Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)?

Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Ungarn stehen zahlreiche Vorteile zur Verfügung, wie beispielsweise Fördermöglichkeiten, nicht rückzahlbare Zuschüsse, vergünstigte Kredite, Steuererleichterungen und Steuerbefreiungen. In vielen Fällen müssen die Unternehmen jedoch durch ein komplexes Labyrinth von Gesetzesvorschriften navigieren, um herauszufinden, ob sie tatsächlich als KMU qualifiziert sind.

In unserem Land, wie auch in anderen Ländern, gibt es verschiedene Vergünstigungen für KMU, die ihnen helfen, wettbewerbsfähig gegenüber großen Unternehmen zu bleiben. Um diese Möglichkeiten jedoch nutzen zu können, müssen sie zahlreiche rechtliche und interpretatorische Herausforderungen überwinden.

Auf den ersten Blick könnte es einfach erscheinen, zu entscheiden, ob ein Unternehmen ein KMU ist oder nicht. Das Gesetz definiert drei Hauptkriterien:

  • Die Zahl der Beschäftigten überschreitet nicht 250 Personen;
  • Der Jahresumsatz beträgt höchstens 50 Millionen Euro;
  • Die Bilanzsumme beträgt höchstens 43 Millionen Euro.

Wenn ein Unternehmen eines der Kriterien bezüglich der Mitarbeiterzahl oder der finanziellen Obergrenzen erfüllt, wird es als KMU eingestuft. In der Praxis ist die Situation jedoch nicht immer so einfach.

Verbunden Unternehmen

Eine der größten Hürden bei der KMU-Einstufung besteht darin, dass bei der Festlegung der Grenzwerte nicht nur die eigenen Unternehmensdaten berücksichtigt werden, sondern auch die Daten der anderen Mitglieder des Unternehmensverbundes. Bei der Bewertung des Unternehmens müssen die Daten der verbundenen und Partnerunternehmen zu den eigenen Unternehmensdaten hinzugerechnet werden.

Verbunden Unternehmen sind solche, bei denen ein Unternehmen direkt oder indirekt mehr als 50 % Einfluss auf ein anderes Unternehmen hat oder darüber die Kontrolle ausübt. In diesem Fall müssen alle Daten der verbundenen Unternehmen vollständig zu den eigenen Unternehmensdaten addiert werden, auch wenn der Eigentumsanteil nicht 100 % beträgt. Wenn ein Unternehmen beispielsweise 60 % an einer Tochtergesellschaft hält, müssen die vollständigen Daten dieser Tochtergesellschaft bei der KMU-Einstufung berücksichtigt werden.

Partnerunternehmen sind solche, bei denen es sich nicht um verbundene Unternehmen handelt, aber der Einfluss des Unternehmens mehr als 25 % beträgt. In diesem Fall wird der Einfluss anteilig berücksichtigt, das heißt, bei einer 35 %igen Beteiligung müssen nur die entsprechenden Anteil an den Unternehmensdaten hinzugefügt werden.

Verwandte, Angehörige

Der Kreis der verbundenen Unternehmen wird besonders durch familiäre Beziehungen kompliziert. Nach dem Gesetz zählen auch die Unternehmen von Familienmitgliedern als verbundene Unternehmen, weshalb auch deren Daten bei der KMU-Einstufung berücksichtigt werden müssen. Dies gilt nicht nur für nahe Verwandte, sondern auch für entferntere Verwandte wie Cousins oder Schwager. Es ist daher wichtig, dass auch die Daten von Familienunternehmen bei der Festlegung der KMU-Einstufung berücksichtigt werden, was nicht immer eine einfache Aufgabe ist.

Die Daten von Unternehmen, die von gemeinsam auftretenden Privatpersonen gehören, müssen nur dann addiert werden, wenn diese auf demselben Markt oder auf benachbarten Märkten tätig sind. So müssen beispielsweise die Daten eines Vaters, der als Maurer arbeitet, und seines Sohnes, der als Lkw-Fahrer arbeitet, auch dann addiert werden, wenn sie in völlig unterschiedlichen Branchen tätig sind.

Der Zeitfaktor

Viele Menschen irren sich bei der KMU-Einstufung, wenn sie die sogenannte „Zwei-Jahres-Regel“ nicht kennen. Demnach verliert oder gewinnt ein Unternehmen den KMU-Status, wenn es in zwei aufeinander folgenden Jahren die festgelegten Grenzwerte überschreitet oder nicht erreicht. Wenn also ein Jahr außergewöhnlich ist, bedeutet das noch nicht, dass sich die Kategorie ändert, da die Änderung nur dann wirksam wird, wenn in zwei aufeinander folgenden Jahren die gewünschten Kriterien erfüllt sind.

Diese Regel bedeutet auch, dass eine genaue KMU-Einstufung nur dann korrekt durchgeführt werden kann, wenn jedes Jahr seit der Gründung des Unternehmens eine Einstufung vorgenommen wird.

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Dr. Katona Géza, LL.M. ügyvéd (Rechtsanwalt / attorney at law)

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