Mehrere Arbeitsverhältnisse gleichzeitig – Arbeitsrechtliche Regelungen und Arbeitgeberrechte

Mehrere Arbeitsverhältnisse gleichzeitig: Darf ein Arbeitnehmer bei mehreren Arbeitgebern tätig sein?

Das ungarische Arbeitsrecht erlaubt es Arbeitnehmern, mehrere Arbeitsverhältnisse gleichzeitig zu führen. Das bedeutet, dass ein Arbeitnehmer ein paralleles Arbeitsverhältnis aufnehmen kann, solange dies nicht die berechtigten wirtschaftlichen Interessen des aktuellen Arbeitgebers verletzt. Das „parallele Arbeitsverhältnis“ ist daher nicht verboten, aber rechtlich geregelt.

Wann darf der Arbeitgeber parallele Arbeitsverhältnisse einschränken?

Ein Arbeitgeber darf ein paralleles Arbeitsverhältnis nur dann einschränken, wenn dieses seine Interessen gefährdet – zum Beispiel bei einer Beschäftigung bei einem direkten Konkurrenten. Bei leitenden Angestellten verbietet das ungarische Arbeitsgesetzbuch grundsätzlich jede weitere arbeitsähnliche Tätigkeit, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber vor.

Erwartungen des Arbeitgebers bei mehreren Arbeitsverhältnissen

Der Arbeitgeber kann erwarten, dass der Arbeitnehmer während der Arbeitszeit in der Lage ist, seine vertraglichen Pflichten ordnungsgemäß zu erfüllen. Diese Pflicht besteht unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer ein oder mehrere Arbeitsverhältnisse hat. Ein paralleles Arbeitsverhältnis darf nicht dazu führen, dass der Arbeitnehmer seine Pflichten bei einem Arbeitgeber vernachlässigt.

Gesetzliche Grenzen: Arbeitszeit, Urlaub, Krankenstand

Jedes Arbeitsverhältnis ist rechtlich selbstständig. Das bedeutet, dass arbeitszeitrechtliche Vorschriften – etwa zu Höchstarbeitszeit, Ruhezeiten oder Urlaubsanspruch – in jedem Arbeitsverhältnis gesondert beachtet werden müssen.

Beeinflusst ein zweites Arbeitsverhältnis das Gehalt?

Der gesetzliche Mindestlohn oder die garantierte Mindestvergütung muss in jedem Arbeitsverhältnis gesondert eingehalten werden. Es ist nicht zulässig, ein Gehalt unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns festzulegen – selbst dann nicht, wenn der Arbeitnehmer durch ein zweites Arbeitsverhältnis ein entsprechendes Gesamteinkommen erzielt.

Parallele Tätigkeit während der Arbeitszeit – Risiken

Der Arbeitgeber sollte darauf achten, dass der Arbeitnehmer die Aufgaben aus mehreren Arbeitsverhältnissen nicht gleichzeitig erledigt. Es ist problematisch, wenn ein Assistent während seiner Arbeitszeit für einen anderen Arbeitgeber beispielsweise Kundendienstleistungen erbringt. Falls beide Arbeitgeber eine solche Regelung dennoch wünschen, empfiehlt sich die Begründung eines gemeinsamen Arbeitsverhältnisses mit mehreren Arbeitgebern.

Muss der Arbeitnehmer das parallele Arbeitsverhältnis melden?

Laut ungarischem Arbeitsrecht besteht eine allgemeine Pflicht zur Zusammenarbeit. Der Arbeitnehmer ist daher verpflichtet, den Arbeitgeber über jedes parallele Arbeitsverhältnis zu informieren. Nur so kann der Arbeitgeber mögliche Gesundheitsrisiken – wie Erschöpfung oder Konzentrationsschwächen – im Sinne eines sicheren Arbeitsumfeldes beurteilen.

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Dr. Katona Géza, LL.M. ügyvéd (Rechtsanwalt / attorney at law)

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