Steuerprüfungs- und Steuerbetrugsrisiken: Die Betriebsprüfung der Finanzbehörde umfasst nicht nur die Ermittlungen gegen Unternehmen, bei denen der Verdacht auf Steuerbetrug besteht, sondern prüft stets auch Unternehmen, die mit diesen Unternehmen Geschäftsbeziehungen unterhalten. Gemäß der NAV- und Gerichtspraxis wird von Unternehmen erwartet, dass sie alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, um zu vermeiden, in Steuerbetrug verwickelt zu werden. Aber warum kann mich die NAV bestrafen, wenn mein Lieferant keine Steuern zahlt? Gibt es eine Chance, Sanktionen erfolgreich auszuhandeln?
Kürzlich wurde berichtet, dass die Steuerbehörde eine Kette liquidiert habe, die Sojaschrot von slowenischen und tschechischen Unternehmen kaufte und das Produkt dann über andere Unternehmen an ungarische Kunden weiterverkaufte, ohne Mehrwertsteuer zu zahlen. Auch im Hinblick auf Steuerbetrug ist der Handel mit Lebensmitteln und Agrarprodukten für die Steuerbehörden zu einem immer wichtigeren Ziel geworden.
Das Vorgehen der Steuerbehörde ist völlig gerechtfertigt, da solche Unternehmen keine Steuern zahlen, wodurch die Marktbedingungen verzerrt und ehrliche Händler benachteiligt werden. Die Ermittlungen der Steuerbehörde beschränken sich jedoch nicht nur auf Unternehmen, bei denen der Verdacht auf Steuerbetrug besteht. Bei Steuerzahlern, die Geschäftsbeziehungen zu solchen Unternehmen unterhalten, führt die Finanzverwaltung stets eine Prüfung durch.
Dies bedeutet, dass die Steuerbehörden, wenn ein Unternehmen Sojaschrot von der oben genannten Kette gekauft hat, untersuchen werden, welche Maßnahmen das Unternehmen ergriffen hat, um nicht in den Betrug verwickelt zu werden. Wenn nicht alle erwarteten Schritte unternommen wurden oder Umstände in Bezug auf Lieferanten bekannt werden, die auf einen Steuerbetrug schließen lassen, kann die NAV das Recht auf Abzug der in Rechnungen ausgewiesenen Mehrwertsteuer verweigern.
Da die Mehrwertsteuer grundsätzlich 27 % beträgt, kann diese Sanktion äußerst schwerwiegende Folgen haben, die sogar die Geschäftstätigkeit des Unternehmens unmöglich machen können, ganz zu schweigen von der Geldstrafe von 50 % und den Verzugszuschlägen.
Gibt es eine Möglichkeit, die Steuerprüfungs- und Steuerbetrugsrisiken zu vermeiden und Sanktionen anzufechten?
Ja, das gibt es! Es liegen bereits mehrere Gerichtsentscheidungen vor, in denen festgestellt wird, dass der von der Steuerbehörde zu erwartende Prüfaufwand übermäßig hoch ist und dass von einem Steuerzahler nicht erwartet werden kann, eine gründliche Untersuchung durchzuführen, die nur eine Behörde durchführen kann (beispielsweise die Prüfung weiter entfernter Akteure in der Kette). Die Vorbereitung eines solchen Verfahrens erfordert jedoch erhebliches Fachwissen und Ressourcen. Es ist wichtig, über Gerichtsurteile in ähnlichen Fällen informiert zu sein, da diese Ihnen dabei helfen können, Ihr Unternehmen erfolgreich gegen Entscheidungen der Steuerbehörden zu verteidigen.
Unser Tipp: Bietet ein Marktteilnehmer seine Produkte regelmäßig zu sehr günstigen Preisen an, lohnt es sich, genauer nachzuforschen, warum der Preisunterschied so groß ist.
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Dr. Katona Géza, LL.M. Rechtsanwalt
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