.
  • Ordnungsgemäße Rechnungsstellung und Transportnachweise sind unerlässlich, um unerwartete Steuerforderungen zu vermeiden.
RollePartei
1Polnischer Lieferant (Hersteller)
2Deutscher Wiederverkäufer (D)
3Privatkunde mit Wohnsitz in der EU
LieferungLieferort
Polnischer Lieferant → DPolen
LieferungUSt.-Pflicht
D → PrivatkundeUmsatzsteuer im Verbraucherstaat fällig
TransaktionParteienUSt.-SatzUSt.-Pflicht
Bewegte LieferungPolnischer Lieferant → D0 % (innergemeinschaftlich)Polnischer Lieferant (Nachweispflicht)
Endverkauf B2CD → PrivatkundeLokaler Satz (z. B. 21 % NL, 20 % AT)Deutscher Händler D (muss sich registrieren oder OSS nutzen)
SchrittParteienArt der LieferungUSt.-BehandlungLieferort
1Polnischer Lieferant → DBewegte Lieferung0 % innergemeinschaftlich (mit Nachweis)Polen
2D → VerbraucherEndkundengeschäft (B2C)USt. im Land des VerbrauchersWohnsitzstaat

Dr. Katona Géza, LL.M. ügyvéd (Rechtsanwalt / attorney at law)

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