Zahlung in Euro

Die Zahlung in Euro gewinnt in Ungarn zunehmend an Bedeutung, insbesondere bei der Zahlung der Körperschaftsteuer, die seit August 2022 nicht nur in Forint, sondern auch in Euro und US-Dollar geleistet werden kann. Unternehmen und Privatpersonen können die Vorteile der Zahlung in Euro nutzen, insbesondere wenn Geschäftsabschlüsse oder Rechnungsstellung in ausländischer Währung erfolgen. Das Mehrwertsteuergesetz und die Verbraucherschutzvorschriften ermöglichen die Verwendung von Fremdwährungen in Ungarn, es ist jedoch wichtig, dass die entsprechenden Regeln und gesetzlichen Anforderungen stets eingehalten werden, insbesondere bei Verträgen, die in ausländischer Währung abgeschlossen werden.

Die Zahlung von Arbeitslöhnen in Fremdwährung ist nach ungarischem Recht grundsätzlich nicht erlaubt, jedoch gibt es für Führungskräfte und im Ausland tätige Personen die Möglichkeit, Zahlungen in einer anderen Währung als Forint zu erhalten. Bei der Zahlung von Arbeitslöhnen in Fremdwährung müssen immer die rechtlichen Konsequenzen berücksichtigt werden, die durch die lokalen Verbraucherschutzvorschriften und vertraglichen Verpflichtungen bestimmt werden. Die Durchführung von Immobiliengeschäften in Fremdwährung, wie etwa der Kauf einer Immobilie in Euro, ermöglicht es den Parteien, die Preise und Zahlungen in einer Fremdwährung zu vereinbaren, sofern beide Parteien den Bedingungen zustimmen.

Bei Transaktionen zwischen Privatpersonen können die Parteien frei die Währung des Kaufpreises vereinbaren. Obwohl die ungarischen Gesetze keine strengen Verbraucherschutzvorschriften in Bezug auf die Währung enthalten, können auch in Bezug auf Währungen rechtlich verbindliche Vereinbarungen getroffen werden. Die Zahlung in einer anderen Währung als Forint und die grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung erfordern ebenfalls, dass die Parteien sich der relevanten Vorschriften bewusst sind, da die Verwendung von Fremdwährungen und die damit verbundenen Regelungen kontinuierlich Änderungen unterliegen können.

Verbraucherverträge und Fremdwährungen

Bei Verbraucherverträgen ist die Regulierung etwas komplexer. Laut den Verbraucherschutzvorschriften für Unternehmen, die mit Verbrauchern Verträge abschließen, müssen die Preise – mit Ausnahme von grenzüberschreitender Dienstleistungserbringung – in Forint angegeben werden. Diese Regel betrifft speziell die Preisangabe, schließt jedoch nicht aus, dass die Zahlung in einer anderen Währung erfolgt, sofern der Verbraucher und der Verkäufer die Bedingungen individuell vereinbaren.

Immobiliengeschäfte und Fremdwährung

Die Verbraucherschutzvorschriften gelten auch für Immobilien, sodass sie bei Immobiliengeschäften zur Anwendung kommen. Da in Immobilienangelegenheiten häufig individuelle Vereinbarungen getroffen werden können, ist es grundsätzlich möglich, dass zum Beispiel bei einem Immobilienkauf die Zahlung des Kaufpreises in Euro vereinbart wird.

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Dr. Katona Géza, LL.M. ügyvéd (Rechtsanwalt / attorney at law)

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