Vertragsprüfung vor der Unterschrift: Nicht ungelesen lassen! – Lehren aus zwei wegweisenden jüngsten Gerichtsurteilen

Warum ist eine sorgfältige Vertragsprüfung wichtig? Den meisten von uns ist bewusst, dass Dokumente vor der Unterzeichnung immer sorgfältig gelesen werden sollten – aber tun wir das wirklich in jedem Fall? Während wir beim Online-Shopping oft die allgemeinen Geschäftsbedingungen überfliegen, prüfen wir Dokumente zum Arbeitsverhältnis, insbesondere in einer Arbeitgeberposition, stets gründlich. Im Folgenden stellen wir zwei aktuelle Gerichtsentscheidungen vor, die verdeutlichen, welche schwerwiegenden Folgen eine unzureichende Sorgfalt haben kann.

Erster Fall: Unachtsamkeit kann teuer werden

Im ersten Fall wollte der Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich beenden und unterbreitete dem Arbeitnehmer ein Angebot, 5.500 Euro zu zahlen, falls das Arbeitsverhältnis gemeinsam aufgelöst werde. Der Arbeitnehmer hielt den Betrag für zu niedrig und bat den Arbeitgeber, ihm den Vertragsentwurf schriftlich zuzusenden. Der Arbeitgeber kam dieser Bitte nach und übersandte am nächsten Tag einen zweisprachigen Entwurf.

Allerdings änderte der Arbeitnehmer die vorgeschlagene Summe von 5.500 Euro auf 25.500 Euro und hob diese in fetter Schrift hervor. Das unterzeichnete Dokument schickte er an den Arbeitgeber zurück. Der Arbeitgeber unterzeichnete den Vertrag, ohne Vertragsprüfung, und betrachtete die Vereinbarung als gültig. Später versuchte der Arbeitgeber, die Vereinbarung wegen Irreführung für ungültig zu erklären, doch das Gericht wies seine Klage ab und betonte, dass der Arbeitgeber sich der Änderung bewusst hätte sein müssen, da er das Dokument vor der Unterzeichnung hätte lesen sollen.

Zweiter Fall: Administrativer Fehler oder Geschenk?

Im zweiten Fall „schenkte“ ein Arbeitgeber aufgrund eines administrativen Fehlers einem ehemaligen Arbeitnehmer nahezu 1,3 Millionen Forint wegen Unterlassung der Vertragsprüfung. Der Personalverantwortliche verwendete eine ähnliche Vereinbarung zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses als Vorlage, wobei jedoch die darin enthaltene Summe irrtümlich im Dokument verblieb. Der Arbeitnehmer unterzeichnete es. Später forderte der Arbeitnehmer die irrtümlich festgelegte Summe ein. Der Arbeitgeber berief sich auf den administrativen Fehler und versuchte, die Zahlung zu verweigern.

Der Fall landete schließlich vor Gericht, und der Oberste Gerichtshof (Kúria) verpflichtete den Arbeitgeber zur Zahlung des Betrags. Auch das Berufungsgericht betonte, dass sich keine Partei auf Irreführung berufen kann, wenn sie den Vertrag vor der Unterzeichnung nicht gelesen hat.

Fazit

Vor der gerichtlichen Entscheidung ist es von höchster Bedeutung, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer ihre vertraglichen Verpflichtungen genau kennen. Bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ist die Überprüfung der Gültigkeit des Vertrags unerlässlich. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten gleichermaßen darauf achten, ihrer Informationspflicht nachzukommen und die Möglichkeit einer Irreführung zu vermeiden, die zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen kann.

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Dr. Katona Géza, LL.M. ügyvéd (Rechtsanwalt / attorney at law)

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