Marken und Domainnamen – Rechtsschutz im digitalen Raum

Im Zeitalter der zunehmenden Digitalisierung ist die Online-Präsenz für Unternehmen unverzichtbar geworden. Einer der wichtigsten digitalen Identifikatoren ist der Domainname – doch reicht eine einfache Registrierung aus, oder ist zusätzlicher Rechtsschutz erforderlich?

 Die Domain als Erkennungs- und Unterscheidungsmerkmal

Ein Domainname ist nicht nur ein technischer Zugangspunkt, sondern ein kommerzielles Unterscheidungsmerkmal, das wirtschaftlichen und vermögensrechtlichen Interessen unterliegt. Ein gut gewählter Domainname kann die Online-Sichtbarkeit erheblich erhöhen und somit einen Wettbewerbsvorteil verschaffen.

 Wann können Rechte Dritter verletzt werden? – Risiken bei der Domainregistrierung

Die Registrierung eines Domainnamens allein gewährt kein exklusives Nutzungsrecht. Wenn der Domainname mit einer älteren Marke, Firmenbezeichnung oder Handelsnamen verwechselt werden kann, kann der Rechtsinhaber rechtliche Ansprüche geltend machen.

Interner Linkvorschlag: [Was ist eine Markenverletzung?](/markenverletzung)

 Lösung: Markenschutz für den Domainnamen

Zur Erhöhung der Rechtssicherheit empfiehlt es sich, für den gewünschten Domainnamen auch Markenschutz zu beantragen, um:

– ein ausschließliches Nutzungsrecht für bestimmte Waren oder Dienstleistungen zu erlangen,

– die Marke in das öffentliche Register des Ungarischen Patentamts (SZTNH) eintragen zu lassen,

– den Schutz einfach nachweisbar und durchsetzbar zu machen.

 Worauf ist beim Markenschutz zu achten?

– Beschreibende Domainnamen erhalten in der Regel keinen Markenschutz.

– Ländercodes wie .hu, .de oder .ai gelten nicht als unterscheidungskräftige Bestandteile – dies wurde durch mehrere Entscheidungen des EUIPO bestätigt.

– Der Domainname darf nicht mit älteren Marken verwechslungsfähig sein.

 Einschränkungen der Domainregistrierung durch das ISZT

Der Beratende Ausschuss beim Rat der Internetdienstanbieter (ISZT) hat mehrfach Domainregistrierungen abgelehnt, wenn:

– der Domainname nur geringfügig von einer registrierten Marke abwich,

– oder für ähnliche geschäftliche Aktivitäten wie die des Markeninhabers vorgesehen war.

Interner Linkvorschlag: [Alternative Streitbeilegung bei Domainkonflikten](/domainstreit)

 Cybersquatting – Missbrauch durch Registrierung

Beim sogenannten Cybersquatting wird ein Domainname, der eine registrierte Marke enthält, von Dritten registriert, typischerweise:

– ohne tatsächliche Nutzungsabsicht,

– um den Markeninhaber zu blockieren oder zu erpressen,

– oder um den Online-Verkehr umzuleiten.

Der Domainname genießt keinen Vorrang gegenüber einer älteren Marke, sodass der rechtmäßige Inhaber den Domainnamen zurückfordern kann, wenn z. B.:

– keine tatsächliche Nutzung nachweisbar ist,

– eine bösgläubige Absicht (z. B. Erpressung, Verbrauchertäuschung) vorliegt.

 Rechtsdurchsetzungsmöglichkeiten

1. Alternative Streitbeilegung vor dem Beratenden Ausschuss des ISZT 

2. Markenverletzungsklage vor dem Budapester Gericht (Fővárosi Törvényszék)

Der Vorteil des gerichtlichen Wegs besteht darin, dass:

– auch Schadensersatz zugesprochen werden kann,

– der rechtswidrige Gebrauch gerichtlich untersagt werden kann.

 Unsere einschlägigen Dienstleistungen:

– [Markenanmeldung und -schutz](/markenschutz)

– [Rechtliche Prüfung von Domainnamen](/domainrecht)

– [Beratung im gewerblichen Rechtsschutz](/gewerblicher-rechtsschutz)

Dr. Katona Géza, LL.M. ügyvéd (Rechtsanwalt / attorney at law)

___________________________________

Katona és Társai Ügyvédi Társulás 

(Katona & Partner Rechtsanwaltssozietät / Attorneys‘ Association) 

H-106 Budapest, Tündérfürt utca 4. 

Tel.: +36 1 225 25 30

Mobil: + 36 70 344 0388

Fax: +36 1 700 27 57

g.katona@katonalaw.com

www.katonalaw.com

Segítünk kérdései megválaszolásában!

Ha kérdése merült fel a cikkben olvasottakkal kapcsolatban, ügyvédi irodánk szakértői örömmel segítenek Önnek.
Lépjen velünk kapcsolatba még ma!