Urteil des Europäischen Gerichtshofs über die Öffentlichkeit des Registers der wirtschaftlichen Eigentümer – Die Regelung verletzt grundlegende Rechte!

Im Einklang mit der Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche erließ ein luxemburgisches Gesetz von 2019 die Schaffung eines Registers der wirtschaftlichen Eigentümer, in dem zahlreiche Informationen über die wirtschaftlichen Eigentümer von eingetragenen Unternehmen und juristischen Personen enthalten sind, von denen ein Teil öffentlich zugänglich war, beispielsweise im Internet. Die Richtlinie verlangte, dass diese Daten für jedes Mitglied der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, was jedoch laut Urteil des Europäischen Gerichtshofs eine Verletzung grundlegender Rechte darstellt.

Vor den luxemburgischen Gerichten wurden zwei Klagen erhoben, die von einem luxemburgischen Unternehmen und dessen wirtschaftlichem Eigentümer eingereicht wurden. Sie forderten, dass die zuständige Behörde, das Luxembourg Business Registers (LBR), den öffentlichen Zugang zu den im Register enthaltenen Daten einschränken solle. Die Fälle wurden dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorgelegt, der entschied, dass die Bestimmungen dieser Richtlinie nicht mit den in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Grundrechten vereinbar sind, da sie einen unangemessenen Eingriff in den Schutz des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten darstellen.

Im Urteil des Europäischen Gerichtshofs wurde ausgeführt, dass die Öffentlichkeit des Registers über die wirtschaftlichen Eigentümer die in Artikel 7 und 8 der Charta gewährleisteten Rechte schwerwieglich verletzt. Eine solche Datenverarbeitung ermöglicht es, dass unbegrenzt viele Personen Zugriff auf Informationen über die finanzielle und materielle Situation der Eigentümer erhalten, was ein erhebliches Risiko für die betroffenen Personen darstellen kann. Die Daten sind nicht nur einsehbar, sondern können auch gespeichert und verbreitet werden, was das Risiko des Missbrauchs personenbezogener Daten weiter verstärkt.

Das Gericht betonte, dass, obwohl die Regelung darauf abzielt, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern und so ein transparenteres Umfeld zu schaffen, die Zugänglichkeit der Daten für die Öffentlichkeit nicht im Verhältnis zum angestrebten Ziel steht. Der Eingriff ist nicht auf das notwendige Maß beschränkt und gewährleistet nicht ausreichend den Schutz personenbezogener Daten.

Der Europäische Gerichtshof hob hervor, dass das neue System der Geldwäscherichtlinie nicht nur wesentlich schwerwiegendere Verletzungen der Grundrechte verursacht als das frühere System, sondern auch keine ausreichenden Garantien für den Schutz personenbezogener Daten bietet. Laut Gericht gewährleistet die den Mitgliedstaaten eingeräumte Möglichkeit, die Daten der wirtschaftlichen Eigentümer in einem Online-Register zu veröffentlichen und den Zugang nur in Ausnahmefällen zu beschränken, nicht die richtige Balance zwischen öffentlichem Interesse und persönlichen Rechten.

Daher stellte der Europäische Gerichtshof fest, dass die Bestimmung der Geldwäscherichtlinie, die die vollständige Veröffentlichung von Informationen über wirtschaftliche Eigentümer vorschreibt, ungültig ist, da sie nicht mit den grundlegenden Rechten in Einklang steht.

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Dr. Katona Géza, LL.M. ügyvéd (Rechtsanwalt / attorney at law)

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